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Věra Jourová · Bildquelle: Magyar Nemzet

Von Judi Tamara (Brüssel)
 

Obwohl sich der Streit zwischen Polen und der EU schon vor Wochen zu beruhigen schien, kündigte die Europäische Kommission am Dienstag an, dass sie wegen der viel diskutierten Justizreform eine Geldstrafe gegen Polen verhängen will.

Die Europäische Kommission fordert den EU-Gerichtshof auf, Polen wegen der Reform des Disziplinarsystems für Richter ein Bußgeld aufzuerlegen. Die Vizepräsidentin der EU-Kommission, Věra Jourová, erklärte am Dienstag auf Twitter, dass die derzeitige polnische Disziplinarkammer nicht mit dem EU-Recht vereinbar sei. Wie sie schrieb, leitet Brüssel auch ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Warschau ein, weil die umstrittene Reform weiterer Erklärungen bedarf. Jourová sagte, die Mitgliedsstaaten sollten die Entscheidungen des EU-Gerichtshofs respektieren.

Wir sind bereit, mit den polnischen Behörden zusammenzuarbeiten, um einen Ausweg aus der Krise zu finden.

– unterstrich sie in einer Twitter-Nachricht. Auch Justizkommissar Didier Reynders äußerte sich zu dem Fall und erklärte, dass die Geldstrafen für die Polen auch dadurch gerechtfertigt seien, dass sie dem Urteil des EU-Gerichts vom 15. Juli nicht nachgekommen seien.

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Die Europäische Kommission gab am Dienstag ebenfalls eine Erklärung ab und erklärte auf einer Pressekonferenz, dass es dem Gerichtshof der Europäischen Union obliege, über die Höhe der Geldstrafe zu entscheiden. In jedem Fall hat die Brüsseler Behörde Luxemburg aufgefordert

eine Geldstrafe für jeden Tag zu erheben, bis die Polen das Urteil vom Juli vollständig umgesetzt haben.

Der Streit zwischen Polen und der EU eskalierte Mitte Juli, als Kommissarin Jourová den Polen ein Ultimatum stellte, dem Urteil des EU-Gerichts bis spätestens 16. August nachzukommen. In letzterem forderte das in Luxemburg ansässige Gremium die Einrichtung einer Disziplinarkammer, die Verstöße von Richtern gegen EU-Recht untersuchen soll, als unvereinbar mit dem EU-Recht. Es sei daran erinnert, dass das polnische Verfassungsgericht praktisch zeitgleich mit dem Urteil des Gerichtshofs entschieden hat, dass das nationale Recht bei der Reform des Rechtssystems Vorrang vor dem EU-Recht haben muss. Diese Meinung wurde später von mehreren Mitgliedern der Warschauer Regierung bekräftigt, was in EU-Kreisen für viel Unmut sorgte (es sei daran erinnert, dass das deutsche Bundesverfassungsgericht kürzlich den Vorrang des EU-Rechts in Frage gestellt hat).

In den letzten Augustwochen schien der Streit beigelegt zu sein: Polen teilte Brüssel schriftlich mit, dass die Tätigkeit der Kammer seit dem 1. August eingeschränkt sei, die Justizreform aber fortgesetzt werden müsse, da das Vertrauen der Öffentlichkeit eine effiziente Justiz voraussetze. Damals erklärte die Europäische Kommission, dass sie das Schreiben, das von Ministerpräsident Mateusz Morawiecki unterzeichnet wurde, prüfe. Trotz der Berichte in der europäischen Presse über eine Versöhnung zwischen Polen und der EU zeigt die heutige Mitteilung des EuGH, die das Ergebnis der Untersuchung ist, dass Warschau nicht die notwendigen Schritte unternommen hat, um die Entscheidung des Gerichts umzusetzen.

Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts hat die Warschauer Regierung noch nicht auf die Ankündigung aus Brüssel reagiert.

Quelle: Magyar Nemzet


2 Gedanken zu „EU verhängt Geldstrafe gegen Polen“
  1. Ich kann nur hoffen, dass Polen den Übergriffen der EU trotzt. Den EU-Technokraten stünde es an, genauer den Lissabon-Vertrag zu lesen und nicht ständig gegen diesen zu verstoßen.

    1. Das Einstimmigkeitsprinzip der EU spielt doch den Polen in die Hände ! Einfach alles blockieren – England hat gezeigt, wie das geht – und schon ziehen die Eurokraten den Schwanz ein !

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