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Werbeposter aus Hong Kong "Zwei Kinder sind genug" - Bildquelle: http://www.famplan.org.hk/fpahk/en/template1.asp?style=template1.asp&content=info/postershow.asp&year=1982&poster=pic1982.jpg

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim hat die chinesische Gebärfreudigkeit als Fluchtgrund anerkannt (Az. A 11 S 1125/16).

Um das Problem der Überbevölkerung zu stoppen, galt bis letztes Jahr in China die Ein-Kind-Politik. Paare mit mehreren Kindern haben aber nach wie vor keinen Anspruch auf Kindergeld oder sonstige Begünstigungen.

Selbst das sonst kulante Bundesamt für Flüchtlinge und Migration sowie das Verwaltungsgericht Karlsruhe hatten den Asylantrag des chinesischen Paares zunächst abgelehnt.

Doch für die Richter in Mannheim stellt die bevölkerungspolitische Maßnahme Chinas eine “Diskriminierung” dar.

Mit der nunmehrigen Entscheidung werden theoretisch die Schleusen für Millionen Chinesen geöffnet. Das kommunistische Regime in Peking mit seinen über 1,3 Milliarden Einwohnern könnte in Zukunft sozial schwache Familien einfach nach Deutschland schicken und auf deutsche Kosten ausbilden lassen…

Quelle: http://preussischer-anzeiger.de/2016/09/18/kein-kindergeld-china-fluchtgrund-deutschland/

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