Italien: Täglich etwa 100 Drogenhändler verhaftet und mehrheitlich wieder freigelassen – 9 von 10 sind „aus Seenot gerettete“ Schwarze
Vom Mailänder Nachtleben bis zu den Straßen des Zentrums von Macerata, von den spanischen Vierteln Neapels bis zur venezianischen Campagna: Die Drogenhändler kommen alle aus dem Ausland. Sie kommen mit den NGO-Schlepperkähnen.
In den letzten Jahren haben die 100.000 illegalen nigerianischen Migranten, den Ausschlag zugunsten der nigerianischen Mafia gegeben, die die Präsenz von Nordafrikanern und Albanern in der Welt des Drogenhandels effektiv verdrängt und reduziert hat.
Die fast eine Million Scheinflüchtlinge, die während der Zeitg der Links-Regierungen in Italien abgeladen wurden, haben dazu geführt, dass Preise für Drogen gefallen sind und der Menschenhandel sich weiter ausgebreitet hat.
Wir sprechen hier von Tausenden von Menschen: alle männlich, alle jung. Einem aktuellen ISTAT-Bericht zufolge steht der Verkauf von Drogen bei drei ethnischen Gruppen ganz oben auf der Liste der bevorzugten Straftaten: bei Albanern, Marokkanern und Tunesiern. Aber das sind Zahlen aus der Zeit vor der nigerianischen Masseneinwanderung.
Jetzt sind die „Arbeitskräfte“ Nigerianer, Gambier und Senegalesen. Vor allem aber Nigerianer: Die NGOs haben Hunderttausende von ihnen abgeladen, und die nigerianische Mafia dankt es ihnen. Vielleicht nicht nur in einem metaphorischen Sinne. Man untersuche die Finanzströme nach Benin City!
Von zehn Personen, die wegen Drogen festgenommen und mir vorgeführt werden“, so ein Mailänder Richter, „sind neun Schwarzafrikaner“.
Der Grund dafür ist einfach: Es handelt sich um eine risikofreie Tätigkeit, dank des von der Regierung Renzi im Jahr 2014 verabschiedeten Gesetzes, des so genannten „Dekrets über leere Gefängnisse“, das Richter daran hindert, Haftbefehle für Straftaten zu erteilen, die mit weniger als fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Und da der fünfte Paragraph des Betäubungsmittelgesetzes, der den Kleinhandel unter Strafe stellt, Strafen zwischen sechs Monaten und vier Jahren vorsieht, kann der Richter die Delinquenten nur freilassen.
Theoretisch könnten sie unter Hausarrest gestellt werden, aber da sie obdachlos sind (oder behaupten, es zu sein), werden die Dealer höchstens mit der Verpflichtung entlassen, sich ab und zu auf der Polizeiwache zu melden. Natürlich gehen sie gleich wieder zum Dealen über: Selbst wenn sie wieder verhaftet werden, landen sie ohnehin nicht im Gefängnis. Das Gesetz gilt nämlich auch für Wiederholungstäter.
Quelle: VoxNews
Na, bei uns in Ö werden sie „auf freiem Fuß angezeigt“! – finde den Unterschied !
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