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(Fotoquelle: Flickr - Panzergrenadiere / CC BY 2.0)

Um die Zusammenarbeit zwischen der deutschen Bundeswehr und der Bundespolizei zu optimieren und zu stärken, gab es in jüngster Vergangenheit gemeinsame Übungen, und zwar fanden diese in insgesamt sechs Bundesländern, namentlich Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Schleswig-Holstein statt. Bei dieser Übung ginge es hauptsächlich darum, den Ernstfall zu proben, damit in einem solchen schnell und zielstrebig reagiert werden könne.

Insgesamt waren 360 Soldaten an der Übung namens „Getex“ beteiligt, was für Gemeinsame Terrorismusabwehr-Exercise steht. Seit dem Anschlag auf den Christkindlmarkt in Berlin, im Dezember des vergangenen Jahres, sei Deutschland ein potentielles Ziel für Anschläge islamistischer Natur. Um dem präventiv entgegenzuwirken, wurde die Anwendung von Gewalt im Inland durch Soldaten der Bundeswehr geprobt.

Allerdings geht aus dem Grundgesetz nicht hervor, ob ein solcher Einsatz in der Praxis rechtlich möglich wäre, denn Bundeswehreinsätze im Inneren sind nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt, nämlich dann, wenn eine Behörde überfordert ist und Unterstützung von außen benötigt, um, was Logistik und Personal betrifft, ausreichend ausgestattet zu sein. Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für das Land kann der Notstand eingesetzt werden, und dann darf die Bundeswehr zum Schutz von zivilen Objekten eingesetzt werden und organisierte Aufständische bekämpfen.

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