web analytics
Thomas Haldenwang · Foto: PP

Von Michael van Laack

Es ist nur ein Etappensieg, aber einer, der vor den Wahlen in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg der AfD noch einmal einen Schub geben dürfte. So war das sicherlich nicht intendiert von Merkel und Haldenwang, als die Anweisung erteilt wurde, die Beobachtung vorab an die MSM durchzustechen.

Der Verfassungsschutz hat es bis zum Abschluss eines weiteren Eilverfahrens zu unterlassen, die AfD öffentlich oder nicht-öffentlich als Verdachtsfall einzustufen und auch sämtliche Tätigkeiten einzustellen, die eine solche Einstufung ermöglicht.

Dass auch das noch schwebende Eilverfahren pro AfD entschieden wird ist sehr wahrscheinlich. Haldenwangs Rücktritt ist nun geboten, nachdem er erneut (erstmals beim Prüffall) und dann später in kleineren Verfahren unterlegen ist. Sein einziges Ziel ist offensichtlich, der AfD größtmöglichen politischen Schaden zuzufügen. Selbstverständlich im Auftrag seiner Herrin, der Bundeskanzlerin.

Erste Stimmen

Dieser Beitrag erschien zuerst bei PHILOSOPHIA PERENNIS, unserem Partner in der EUROPÄISCHEN MEDIENKOOPERATION.


11 Gedanken zu „Merkels Niederlage: Verwaltungsgericht Köln untersagt Verfassungsschutz AfD-Beobachtung“
  1. Gut so, die Regimeführerin darf nicht mit allen Gehässigkeiten durchkommen.
    Es wird endlich Zeit für neuen Wind im Land, die IM gehört in die Versenkung.
    Es wird selbst in den eigenen Reihen viele geben, die dann aufatmen werden, im Grunde kann diese Unperson niemand leiden. Warum die überhaupt vor der SED Trulle kuschen, bleibt mir ein Rätsel.

    42
      1. Lol … aber, verstößt man dann nicht gegen den Umweltschutz? Gift- bzw. Sondermüll muss doch eigentlich extra entsorgt werden …

        15
        1
  2. Die Kartellparteien unterlassen nichts, um der demokratischen gewählten AfD zu schaden. Einmal mehr hat sich gezeigt, dass die Rechtsauffassung eines Verfassungsschutzes und einer Frau Merkel nicht unbedingt mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung übereinstimmen.

    58
  3. Offenbar scheint der Realitätssinn doch noch zu siegen: denn eine demokratisch gewählte Oppositionspartei ist noch lange kein Grund für den Verfassungsschutz, Frau Bundeskanzlerin.

    57
    1. Hallo Peter,

      Für die IM Erika offenbar doch. Die scheut nicht davor zurück, faschistisch- kommunistische Methoden anzuwenden und stellt sich dann allerhöchst verlogen hin und vergießt Krokodilstränen. Die Tage nach einer nahezu demokratischen Wahl in Thüringen mit Sieg der FDP haben ihr wirkliches Antlitz entlarvt. Ich hasse diese widerliche, schmarotzende und zudem kriegstreibende Hängelarve samt ihrer Vassallen. Ich schlage vor, im Sinne unserer Kinder eine neue, wahrhaftig deutsche Volkspartei zu initiieren, namens DNF: Deutsche Nationale Volksfront. Oder so ähnlich…
      Es muss Ganz schnell etwas deftiges passieren, diese außerirdisch bösartige Kreatur geb. Kasner, wegen ihrer Mutter jüdischer Abstammung, zu eliminieren. Sie ist aber (fast) nur eine Marionette, ein hoffnungsvolles Zeichen wäre es allemal.
      Im Sinne einer friedlichen Zukunft unserer Kinder und Kindeskinder.

      Lg opapa

      59

Schreibe einen Kommentar zu Angelique Simon Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert