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Die ungarische Regierung hat am Ende Februar beschlossen, in der folgenden Frage eine Volksabstimmung anzuregen: „Wollen Sie, dass die Europäische Union auch ohne Zustimmung des Parlaments die verbindliche Ansiedlung von nicht ungarischen Staatsbürgern in Ungarn vorschreiben kann?“

Die verpflichtende Ansiedlung, bzw. Verteilungsquote ist rechtswidrig, irrational und gefährlich.
– Rechtswidrig, denn bei der Entscheidung vom September 2015 das EU-Recht verletzt wurde, da die Regierungen und Parlamente der einzelnen Mitgliedstaaten keine Möglichkeit hatten, diesbezüglich Stellung zu nehmen.
– Irrational und vor allem nicht durchführbar – die angesiedelten Migranten würden nämlich schon am folgenden Tag in Richtung Deutschland, oder Skandinavien losgehen.
– Gefährlich, denn sie erhöht die Kriminalität und die Terrorgefahr. Zugleich wird dadurch unsere Kultur gefährdet, da parallele Gesellschaften entstehen. Nach Paris, Köln und Brüssel ist es nicht zu bestreiten.

Dementsprechend hat die ungarische Regierung schon im Dezember 2015 gegen die verpflichtende Verteilungsquote beim Europäischen Gerichtshof eine Klage eingereicht.
2015 sind Millionen ohne Kontrolle und Identifizierung an den südlichen Grenzen der Europäischen Union und Ungarns erschienen. Die Antwort der Budapester Regierung war von Anfang an klar und eindeutig: kontrollieren, identifizieren, anhalten und wenn nötig rückführen – genauso, wie es in dem Schengen-Abkommen vorgeschrieben ist.
Jüngst fordern jedoch mehrere Politiker immer lauter, dass der Einlass der Migranten in die EU fortgesetzt wird. Danach sollten sie kraft Gesetzes, also verbindlich unter den EU-Ländern verteilt werden. Es geht also um eine verpflichtende Ansiedlungsquote, die gleichwohl jedwede rechtliche oder politische Basis entbehrt.

Laut dem ungarischen Standpunkt sollten wir diesen Menschen in den Krisenregionen Hilfe leisten. Es ist nicht unsere Aufgabe, ihnen ein neues Leben in Europa anzubieten. Wir sind verpflichtet ihnen zu helfen, damit sie ihr früheres Leben in ihrem Heimatland zurückbekommen. Ebenfalls sollen wir ihnen helfen, bis zum Ende der Konflikte unter menschenwürdigen Umständen in der Nähe ihrer Heimat leben zu können. In diesem Sinne hat Ungarn mehr als 10Mio EUR für die Krisenregionen angeboten, bzw. mit technischer und persönlicher Unterstützung (u.a. mit 237 Polizisten und 48 Experten) zum effektiven Grenzschutz an der Balkanroute beigetragen.

Wir sind der Überzeugung, dass die geplante Volksabstimmung als europäische Vorgehensweise gilt. Die Initiative steht im Einklang mit den europäischen und nationalen Vorschriften. Die Referendumsfrage betrifft nämlich generell die Problematik von (künftigen) verbindlichen Ansiedlungen und nicht schon früher beschlossene EU-Entscheidungen (wie z.B. der Mehrheitsbeschluss des Innenministerrats vom September 2015). Die Demokratie zählt zu den wichtigsten Grundwerten Europas, auch die EU steht auf dieser Basis. Dementsprechend dürfen ohne die Befragung der Bürger, bzw. gegen ihren Willen keine Entscheidungen getroffen werden, die ihr Leben und ebenfalls das Schicksal der kommenden Generationen grundsätzlich verändern können. Die Quote würde längerfristig das ethnische, kulturelle und konfessionelle Antlitz von Ungarn und Europa neu zeichnen – dazu haben weder die EU noch andere europäische Institutionen Vollmacht. Bisher hat niemand die europäischen Bürger gefragt, ob sie die verpflichtende Verteilung und Ansiedlung wollen, akzeptieren oder ablehnen. Ohne ihre Zustimmung gilt so eine Maßnahme als Amtsmissbrauch.

Quelle: Newsletter der Ungarischen Botschaft in Wien, März 2016

Beitragsvideo: https://www.youtube.com/watch?v=GEOPd81zDag (Standard-YouTube-Lizenz)

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