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Foto: geralt / pixabay / CC0

Und wieder präsentiert sich uns das gleich Bild wie bei den meisten Morden, die „Schutzsuchende“ hier begehen: Die Täter schlugen nicht erst- und einmalig oder überraschend zu, sondern waren bereits zuvor hinlänglich polizeibekannt. Zumeist sind diese Leute illegal hier, ihre Asylanträge wurden negativ beschieden, nur abgeschoben wurden und werden sie nicht. Im Gegenteil: Sie dürfen sich hier weiter frei bewegen und werden obendrein noch auf Kosten der Allgemeinheit weiter großzügig alimentiert.

Und genauso verhält es sich im jüngsten, bestialischen Mordfall, begangen an einem 14-jährigen Mädchen, das ein sechsstündiges Martyrium durchgemacht haben musste, bevor man sie bestialisch umbrachte. Zwei Männer sollen die 14-jährige Susanna in Wiesbaden vergewaltigt und ermordet haben. Beide Tatverdächtigen sind „Flüchtlinge“. Einer der beiden Männer sei festgenommen worden, teilten die Ermittler am Donnerstag in Wiesbaden mit, berichtet Focus Online

Bei dem einem Verdächtigen handelt es sich um einen 35-jährigen Asylbewerber mit türkischer Staatsangehörigkeit. Dieser soll inzwischen wieder enthaftet worden sein. Der andere Verdächtige, Ali B., ein 20 Jahre alter irakischer „Flüchtling“, ist auf der Flucht. Schon wieder – diesmal jedoch in umgekehrte Richtung. Und mit seiner kompletten Familie, der es offensichtlich hier zu „heiß“ geworden ist.

Die achtköpfige (!) Familie aus Vater, Mutter und sechs Kindern habe zuletzt in einer Flüchtlingsunterkunft in Wiesbaden-Erbenheim gelebt. Sie sei nach bisherigen Erkenntnissen von Düsseldorf aus nach Istanbul und von dort aus weiter ins irakische Erbil geflogen. Natürlich, genauso wie vermutlich auch bei der Einreise, mit falschen Papieren. Schutzsuchende eben. Denn in der Flüchtlingsunterkunft wurden sie unter anderen Namen geführt als jenen, unter denen sie ausreisten. Die Reisedokumente seien von irakischen Behörden ausgestellt, so die Polizei. So schnell können “verlorene” Dokumente bei Bedarf wieder auftauchen.

Focus Online hat mit dem Gelsenkirchener Strafrechtler Arndt Kempgens gesprochen, der dem Magazin erklärte, „dass aus Sicht des mutmaßlichen Straftäters die Ausreise wohl zumindest ein Versuch war“, der deutschen Justiz zu entkommen, denn „hierzulande hätte sich Ali B. sicher sein können, dass er sich einer funktionierenden Strafjustiz stellen muss“, so der Strafrechtler. Gut möglich, dass der „Geflüchtete“, falls man ihn im Irak vor Gericht stellen will, wieder zurückkehrt und einen erneuten Asylantrag stellt. Denn hier inhaftiert zu werden, ist allemal angenehmer und menschenrechtskonformer als in einem irakischen Gefängnis zu schmoren.

Und weiter liest man im Focus, dass der Iraker im März eine Polizistin in Wiesbaden angerempelt und bespuckt haben soll. Der Wiesbadener Polizeipräsident Stefan Müller sagte am Donnerstag,  der Verdächtige habe außerdem im April einen Mittäter mit einem Messer bedroht und dessen Wertsachen geraubt. Es habe insgesamt in keinem Fall einen Haftgrund gegeben, so der Polizeisprecher.

Geprüft werde noch eine Verbindung zur Vergewaltigung einer elfjährigen im März, die nach Angaben der Polizei erst im Mai angezeigt wurde. Das Opfer habe angegeben, von einem Mann namens Ali aus der Flüchtlingsunterkunft in Erbenheim, in dem auch der Verdächtige im Fall Susanna wohnte, vergewaltigt worden zu sein. Unter diesem Vornamen seien dort aber mehrere Männer gemeldet. Mit Sicherheit alles nette Kerle und arme „Schutzsuchende“.

Der Täter war mit dem illegalen Flüchtlingsstrom 2015 nach Deutschland eingereist. Ob er bei der Ankunft mit Plüschtieren von freudig erregten Gutmenschen beworfen wurde, ist nicht bekannt. Nachdem jedoch er und seine achtköpfige Familie wieder dorthin geflüchtet sind, von wo sie angaben, geflohen zu sein, steht wohl fest, dass man hier Asylbetrügern der übelsten Sorte auf dem Leim gegangen ist. Zeit, endlich die Stoptaste zu drücken, denn im Moment geht der Spuk noch unvermindert weiter.

Jüngsten Pressemeldungen zufolge ist der Mörder im Irak festgenommen worden. Zu befürchten hat er dort allerdings wenig. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wiesbaden erklärte, warum der Tatverdächtige sich als irakischer Bürger in seinem Heimatland für den Tod der 14-Jährigen nicht zu verantworten habe.

Im Irak droht ihm die Todesstrafe. Wir können daher keinen Strafverfolgungsantrag stellen.

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