web analytics

Nachdem bei der ungarischen Regierungspartei Fidesz alles für in Ordnung gefunden war, werden die Oppositionsparteien nach und nach bestraft, sinngemäß die Jobbik am härtesten. Der von einem ehemaligen Fidesz-Parlamentsabgeordneten geführte, staatliche Rechnungshof bestraft die Jobbik mit einer Geldstrafe von 136,4 Millionen Forint (425 Tausend Euro), während die Unterstützung der Partei um die gleiche Summe verkürzt wird. Laut der Jobbik ist die Entscheidung des Rechnungshofs ein Angriff auf die ungarische Demokratie.

„Wir sind fromme und lustige Menschen, aber wir sind keine Gimpel. Nach den Wahlen nehmen wir Rache, moralische, politische und rechtliche.”

– Ministepräsident Viktor Orbán, den 15. März, 2018.

Die, die Handlungsfähigkeit der Partei aussetzende, Entscheidung begründet der staatliche Rechnungshof damit, dass das Rechnungsregister der Jobbik die am 8. Juni 2018 im offiziellen Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Abrechnung nicht stützte. Die Jobbik stützte die von der in der Abrechnung unter den Enkommen als „eigene Quelle” benannten 171,0 Millionen Forint (534 Tausend Euro) 52,1 Millionen Forint (162 Tausend Euro) mit Beleg nicht. Das Kampagnengesetz verletzend bezeichnete sie als die Quelle ihrer Kampagne-Ausgaben, in der Summe von 84,3 Millionen Forint (262 Millionen Euro) keine richtigen Einkommen, sondern mit der Kategorie  „Kredit” Schulden und Lieferungsverpflichtungen, die die zur Kampagne nicht verwendbaren Ausgaben nicht bilden sollten.

Also wird die Partei wegen ihrer Schulden bestraft (z.B. in die Richtung der Ungarischen Post), also wegen solcher Schulden, die sie sowieso begleichen müssen.

„Die Abrechnung der Jobbik bot wegen der in ihrem Register und Abrechnung entdeckten wesentlichen Gesetzeswidrigkeiten kein verlässliches und wahres Bild, was die Verwendung der finanziellen Mittel im Wahlkampf angeht. Aufgrund dessen hielt die Jobbik die auf die verbotene Finanzierung bezogene Gesetze nicht ein, und nahm insgesamt 136,4 Millionen Forint (425 Tausend Euro) verbotene Parteiunterstützung an.- so steht es in der Mitteilung des Rechungshofs.

Die Partei hat 15 Tage dafür,  die sogenannte „Strafe” zu bezahlen, daneben verkürzt der Staat die staatliche Unterstützung um dieselbe Summe. Gegen die Entscheidung des Staatlichen Rechnungshofs ist es unmöglich, eine Berufung einzulegen.

Wie bekannt, fand der Rechnungshof bei den Ausgaben der Regierungsparteien alles in Ordnung, wobei er die Oppositionsparteien nach und nach bestrafte. Die Fake-Parteien wurden nicht einmal untersucht.

Jobbik: Die Entscheidung des Rechungshofs ist ein Angriff gegen die ungarische Demokratie

In einer Pressemitteilung reagierte die Oppositionspartei auf die Strafe des Rechnungshofs: die Jobbik schickte vor einer Woche ihren Antwortbrief zu den im Berichtsentwurf des Rechnungshofs benannten Klagen, sowie ein Beilagematerial von 624 Seiten. Aus diesen 624 Dokumenten wird es klar, dass  die vom Rechnungshof als „unbekannt” bezeichnete 52,1 Millionen Forint, die eigene finanzielle Quelle der Jobbik die Restsumme der Partei aus dem Jahre 2017 ist. Die dazugehörenden Nachweise über unsere finanzielle Lage fügten wir sinngemäß hinzu. Ende 2017 verfügte die Jobbik über 323 Bankkontos, womit sie gesetzlich abrechnen konnte, jedoch überprüfte der Rechnungshof diese Nachweise- im Gegensatz zu seiner langjährigen Praxis- überhaupt nicht. Am 31. Dezember 2017 hatte die Jobbik 138,5 Millionen Forint (430 Tausend Forint) auf ihren Bankkontos, was von der vom Rechnungshof verlangten 52,1 Millionen Forint wesentlich mehr ist.

Aber noch absurder ist die Sache der Schuld der Lieferungskosten von 84,3 Millionen Forint, die eigentlich von zwei staatlichen Instituten stammt: von der Ungarischen Post und dem Nationalen Steuer- und Zollamt. Laut dem Rechnungshof finanzierten die ungarische Post und das als staatliche Behörde funktionierende Steueramt die Jobbik verbotenerweise. Die Jobbik widerlegte natürlich auch diese mit Beweisen, aber vergeblich. Unsere Schuld gegenüber der ungarischen Post besteht wegen der früheren Geldstrafe des Rechnungshofs auch weiterhin, nochdazu beabsichtigt die Post, durch ein Prozessverfahren vor dem Gerichtshof vorzunehmen. Die betreffende Klageschrift haben wir zur Antwort auf den Berichtsentwurf hinzugefügt. Die gegenüber dem Steueramt bestehende Schuld kommt durch die nach Facebook-Werbungen bezahlten Summe zusammen, da im Falle von diesen Zahlungsverpflichtung besteht. In Wirklichkeit unterstützte das Steueramt die Partei nicht, weil es aus der vom Steueramt angenommenen , auf die Möglichkeit der Teilzahlung eingereichten, zur Antwort ebenfalls hinzugefügten Antrag klar wird, dass die Jobbik diese Schulden zwischen 2020 und ’21 begleichen wird.

Infolge der absurden Entscheidung geriet die EP-Kampagne der Jobbik offensichtlich in Gefahr, da die Partei wegen der früheren Geldstrafen des Rechnungshofs in eine finanziell schwierige Lage geraten kann. Die Jobbik hält die Bestrafung der Partei “Momentum”, die “Hundepartei” und der “Dialog”, und die jetzige Aktion des Rechnungshofs für einen Angriff gegen die ungarische Demokratie, womit die orbánsche Willkür enthüllt wurde. Die Jobbik deklariert für die ungarischen Oppositionsparteien und die internationale öffentliche Meinung, dass am 31. Januar 2019 der ungarische Rechtsstaat endgültig eingestellt wurde. Die Existenz der ungarischen Opposition ist bedroht – so die Mitteilung der Partei.

Neben dieser Hexenjagd gegen die Jobbik fand der Rechnungshof in den Abrechnungen der Fidesz und der KDNP alles in Ordnung, wie das Organ es im Bericht formulierte: „Die Fidesz-KDNP  verwendete die Budgetunterstützung ordnungsgemäß. Sie hielt die auf die Verwendbarkeit bezogene Einschränkung ein. Die  Kandidaten der Fidesz-KDNP verzichteten auf die staatliche Budgetunterstützung zugunsten ihrer Partei nicht.”

Bild: alfahir.hu

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert