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Foto: itthon.ma

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat bestätigt, dass die Ablehnung einer vom Szekler Nationalrat (SzNT) gestarteten Bürgerinitiative durch die EU-Kommission zu Recht erfolgt sei.

Das EUGH-Erkenntnis führt im einzelnen aus, dass nur solche Bürgerinitiativen in das dafür vorgesehene Register aufzunehmen seien, welche der Verstärkung der Entwicklung der von Minderheiten bewohnten Territorien bzw. Regionen dienen. Die Definition einer Region müsse zudem in Übereinstimmung mit der politischen, administrativen und institutionellen Rechtslage des Mitgliedstaats erfolgen.

Nach Auffassung des Gerichts ist die Aufrechterhaltung der ethnischen, kulturellen, religösen oder sprachlichen Charakteristika einer Region kein Ziel, das die Anwendung eines juristischen Instruments im Rahmen der EU-Kohäsionspolitik rechtfertige. Ziele der Kohäsionspolitik seien vielmehr die harmonische Entwicklung der EU als Ganzes und im Besonderen die Verhinderung von gravierenden und dauerhaften demografischen Nachteilen in bestimmten Regionen.

Der Szekler Nationalrat und die ihn unterstützenden Verfahrensparteien wollten ihre Initiative auf die die Argumentation stützen, dass die EU-Kohäsionspolitik solchen Regionen besondere Beachtung schenke, die national, ethnisch, kulturell, religiös oder sprachlich sich von den sie umgebenden Regionen unterscheiden. Die Annahme einer solchen Initiative hätte eine Stärkung der Szekler Autonomiebestrebungen bedeutet.

Die Registrierung einer Europäischen Bürgerinitiative der Siebenbürger Ungarn wurde jedoch von der Europäischen Kommission abgelehnt, sodass nur mehr eine Anfechtung dieser negativen Entscheidung vor dem EUGH übrigblieb. Während Ungarn sich dieser Anfechtung auf Seite der Initiatoren anschloss, unterstützte Rumänien in dem Verfahren vor dem EUGH die ablehnende Entscheidung der Europäischen Kommission.

Quelle: http://itthon.ma/erdelyorszag.php?cikk_id=13657