UME bringt noch einmal die rechtliche Stellungnahme der ungarisch-österreichischen Völkerrechts-Juristin Dr. Eva-Maria Barki zum Ukraine-Konflikt. Darin zeichnet die Wiener Anwältin ein differenziertes Bild von der Vorgeschichte des Konflikts, welcher im Majdan-Putsch 2014 zur Ausschaltung Russlands durch den Westen hätte führen sollen:
Die Unterdrückung der ethnischen Minderheiten durch das Zelenskyj-Regime, schwerste Völkerrechtsverletzungen durch dieses gegenüber der russischen Minderheit, in den durch Russland nun eigengliederten Gebiete. Und den Bruch der zwei Minsker Abkommen.
Der I. Weltkrieg ist noch nicht zu Ende (Dr. Eva-Maria Barki)
„Der Erste Weltkrieg und die anschließenden Friedensdiktate haben Europa grundlegend verändert. Die Staaten der Europäischen Mitte wurden unter dem Vorwand der Kriegsschuld bestraft, deren politische und wirtschaftliche Struktur zerstört, Grenzen willkürlich geändert, Millionen Menschen, darunter 4 Millionen Ungarn unter Fremdherrschaft gestellt und dem Schicksal einer unterdrückten Minderheit preisgegeben.„
(Eva-Maria-Barki: „100 Jahre Trianon: 100 Jahre anglo-amerikanische Geopolitik in Europa„, in: Elmar Forster: „Ungarn: Freiheit und Liebe – Plädoyer für eine verleumdete Nation und ihren Kampf um Wahrheit„)
Europa wurde nach dem I. Weltkrieg in einen permanenten Kriegszustand versetzt, der nicht nur in den Zweiten Weltkrieg mündete, sondern auch nach der europäischen Wende bis heute andauert, da die Probleme bis heute dieselben sind und nicht gelöst wurden. Der amerikanische Außenminister Lansing sagte nach den Friedensdiktaten treffend:
„Wir haben Friedensverträge, aber sie werden keinen Frieden bringen, weil sie auf dem Treibsand des Eigennutzes gegründet sind.“
Die europäische Mitte als politischer und wirtschaftlicher Faktor sollte zerschlagen werden. Eine Tendenz, die sich wie ein roter Faden bis heute durchzieht und in immer wiederkehrenden Versuchen der Teilung Europas ihren Niederschlag findet.
In der Folge übernahmen die USA die Rolle des untergehenden britischen Weltreiches. Das Ziel der transatlantischen Gemeinschaft ist unverändert die wirtschaftliche und politische Schwächung Europas und Sicherung des transatlantischen Einflusses. Hierzu gehört die Instrumentalisierung Europas gegen Russland, das als konkurrierende Weltmacht ausgeschaltet werden soll.
Halford Mackinder´s „Heartland Theorie“ als ideologische Grundlage
„Wer über Osteuropa herrscht: Beherrscht das Herzland, die Weltinsel Eurasien. Und somit die ganze Welt.“ (H. Mackinder, 1904)
Die ideologische Grundlage der feindlichen Politik gegen die europäische Mitte bildet die 1904 von Halford Mackinder in London veröffentlichte Studie „The Geographical Pivot of History“. In dieser beschreibt er die politische, wirtschaftliche und strategische Überlegenheit einer Kontinentalmacht gegenüber Seemächten. Seine Heartland Theorie lautet: Wer über Osteuropa herrscht, beherrscht das Herzland. Wer über das Herzland herrscht, beherrscht die Weltinsel, das ist Eurasien. Wer über die Weltinsel herrscht, beherrscht die ganze Welt. Damit zeigt er auf, dass die globale Machtposition Großbritanniens durch die aufstrebende Kontinentalmacht in Europa gefährdet ist, weil nur eine Landmacht zu globaler Herrschaft führen kann. Er unterstreicht die Bedeutung Mittel- und Osteuropas als Gefahrenquelle, die beseitigt beziehungsweise beherrscht werden muss.
Der amerikanische Politologe George Friedmann hat in einem Vortrag im März 2015 zugegeben, dass diese Theorie – die bis heute in den USA auf der Militärakademie gelehrt wird – seit 100 Jahren Grundlage der amerikanischen Außenpolitik ist, nämlich die Verhinderung einer eurasischen Kontinentalmacht. Konkret: eine Kooperation zwischen Deutschland und Russland muss mit allen Mitteln verhindert werden. In diesem Sinne ist auch die Bedeutung Mittel- und Osteuropas zu sehen, das als Pufferzone eine Verbindung mit Russland beziehungsweise Eurasien verhindern soll.“ (Dr. Eva Maria Barki)
Vor einer neuen Weltordnung durch Trumps national-konservatie Wende ?
Auf alle Fälle sind die links-liberalen Brüsseler Soros-Eliten Eliten alarmiert- wie deren Propaganda-Medien framen:
Innerhalb weniger Tage hat die US-Regierung unter Donald Trump auch geopolitische Schockwellen durch Europa geschickt. Rund um die Frage des russischen Angriffskriegs holten die USA den russischen Präsidenten Wladimir Putin zurück aufs Verhandlungsparkett. Ihre europäischen Verbündeten schickten sie dafür an die Seitenlinie und stellten zugleich das Bündnis in seiner Gesamtheit infrage. Die Rede von einer neuen Weltordnung scheint plötzlich nicht mehr weit hergeholt.“ (ORF)
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„UKRAINE-KRISE: RECHTLICHE STELLUNGNAHME der VÖLKERRECHTS-JURISTIN Dr. Eva Maria Barki“
I.) Kurzusammenfassung
- Der russische Präsident Wladimir Putin soll wegen Völkerrechtsverbrechen vor dem Strafgerichtshof in den Haag angeklagt werden. Das fordern u.a. sogar die USA, welche aber für sich selbst den Internationalen Strafgerichtshof nicht anerkennen.
- Diese Anschuldigungen entbehren nicht nur jeder rechtlichen Grundlage, sondern sie sind Teil der sogenannten US-„National Security Strategy 2002“ (1991) zur Ausschaltung Russlands im Sinne eines Unil-lateralismus. Dabei kommt der Ukraine als „Dreh- und Angelpunkt“ eine Schlüsselrolle zu.
- Völkerrechtsverletzungen sind den ukrainischen Machthabern vorzuwerfen, u.a.: · Verletzung von Rechten nationaler Minderheiten · Verletzung der Abkommen von Minsk · Verletzung des Selbstbestimmungsrechtes der Völker
- Die Ukraine ist kein homogener, historisch gewachsener Nationalstaat, sondern ein Vielvölkerstaat. Mehr als die Hälfte des Staates spricht als Umgangssprache nicht Ukrainisch.
- Für die Ukraine als Vielvölkerstaat wäre eine föderale Staatsform erforderlich. Bereits US- Präsident George W. Bush warnte 1991 vor einem „selbstmörderischen Kampf der Nationalitäten“.
- Ursache des Ukraine-Krieges war er blutige Maidan-Putsch-2014, unter Einsetzung einer vom Westen unterstützten Regierung. Die Reaktion darauf – aus Furcht vor einer ähnlicher Aggression -waren (sowohl im Donbass und auf der Krim) Volksabstimmungen (mit bis zu 90% russischer Zustimmung). Die militärische Reaktion der Ukraine darauf waren schwerste Artillerie-, Raketen- und Bombenangriffe, sowie Zerstörung ziviler Einrichtungen und Infrastruktur.
- Das Abkommen von Minsk I (September 2014) wurde von der ukrainischen Regierung gebrochen: Es beinhaltet: einen Waffenstilstand, eine De-facto- Anerkennung der russischen Gebiete im Donbass.
- Auch das Abkommen von Minsk II (12.2.2015) wurde nicht eingehalten, u.a.: Lokalwahlen in den dezentralisierten russischen Gebieten (Donezk und Lugansk)
- Das Abkommen von Minsk ist ein völkerrechtlich verbindlicher Vertrag, welcher durch die UN-Resolution Nr.2202 des UN-Sicherheitsrates völkerrechtlich verbindlich ist. Der Vertragsbruch durch die Ukraine unter Anwendung militärischer Gewalt ist als Kriegsverbrechen zu werten.
- Vertragsverletzungen betreffen: das Selbstbestimmungsrecht der Völker. Es ist ein universelles Naturrecht und wurde erstmals von Präsident Woodrow Wilson aufgestellt. In realiter wurde aber nach dem 1. und 2. Weltkrieg den Völkern Mitteleuropas dieses Recht verwehrt.
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Im UN-Menschenrechtspakt (16.12.1966) heißt es:
„Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung. Kraft dieses Rechtes entscheiden sie frei über ihren politischen Status und gestalten in Freiheit, ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung.“
Insofern aber ist das Selbstbestimmungsrecht ein Kollektivrecht eines Volkes und zwingendes Recht (ius cogens).
Die 1954 durch Chruschtschow erfolgte Schenkung der Halbinsel Krim an die Ukraine verletzte dieses Selbstbestimmungsrecht. Somit aber beruft sich Putin daher auf das Recht zur Wiederherstellung der Gerechtigkeit.
Im Völkerrecht gibt es (neben der Verletzung grundlegender Menschenrechte) nur drei zwingende Normen: das Selbstbestimmungsrecht der Völker, das Gewaltverbot und das Verbot des Völkermordes. Die Verletzung der territorialen Integrität bzw. der staatlichen Souveränität gehört nicht dazu! Auch die Deklaration der UN- Generalversammlung Nr. 2625 (24.10 1970 „Friendly Relations Declaration“) erkennt das Sezessionsrecht ausdrücklich an.
- Staatliche Souveränität als Argumente gegen die Sezession
Auffallend ist…: Gerade jene Befürworter der staatlichen Souveränität betreiben die Auflösung des Nationalstaates. Staatliche Souveränität beinhaltet das Recht, die Verfassungs- und Rechtsordnung unabhängig vom Einfluss äußerer Mächte zu gestalten. Der Schutz der territorialen Integrität bezieht sich ausschließlich auf die Beziehungen zwischen den Staaten und nicht auf die Völker.
Völker haben gemäß der Resolution der UN-Generalversammlung (7.12.1987) das Recht für Selbstbestimmung zu kämpfen, wobei auch Gewalt gerechtfertigt ist.
Weiters: Die Helsinki-Schlussakte-1975 in Bezug auf die Sezession der Krim
- Budapester Memorandum (1994)
- Das wichtigste Kriegsziel von Präsident Putin ist berechtigt: nämlich bezüglich des Schutzes der russischen Bevölkerung.
- Entmilitarisierung und Entnazifizierung der Ukraine auch außerhalb des Donbass: Gemäß der neuen Völkerrechtslehre ist auch ein präventiver Angriffskrieg zulässig, wenn wesentliche Interessen und die Sicherheit gefährdet erscheinen.
- Russland aber befindet sich zweifellos in dieser Situation: Seine innere Sicherheit und Integrität sind gefährdet. Russland ist von der NATO zur Gänze eingekreist. Russland behauptet überdies auch die Existenz von US-ukrainischen Bio-Labors an seinen Grenzen.
Gerade aber jene rechtsextremen Kräfte in der Ukraine haben bereits im 2. Weltkrieg Massaker an Russen und Juden mit 50.000 Toten verursacht, und sie sind gleichzeitig auch die treibenden Kräfte im Krieg gegen den Donbass.
- Nicht Russland verletzt das Völkerrecht, sondern im Gegenteil die Machthaber in Kiew, unterstützt vom Westen (mit finanziellen Mitteln und Waffen), sowie befeuert von den westlichen Medien.
- Der Ukraine-Krieg beweist: Das Völkerrecht hat keine Geltung mehr. Der Westen bestreitet dies nicht einmal mehr, indem er sich auf eine „regelbasierte Ordnung“ beruft, die der Westen mit allen Mitteln oktroyiert.
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Hier die VOLLSTÄNDIGE VERSION…
Rechtsanwalt
Dr. Eva Maria Barki
A- 1010 Wien, Landhausgasse 4 / Minoritenplatz 6
Telefon (++43-1) 535 39 80, 535 06 78, Telefax (++43-1) 533 88 48, E-Mail barki@lawvie.at
UKRAINE-KRISE
RECHTLICHE STELLUNGNAHME
UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DES VÖLKERRECHTS
1. Seit 24. Februar 2022 wird Russland ein Überfall auf den souveränen Staat der
Ukraine und damit eine völkerrechtswidrige Aggression vorgeworfen. Präsident Wladimir
Putin persönlich wird beschuldigt, Völkerrechtsverbrechen in Auftrag gegeben zu haben und
gab es Stimmen, ein Verfahren beim Internationalen Strafgerichtshof in den Haag
einzuleiten, sogar aus den USA, welche für sich selbst den Internationalen Strafgerichtshof
nicht anerkennen.
2. Die Anschuldigungen entbehren jeder faktischen und rechtlichen Grundlage. Sie sind
als Teil des bereits 1991 von den USA konzipierten und in der „National Security Strategy
2002“ begründeten Krieges gegen Russland zur Ausschaltung als Rivale und zur Wahrung des
Machtmonopols der USA zu sehen. Der geopolitisches Stratege Zbigniew Brzezinski hat die
Ukraine als wichtigen Raum auf dem Eurasischen Schachbrett und als politischen Dreh- und
Angelpunkt bezeichnet. Der Krieg in der Ukraine ist daher ein Krieg der USA gegen Russland.
3. Rechtsverletzungen, insbesondere auch Verletzungen des Völkerrechts sind nicht
Russland, sondern im Gegenteil den ukrainischen Machthabern vorzuwerfen und zwar:
Verletzung von Volksgruppenrechten und Rechten nationaler Minderheiten
Verletzung der beiden Abkommen von Minsk
Verletzung des Selbstbestimmungsrechtes der Völker
Verletzung des Budapester Memorandums (5. Dezember 1994)
4. Die Ukraine ist kein homogener, historisch gewachsener Nationalstaat, seine Gebiete
gehörten im Laufe der Geschichte mehrfach anderen Staaten an, wie z.B. im Westen die
Karpato-Ukraine die bis zum 1. Weltkrieg Bestandteil des Königreiches Ungarn bzw. der
Habsburg-Monarchie war und die mehrheitlich von Ruthenen und Ungarn bewohnt sind,
weitere Volksgruppen bilden Polen, Belarussen, Rumänen und Bulgaren, insbesondere aber
mindestens 6 Millionen Russen im Osten der Ukraine. Die Umgangssprache in der Ukraine
ist für mehr als die Hälfte der Bevölkerung nicht ukrainisch.
5. Da die Ukraine sohin aus Gebietsteilen und Bevölkerungsteilen mit verschiedenen
historischen, kulturellen und nationalen Identitäten besteht, ist eine föderale Staatsform
erforderlich bzw. eine Berücksichtigung der Rechte der verschiedenen Volksgruppen und
Nationalitäten.
Als 1991 während des Zerfalles des Sowjetunion die Frage der Unabhängigkeit der Ukraine,
die bis dahin eine sowjetische Republik war, aktuell wurde, ermahnte der amerikanische
Präsident George W. Bush in seiner Rede am 1. August 1991 im ukrainischen Parlament die
Abgeordneten, nicht für die Unabhängigkeit, sondern für den Verbleib bei Russland zu
stimmen, weil ansonsten ein „selbstmörderische Kampf der Nationalitäten“ stattfinden wird.
Er sollte Recht behalten.
6. Ausgangspunkt und Ursache der derzeitige Krise waren die blutigen Ereignisse auf
dem Maidan 2014, die mit einem Putsch und der Einsetzung einer westlich orientierten und
vom Westen unterstützten Regierung endeten.
Als Reaktion darauf und aus Furcht vor einer ähnlicher Aggression wurden sowohl im
Donbass – in der Oblast Lugansk und in der Oblast Donezk – aber auch auf der Krim
Volksabstimmungen durchgeführt, welche die Zustimmung für eine staatliche
Eigenständigkeit zum Gegenstand hatten.
Als Ergebnis des Referendums erklärten sich Lugansk und Donezk für unabhängig. (90 % für
die Unabhängigkeit bei einer Wahlbeteiligung von 75 % in Donezk und über 80 % in Lugansk)
Die Antwort der (nicht legitimen) Regierung in Kiew waren die Entsendung von Militär und
amerikanischen Söldner Truppen, schwerste Artillerie Raketenangriffe, Bombenangriffe,
Phosphorbomben, Streubomben, Zerstörung von Häusern, Schulen, Spitälern, Infrastruktur,
Abschaltung von Strom, Verweigerung von Hilfsgütern, mit dem Ergebnis von über 5000
Toten – mehrheitlich Zivilisten, Millionen Flüchtlingen und mit dem Ergebnis eines
unbeschreiblichen sozialen Notstandes.
7. Im darauffolgenden Abkommen von Minsk I im September 2014 wurde ein
Waffenstilstand, sowie Schritte zur Umsetzung eines Friedensplanes betreffend den Donbass
vereinbart, wobei die beiden Republiken de facto anerkannt wurden.
Die Vereinbarung wurde von der ukrainischen Regierung gebrochen, die Kämpfe wurden
fortgesetzt.
8. Im Abkommen von Minsk II von 12.2.2015 wurde die Umsetzung von Minsk I
vereinbart, mit dem Ziel, den Konflikt dadurch zu bereinigen, dass insbesondere
eine Verfassungsreform in der Ukraine und eine Dezentralisierung in Bezug auf die
Gebiete Donezk und Lugansk geführt wird
ein Gesetz über den besonderen Status von Donezk und Lugansk erlassen wird
regionale Wahlen in diesen Gebieten der lokalen Selbstverwaltung durchzuführen
sind
Der ukrainische Regierungschef Arsenij Jazenjuk hat bereits einen Tag später zu erkennen
gegeben, dass auch Minsk II nicht eingehalten und die Ansprüche auf Donezk uns Lugansk
nicht aufgegeben werden.
9. Das Abkommen von Minsk ist ein völkerrechtlich verbindlicher Vertrag, welcher
durch Verabschiedung der Resolution 2202 des UN Sicherheitsrates bekräftigt und damit
völkerrechtlich für alle Staaten verbindlich ist.
Die Regierung in Kiew hat die Vereinbarungen von Minsk nicht eingehalten, nicht nur den
Waffenstilstand gebrochen, sondern insbesondere die Verfassungsreform und die Schaffung
eines autonomen Status für Lugansk uns Donezk nicht durchgeführt.
Damit liegt nicht nur ein Vertragsbruch vor, sondern sind die militärischen
Aggressionshandlungen gegen den Donbass in Verletzung dieses Vertrages zweifellos als
Kriegsverbrechen zu werten.
10. Verletzt wurde insbesondere das Selbstbestimmungsrecht der Völker als
fundamentalste Grundnorm des Völkerrechts. Das Selbstbestimmungsrecht der Völker als
Grundrecht jeder demokratischen und gerechten internationalen Ordnung hat immer als
Naturrecht gegolten. Es ist als universelles Recht die Voraussetzung für alle anderen Rechte, sowohl des einzelnen als auch jeder Gemeinschaft. Ohne Selbstbestimmung gibt es keine politische Freiheit, ohne Freiheit keine Demokratie und keine gerechte internationale
Ordnung. Und ohne gerechte internationale Ordnung keinen Frieden. Alle lokalen Konflikte
haben ihren tieferen Grund in der Verweigerung der Selbstbestimmung. Das Selbst= bestimmungsrecht der Völker ist daher die wichtigste Voraussetzung für Frieden und
das friedliche Zusammenleben der Völker und Nationen.
Als politisches Postulat wurde das Selbstbestimmungsrecht der Völker erstmals von
Präsident Woodrow Wilson in seinem 14 Punkte Programm zur Beendigung des 1.
Weltkrieges aufgestellt, welches nicht nur Motiv für den Waffenstillstand war, sondern auch
als Grundlage für die Friedensverhandlungen dienen sollte. Infolge Missachtung der
Selbstbestimmung haben diese keinen Frieden gebracht, sondern den Grundstein für neue
Konflikte gelegt, die bis zum heutigen Tage nicht gelöst und auch bereits aufgebrochen sind
(siehe Naher Osten).
Im 2. Weltkrieg haben Präsident Franklin Roosevelt und der englische Premier Winston
Churchill in der Atlantik Charta 1941 die Grundsätze einer zukünftigen Friedensordnung mit
dem wichtigstes Ziel der Selbstbestimmung der Völker festgelegt. Auch dies blieben leere
Worte, in Jalta herrschte bereits eine andere Sprache. So wie nach dem 1. Weltkrieg wurde
auch nunmehr den Völkern der europäischen Mitte die Selbstbestimmung verwehrt und die
Hälfte des Kontinents unter Fremdherrschaft gestellt.
Infolge dessen wurde das in den Artikeln 1 und 55 der Charta der Vereinten Nationen als Ziel und Grundlage für friedliche Beziehungen zwischen den Nationen aufgenommene
Selbstbestimmungsrecht der Völker lediglich als politisches Konzept für Kolonialvölker
betrachtet, für Europa sah man keinen Bedarf.
UN-Menschenrechtspakte vom 16.12.1966
Seit den beiden UN-Menschenrechtspakten vom 16.12.1966, dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte ist das Selbstbestimmungsrecht nunmehr nicht nur eine politische Zielvorstellung, es wird nicht nur wie in der UN Charta als Prinzip umschrieben, sondern begründet ein.
Recht der Völker und eine bindende Wirkung der Vertragsstaaten
In beiden Menschenrechtspakten, die individuelle Menschenrechte beinhalten, wird in
Artikel 1 das Kollektivrecht der Völker als Grundlage der Menschenrechte normiert. In Artikel 1 der beiden Pakte heißt es gleichlautend: „Alle Völker haben das Recht auf
Selbstbestimmung. Kraft dieses Rechtes entscheiden sie frei über ihren politischen Status und gestalten in Freiheit ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung.“
Demgemäß wird auch im Menschenrechtlichen Kommentar des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen, dem die Überwachung des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte obliegt, ausgeführt, dass das Selbstbestimmungsrecht die grundlegende Vorbedingung für den Genuss aller Menschenrechte ist. Viele Wissenschaftler vertreten daher die Auffassung, dass das Selbstbestimmungsrecht über das Kollektivrecht eines Volkes hinaus auch als individuelles Menschenrecht der Einzelpersonen zu verstehen ist.
Das Selbstbestimmungsrecht ist zwingendes Recht (ius cogens)
Es ist einhellige Meinung, dass das Selbstbestimmungsrecht der Völker zwingendes Recht –
ius cogens – ist. Dies bedeutet, dass von dieser Norm in keinem Fall, auch nicht durch
Vertrag, abgewichen werden darf.
Gemäß Artikel 53 der Wiener Vertragsrechtskonvention (WVK) sind Verträge, die im
Widerspruch zu einer zwingenden Norm stehen, nichtig.
Die Bedeutung einer zwingenden Norm im Völkerrecht kann daran ermessen werden, dass
sie sogar eine rückwirkende Wirkung entfaltet (ius cogens superveniens). Gemäß Artikel 64
der WVK wird jeder Vertrag nichtig und erlischt, wenn nachträglich eine zwingende
völkerrechtliche Norm entsteht. Ein solcher Vertrag erlischt demnach unabhängig vom
Willen der Parteien. Das Erlöschen des Vertrages hat gemäß Artikel 71 WVK die Wirkung,
dass sie die Vertragsparteien von der Verpflichtung befreit, den Vertrag weiter zu erfüllen
und darf die durch den Vertrag geschaffene Rechtslage nur insoweit aufrecht erhalten
werden, als sie nicht im Widerspruch zur zwingenden Norm steht.
Für die Krim bedeutet dies, dass die 1954 von Chruschtschow erfolgte Schenkung an die
Ukraine, die zweifellos das Selbstbestimmungsrecht verletzte, mit Inkrafttreten der
oberwähnten Artikel 1 der UN-Menschenrechtspakte erloschen ist und die Zugehörigkeit zur
Ukraine auch aus diesem Grund nicht aufrechterhalten werden darf. Putin hatte daher
Recht, wenn er sich auch auf die Wiederherstellung der Gerechtigkeit berufen hat.
Zur Klarstellung: Es gibt im Völkerrecht neben der Verletzung grundlegender
Menschenrechte nur drei Normen, die zwingendes Recht sind: das Selbstbestimmungsrecht
der Völker, das Gewaltverbot und das Verbot des Völkermordes. Die Verletzung der
territorialen Integrität bzw. der staatlichen Souveränität gehört nicht dazu!
Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen 2625 (XXV)
vom 24.10 1970 „Friendly Relations Declaration“
Neben der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ist die Prinzipienerklärung der
Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 24.10.1970, die Friendly Relations
Declaration, die im Konsens-Verfahren – das heißt ohne Gegenstimme – beschlossen wurde,
der zweifellos bedeutendste Beschluss der UN-Generalversammlung. Wenngleich keine
formelle Rechtsverbindlichkeit besteht, so beinhaltet die Deklaration – wie sich aus den
Schlussbemerkungen ergibt – die Wiedergabe des geltenden Völkergewohnheitsrechtes.
In dieser Deklaration wird das Sezessionsrecht ausdrücklich anerkannt, und zwar entweder
durch Gründung eines eigenen souveränen Staates, oder die freie Assoziation mit einem
anderen Staat oder die Eingliederung in einen anderen Staat.
Die Deklaration enthält nicht nur das Recht der Völker über ihren politischen Status frei zu
entscheiden, sondern auch das Recht, im Falle eines Widerstandes beim Bemühen um die
Ausübung des Selbstbestimmungsrechtes um Unterstützung zu suchen und zu erhalten.
In Ergänzung hiezu enthält die Deklaration die Pflicht jedes Staates, jede Gewaltmaßnahme
zu unterlassen, welche ein Volk seines Rechtes auf Selbstbestimmung beraubt, sowie
ausdrücklich auch die Pflicht jedes Staates, die Verwirklichung der Selbstbestimmung zu
unterstützen.Eine Einschränkung der äußeren Selbstbestimmung ist nur dann gegeben, wenn ein Staat die innere Selbstbestimmung gewährleistet, das heißt die gesamte Bevölkerung unter Wahrung der inneren Selbstbestimmung vertritt.
Auch unter Zugrundelegung der Friendly Relations Declaration hatte die Krim das Recht zur
Sezession, das Recht die Russische Föderation um Hilfe zu ersuchen und hatte die Russische Föderation sogar die Pflicht diese Hilfe zu leisten.
11. Staatliche Souveränität und territoriale Integrität
Als Argumente gegen die Sezession und für die Begründung einer Annexion werden die
Grundsätze der staatlichen Souveränität und territorialen Integrität gebraucht.
Zunächst ist auffallend, dass insbesondere jene auf die Achtung der staatlichen Souveränität verweisen, die ansonsten die staatliche Souveränität als obsolet betrachten und die Auflösung des Nationalstaates betreiben.
Staatliche Souveränität beinhaltet das Recht, die Verfassungs- und Rechtsordnung
unabhängig vom Einfluss äußerer Mächte zu gestalten. Sie bezieht sich auf das Verhältnis der Staaten bzw. Völkerrechtssubjekte zueinander und nicht auf die Rechte eines Volkes
gegenüber dem Staat. Wenn es auch ein Spannungsverhältnis zwischen Selbstbestimmung
des Volkes und Souveränitätsanspruch des Staates gibt, so hat jedenfalls das
Selbstbestimmungsrecht Vorrang. Die staatliche Souveränität hat ihre Grenzen im
Völkerrecht. Kein völkerrechtlicher Vertrag, aber auch keine innerstaatliche Verfassung kann das Selbstbestimmungsrecht verbieten (siehe ius cogens).
Der Schutz der territorialen Integrität ist in Artikel 2 Abs. 4 der Charta der Vereinten
Nationen enthalten und bezieht sich ebenfalls ausschließlich auf die Beziehungen zwischen
den Staaten und nicht auf die Völker. Es verpflichtet die Staaten und nicht die Völker,
Gewaltanwendungen oder Drohungen, die gegen die territoriale Unversehrtheit und
Unabhängigkeit eines Staates gerichtet sind, zu unterlassen.
Völker haben gemäß der Resolution der UN Generalversammlung vom 7.12.1987
A/RES/42/259 unter ausdrücklichem Hinweis auf die Friendly Relations Declaration das
Recht für Selbstbestimmung zu kämpfen („to struggle“), wobei auch Gewalt gerechtfertigt ist (Punkt 14. der Resolution).
Helsinki Schlussakte 1975
Vielfach wird die Rechtswidrigkeit der Sezession der Krim mit den Helsinki Schlussakten 1975 und dem darin enthaltenen Prinzip der Unverletzlichkeit der Grenzen (III.) und der
Territorialen Integrität der Staaten (IV.) begründet. Dies ergibt sich aus dem
Souveränitätsprinzip in Punkt I. und bezieht sich auf die Teilnehmerstaaten, die gegenseitig
ihre auf Souveränität beruhenden Rechte zu achten haben, bezieht sich demnach nicht auf
die Völker.
Vollkommen übersehen und ignoriert wird aber, dass auch die Helsinki Schlussakte in Punkt
VIII. das kollektive Recht der Völker auf Selbstbestimmung und darüber hinaus auf
Gleichberechtigung der Völker beinhalten. Artikel 1 der Menschenrechtspakte wird sogar
erweitert und verstärkt, indem betont wird, dass die Völker dieses Recht ausüben können
wann und wie sie es wünschen. Neben der Bestimmung des politischen Status wird
zusätzlich zu der in den Menschenrechtspakten genannten wirtschaftlichen, sozialen und
kulturellen Entwicklung ausdrücklich auch die politische Entwicklung genannt, die nach
eigenen Wünschen verfolgt werden soll.
Übersehen und ignoriert wird auch die in den Helsinki Schlussakten enthaltene Mahnung,
welche Bedeutung die wirksame Ausübung der Gleichberechtigung und des
Selbstbestimmungsrechtes der Völker hat und die ausdrückliche Erinnerung an die
Bedeutung der Beseitigung jeglicher Form der Verletzung dieses Prinzips.
Die Helsinki Schlussakte haben zweifellos dazu beigetragen, dass 15 Jahre später die Macht
des Volkes in zahlreichen Ländern eine Selbstbestimmungswelle in Gang gesetzt hat, die ein totalitäres System zum Einsturz brachte und zahlreichen Völkern Unabhängigkeit und
Freiheit brachte.
12. Budapester Memorandum 1994
Eine weitere – derzeit nur versuchte – Rechtsverletzung ist die von der Regierung bekannt
gegebene Absicht, man werde den im Budapester Memorandum 1994 enthaltenen Verzicht
auf Atomwaffen nicht einhalten und gegebenenfalls die Produktion von Atomwaffen
aufnehmen.
13. Das erste und wichtigste von Präsident Putin formulierte Kriegsziel, nämlich Schutz
der russischen Bevölkerung ist daher berechtigt wird durch weiter andauernde militärische
Angriffe gegen den Donbass bekräftigt.
14. Entmilitarisierung und Entnazifizierung der Ukraine
Präsident Putin hat in der Folge als weiteres Kriegsziel über den Donbass hinaus die
Entmilitarisierung und Entnazifizierung der Ukraine angegeben und zu diesem Zwecke auch
Aktionen außerhalb des Donbass durchführen lassen.
Zur Beantwortung der Frage, ob diese zweifellos kriegerischen Aktionen gerechtfertigt sind,
ist die neueste Lehre im Völkerrecht zum Thema Angriffskriege heranzuziehen.
Wenn auch militärische Aktionen ausschließlich unter dem Mandat der Vereinten Nationen
zulässig sind, so wird in den letzten Jahren die Zulässigkeit eines Krieges zum Zwecke der
Friedensicherung und im Zusammenhang mit humanitären Interventionen diskutiert.
Gemäß der neuen Völkerrechtslehre ist auch ein präventiver Angriffskrieg zulässig, wenn
wesentliche Interessen und die Sicherheit gefährdet erscheinen. Zur Abwehr allfällig und
drohender Angriff ist auch ein militärischer Präventionsschlag gerechtfertigt.
15. Russland befindet sich zweifellos in einer Situation, in der seine Sicherheit und auch
seine Integrität gefährdet sind. Russland ist von der NATO zur Gänze eingekreist, in
unmittelbarer Nähe zu russischen Grenzen sind NATO-Truppen stationiert, die
Raketenabwehranlagen in Rumänien und Polen stellen eine unmittelbare Bedrohung durch
Atomwaffen dar, ebenso die Aufstockung der Atomwaffenarsenale in Europa und die
wiederholten und ernstzunehmenden Drohungen des Westens mit Atomwaffen. Eine
weitere Bedrohung wurde von Russland zu Recht in den zahlreichen in der Nähe der
russischen Grenze etablierten Bio-Labors gesehen. Das Bild wird durch die immer mehr
ausgeweiteten Wirtschaftssanktionen gegen Russland und den Informationskrieg mit
unrichtigen Darstellungen abgerundet.
Das Ziel der Entmilitarisierung der Ukraine erscheint unter diesem Gesichtspunkt als zulässig, wobei die Entnazifizierung auf jene rechtsextremen Kräfte in der Ukraine verweisen soll, welche bereits im 2. Weltkrieg Massaker an Russen und Juden mit 50.000 Toten verursacht haben und welche auch derzeit die treibenden Kräfte im Krieg gegen den Donbass sind.
16. Zusammenfassend kann daher gesagt werden:
Nicht Russland verletzt das Völkerrecht, sondern im Gegenteil die Machthaber in Kiew,
unterstützt vom Westen, insbesondere auch mit finanziellen Mitteln und Waffen, sowie
befeuert von den westlichen Medien.
17. Regelbasierte Ordnung anstelle des Völkerrechts
Auch der Ukraine-Krieg ist ein Beispiel dafür, dass das Völkerrecht keine Geltung mehr hat.
Im Westen wird die mangelnde Beachtung und Beseitigung des bisherigen Völkerrechtes
auch gar nicht bestritten. Man beruft sich nicht auf das Völkerrecht, sondern auf die
„regelbasierte Ordnung“, wobei diese regelbasierte Ordnung vom Westen diktiert und mit
allen Mitteln versucht wird, sie durchzusetzen. Macht geht vor Recht.
Eine internationale Diskussion und Initiative zur Wiederherstellung des Völkerrechts wäre
notwendig.
Eva Maria Barki
Wien, 23.05.2022
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Ungarn-Korrespondent Elmar Forster, seit 1992 Auslandsösterreicher in Ungarn, verteidigt in seinem Buch „Ungarn Freiheit und Liebe – Plädoyer für eine verleumdete Nation und ihren Kampf um Wahrheit“ seine Wahlheimat gegen die westlichen Verleumdungskampagnen. Der amazon-Bestseller ist für “UME”-Leser zum Preis von 17,80.- (inklusive Postzustellung und persönlicher Widmung) direkt beim Autor bestellbar unter <ungarn_buch@yahoo.com
Lieber „weltbürger“, danke für die Informationen.
Ich habe nichts gegen Menschen, fühle mich jedoch besser, wenn keine da sind. Vor diesem Hintergrund sind sehr viele Plätze für meine Person untauglich und der kalte Fels des schönen Matterhorn etwas zu hoch. Von „UME“ geht für gut und gerecht denkende Menschen keine
Gefahr aus und für alle anderen, einschließlich der STASI, bin ich nicht mehr auffindbar.
MfG – juergen_k_krebs@web.de
PS: Schade das Ihre „Umschalttaste“ nicht funktioniert.
PPS: Werden „wir“ die Zeit noch erleben, in der „die Deutschen“ wieder in die Heimat können?
Die einzige Lösung, den Krieg in der faschistischen Ukraine zu beenden, besteht für Russland darin, alle russischen Gebiete zurückzuerobern. Aus irgendeinem Grund haben Lenin, Stalin und Chruschtschow der Ukraine russische Gebiete zugesprochen.
Wurde schon 2010 erklärt.
https://www.diepresse.com/582924/kosovo-selbstbestimmungsrecht-vs-territoriale-integritaet
„Jeder Staat hat die Pflicht, jede Gewaltmaßnahme zu unterlassen, welche die Völker, auf die sich die Erläuterung dieses Grundsatzes bezieht, ihres Rechts auf Selbstbestimmung, Freiheit und Unabhängigkeit beraubt. Bei ihren Maßnahmen und ihrem Widerstand gegen solche Gewaltmaßnahmen im Bemühen um die Ausübung ihres Selbstbestimmungsrechts sind diese Völker berechtigt, im Einklang mit den Zielen und Grundsätzen der Charta Unterstützung zu suchen und zu erhalten.“
2014 bis 2022 (vor dem direktem Eingreiffen Russlands) 14000 Tote.
https://fr.wikipedia.org/wiki/All%C3%A9e_des_Anges (können Sie mit Deepl übersetzen)
Mir stinkt all diese „Wertewestliche“ WEF-Scheixxe bis ins Hirn!
Die Mächtigen lachen sich zu Tode während einfache Menschen für ihre Kriege sterben – wirklich Tod sind.
Frieden, Peace, Paix, Mir!
MfG
100 Jahre Krieg gegen Deutschland.
„Der Zweite Dreißigjährige Krieg“
https://www.bitchute.com/video/5z5M4ZM0LEk5
Friede ist nicht wenn die Waffen schweigen es ist nur eine Pause zwischen den Kriegen. Friede auf Erden wird erst einkehren, wenn sich die Menschheit wieder Gott zuwendet!
Da haben Sie wohl etwas im Paradox des Lebens auf der Erde nicht verstanden.
Macht- und Gewaltsüchtige wird es immer wieder geben und der Genetisch „Gute-Friedenswillige“ Mensch kann „Diese“ nur bekriegen/vernichten, wenn Sie selbst Gewallt anwenden.
Und alle höheren Lebewesen sind wohl von Natur (von Ihrem Gott) aus korrupt.
Also sollt man vielleicht alle Alfamännchen und Alfaweibchen genetisch ausrotten.
Aber Anderseitz – gäbe es noch einen „sogenannten“ Fortschritt ohne Kompetivität?.
Ist wohl historisch gesehen ein gordischer Knoten.
https://de.wikipedia.org/wiki/Gordischer_Knoten
MfG
Für Die welche es nicht verstehen:
„Der Ausdruck Gordischer Knoten bezeichnet ursprünglich kunstvoll verknotete Seile, die einer griechischen Sage nach am Streitwagen des phrygischen Königs Gordios befestigt waren. Sie verbanden die Deichsel des Wagens untrennbar mit dem Zugjoch. Bekannt wurde der aus dem Bast der Kornelkirsche bestehende Knoten, weil Alexander der Große ihn mit seinem Schwert durchschlagen haben soll.
oder
Es existiert noch eine andere Überlieferungsvariante von Arrian, der sich auf den Alexander begleitenden Aristobulos von Kassandreia beruft, dem zufolge Alexander den Knoten durch Raffinesse gelöst haben soll: Es heißt, er habe erkannt, dass er nur den Deichselnagel herauszuziehen brauche, damit er das Joch wegziehen könne.
Lieber „Theudric-28“, vieleicht können „wir“ ja den Alfamännchen und Alfaweibchen den „Deichselnagel“ herausziehen? Erkennen kann ich diese „Nichtmenschen“, die weltweit jedes lebenswerte Leben zerstören wollen schon eine sehr lange Zeit.
MfG – juergen_k_krebs@web.de
Hör auf zu labern, was habt ihr Franzosen Afrika angetan seit hunderten von Jahren? Da kannst dich austoben mit ellenlangen Erklärungen, Ausreden und so weiter. Als Franzose hier in deutschem Forum was von Paradox des Lebens zu schwadronieren ist bei der kolonialen Vergangenheit Frankreichs ein absolut krasser Hohn für die Millionen und Abermillionen von Franzosen abgeschlachteter Afrikaner. Bis heute beutet ihr Franzosen Afrika aus bis aufs Blut. Was soll das?
Bin kein Franzose, sondern Deutscher aus Schleswig-Holstein!
Ein wunderbarer Artikel. Die angloamerikanischen Kriegstreiber sind zu fairem Friedensschluß unfähig. Wer wie England nach der Weltherrschaft strebt, mußte sich über den Willen der Völker hinwegsetzen. Hat einmal jemand darüber nachgedacht, wer ebenso denkt? Diese 3 Kräfte, von denen chon Erich Ludendorff schreibt, schließen untereinander kurzzeitige Bündinisse, immer gegen die Völker. Nicht nur in Europa wurde die ausgleichende Mittelmacht ausgeschaltet, auch das Osmanische Reich wurde zerstückelt, Völker getrennt. Auch im Nahen Osten gibt es seit langem keinen Frieden, aber wenn man am Krieg verdient…. Die USA haben nun die Rolle der imperialen Macht übernommen, man sieht es jetzt an Trumps Gebietsforderungen. Da taucht die Frage auf, wer die USA im Inneren seit langem beherrscht… Aus einem europäisch und christlich geprägten Land wurde innerhalb von 100 Jahren die derzeitige stinkende Kloake aus Drogen und Kriminalität.
Die Bidens, Scholzens, Baerkocks, Hofreiters, Röttgens und Co. wissen, was sie tun.
Sie sind elende, skrupellose Kriegstreiber aufgrund von LÜGEN über eien Angeblichen ANGRIFFSKRIEG Russlands !!
Es war und ist KEIN ANGRIFFSKRIEG sondern die VERTEIDIGUNG DER MENSCHENRECHTE im DONBAS !!
Diese VERBRECHER haben die BRD längst zur Kriegspartei gemacht und wollen offenbar auch den Tod der Bürger der BRD !
Daß dies noch nicht passiert, haben wir einzig und allein der Seriosität und dem Verantwortungsbewusstsein des russischen Präsidenten Putin zu verdanken, der keine Ausweitung des von den USA angezettelten Krieges will !!
Hast noch das Stasischwein Märkel vergessen, die war die treibende Kraft hinter den beiden Minsker Verarschungen und gehört einfach weg vor aller Welts Augen an den Strick nach Militärtribunalen! Der Bruch der beiden Abkommen hat sicher mehrere hunderttausend Tote zusätzlich gebracht für ihren Satan und Märkel ist direkt verantwortlich zu machen, da kann sie jammern und Bücher schreiben lassen wie sie will, sie wird das nicht überleben können denn das war Völkermord den sie da durchgeführt hat. Wir kennen auch alle die Belehrungen der Springerpresse wozu auch Nius Lappen gehören, die sind auch für die vielen Toten verantwortlich zu machen. Ich will den Strick für alle die Krieg schreien und Frieden verhindern. Für jeden und jede derdie vom Krieg führen, vom ewig Krieg weiterlaufen lassen, vom Morden profitieren.
lass mal die u.s.politadujtanten aus dem spiel…genau derselbe dreck wird ja am sonntag bei euch sauerkrauts dähhmlicherweise wieder reingewählt.
ihr deutschen hirneier habt einen horizont von u.s.stützpunkt A bis nach u.s.stützpunkt B…
no more to say))
Lieber „@müller milch“ Lebensmittelvergifter und Existenzzerstörer.
Das heilige Deutschland hatte leider den genetischen Fehler, jeden fremdstämmigen schwerkriminellen in das Land zu lassen. Die sog. „amerikanischen Befreier“ hängen bis heute wie „jüdische Blutsauger“ an deutschem Geld. Nicht zuletzt dadurch wurde auch aus dem heiligen Deutschland eine „stinkende Kloake aus Drogen und Kriminalität“. Die sog. „vier Gewalten“ sind von innen heraus verfault, die Mitläufer und die unerkannt Geisteskranken pressen ihr Gift in allen aggregatszuständen jeden Tag in die letzten Lebensecken der gut und gerecht denkenden Menschen. Mit etwas Wahlbetrug wird dann auch „genau derselbe dreck“ wie immer in Positionen installiert, die jedes lebenswerte Leben zerstören. Vieleicht hilft „uns“ ja G5, G6 oder G7 das endlich einmal millionen von „Wasserköpfen“ kochen und platzen! Das wäre dann nicht der erste Film, der zur sog. „Realität“ wird 🙂
Alles schlechte in die heruntergekommene Schweiz der kriminellen und geldgeilen Abzocker – juergen_k_krebs@web.de
)))versuchs mal
mit thailand krebs)))
ip am matterhorn.
bondi bin ich auch oft;)
i dr schwiz…hats
mittlerweile so viel
deutsche flüchtlinge,
da kannste nicht mehr
leben…no mistake;)
ps: und lass das mit
den tschus..
sonst schickt dir UME
persöhnlich ihre
staatspolizei))))n.j.