web analytics
Foto: Dreamstime

Von Dr. Johann Hüthmair
(emeritierter Sanierungsbegleiter, lebt in Oberösterreich)
 

In Österreich wurden Steuern in der Höhe von 5,7 Milliarden Euro wegen der Coronakrise gestundet oder herabgesetzt, meldet das Finanzministerium. Steuerschulden können jedoch auf die Geschäftsführer als Haftung zurückfallen, wenn die Rückzahlung nicht gelingt. Umgekehrte Beweislast und der § 159 StBG bezüglich “Grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen” drohen den Geschäftsführern von Kapitalgesellschaften.Die im Corona-Lockdown gestundeten Steuern und Abgaben müssen ab Juli zurückerstattet werden. Der 30. Juni 2021 war der letzte Tag der Stundung. Unternehmen konnten in Finanz-Online ganz einfach eine Ratenzahlung für die Steuerschulden beantragen, ohne lange Gegenfragen. Die Finanz gibt sich derzeit lammfromm und mit vernünftigen Begründungen werden die Argumente akzeptiert. Das läuft bei den Sozialversicherungen (SV, OGK) viel spießiger, sagt Dr. Johann Hüthmair vom Verein “BiZ”.

In den ersten drei Monaten bis September werden bekanntlich niedrigen Raten von weniger als 1,0 toleriert. Das dürfte die Insolvenzwelle noch etwas hinauszögern.Vorsicht Falle: Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften, die in Zahlungsstockung geraten, werden schlaflose Nächte bekommen, wenn sie mit der Ratenzahlung in Verzug geraten. Geschäftsführer könnten persönlich für die Steuerschulden des Unternehmens in Haftung genommen werden. Beim Ansuchen um Fristverlängerung (Moratorium, Stundung) sei anzugeben, dass die Stundung die Einbringlichkeit der Schuld nicht gefährdet, es sich um eine Zahlungsstockung handelt und um keine Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit (§ 69 Abs. 2 IO). Geschäftsführer müssen dann den Beweis antreten (Beweislastumkehr), um nicht privat zur Kasse gebeten zu werden. Mögliche Haftungen für treuhändisch verwaltete Abgabenateile, z.B. Dienstnehmeranteile an der Sozialversicherung oder Lohnsteuer kommen noch hinzu, wenn die Banken zwischendurch den Geld-Hahn zudrehen, dann sitzen Geschäftsführer in der Falle, falls man nicht strategisch vorgeht und die Auszahlungen koppelt, sagt Johann Hüthmair.

Umzuschulden ist dabei keine kluge Option, da “grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen” besonders bei List oft zusätzlich die Emotionen wachrüttelt, wenn sich Gläubiger übervorteilt fühlen. Den Verwaltern fremden Geldes stößt es übel auf, wenn Vorstandsverträge verlängert werden sollen; einer List aufgesessen zu sein, gefällt dem Aufsichtsrat nicht. Aufgrund der Pandemie sind viele Imponderabilien geben, für die es bisher keine Anzeichen gab. Die Raten wären auch fristgerecht zu bezahlen, das wird systemtechnisch überwacht. Wer in Verzug gerät, sollte vor dem Termin um Streckung ersuchen und alle Gläubiger gleich behandeln. Es könnte sonst auch die Finanz den gesamten Betrag fällig stellen, die Strecke zur Insolvenz ist dann meist kurz.

Die OGK hat ab Juli die Zinsen auf 1,38 % gesenkt, bei der Finanz sind es aktuell 2,0 % p.A. Die Banken fordern ähnliche Zinsen mit steigender Tendenz, da die Inflation im Juni 2021 bei 2,7 % liegen dürfte, wie verlautbart wurde.

In der Gastronomie und Tourismus sowie in Kleinbetrieben werden die Ratenzahlungen die Gnadenfrist strecken, bis zu der die nächsten Ertragssteuern zu errichten sind. Die Rückzahlungen von Stundungen sind von versteuerten Erträgen eine Liquiditätsfalle, wenn man auf Ertragssteuern in der Berechnung vergisst, wie es bei Kleinbetrieben oft der Fall ist. Die nächsten drei Jahre werden spannend, ob die Liquidität wieder stabil wird. Wenn sich der Geschäftsverlauf erholt, halten die Pläne; sonst wird es als Irrtum zu bezeichnen sein, neben den straffen Kreditlinien und Ertragssteuern die Ratenzahlungen der Rückstände zu begleichen. Eine tragende Strategie einer gerichtlich überwachten Entschuldung stärkt oft die Unternehmen, ist sich Johann Hüthmair gewiss, nur zittrigen Unternehmer zögern einen Canossagang lange hinaus, bis das freie Vermögen verbraucht ist.

Vom Finanzamt wurden jedoch seit über einem Jahr keine Steuerbescheide zugestellt, nicht einmal Gutschriften gingen durch das System. Moratorien sind üblicherweise nur bei temporärer Zahlungsstockung sinnvoll, weiß Hüthmair aus seinen Erfahrungen zu berichten, wie dies im geplanten Restrukturierungsordnung (ReO) vorgesehen ist (Restrukturierungs- und Insolvenz-Richtlinie-Umsetzungsgesetz – RIRL-UG).

Der Zeitraum für die Rückzahlung der Steuer- und Abgabenschulden sei sehr kurz gewählt. Dies setzt eine Erholung der Wirtschaft voraus, die Meldungen über die Delta-Variante Covid 19 lassen Vorsicht geraten sein, da man sich zweckoptimistisch leicht irren kann, meint Hüthmair. Das neue Sanierungsverfahren stellt auch für natürliche Personen günstigere Bedingungen zur Restschuldbefreiung bereit, doch bei der Exekutionsordnung für Versorgungspflichgtige in Familien ist Österreich Schlusslicht in Europpa. Eine gute Sanierungsstrategie hilft mehr als hinausschieben.

Vöcklabruck – Wien, am 10. Juli 2021


Dr. Johann Hüthmair

.
Dr. Johann Hüthmair
Obmann: Bürgerinitiative Zivilcourage (BiZ)
www.buergerinitiative.biz
BiZ@buergerinitiative.biz
Tel: +43 7672 27898
4840 Vöcklabruck, Austria
ZVR: 832775826


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert