RKI gibt zu: FFP‑2 Masken sind eine Gefahr für die Gesundheit

Von PETER HAISENKO | Mit Corona wird immer wieder gefor­dert, auf die „Wissen­schaft“ zu hören. Das tut der Coro­nator Söder nicht. Die offi­zi­elle Website des RKI warnt ausdrück­lich vor unqua­li­fi­ziertem Gebrauch der FFP-2-Masken.

Das RKI warnt ausdrück­lich davor, FFP-2-Masken ohne vorher­ge­hende medi­zi­ni­sche Unter­su­chung zu tragen, ob man das gesund­heit­lich über­haupt verträgt. Das muss auch Herr Söder wissen. So bringt er mit seinem FFP-2-Diktat die Gesund­heit der Bürger in Gefahr. Der Text des RKI ist dermaßen brisant, dass ich ihn hier einfach im Original vorstelle. Sie finden ihn unter dieser Adresse in der Unter­ka­te­gorie „Welche Funk­tion bzw. Einsatz­be­reiche haben FFP-2-Masken außer­halb der Indi­ka­tionen des Arbeitsschutzes?“
www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/gesamt.html
Die fett­ge­druckten Hervor­he­bungen sind vom RKI selbst vorge­nommen worden.

„Das Tragen von 2-(bzw. FFP3-)Masken durch geschultes und quali­fi­ziertes Personal wird  im medi­zi­ni­schen Bereich im Rahmen des Arbeits­schutzes vorge­schrieben, wenn pati­en­ten­nahe Tätig­keiten mit erhöhtem Über­tra­gungs­ri­siko durch Aero­sol­pro­duk­tion, z.B. eine Intu­ba­tion, durch­ge­führt werden. Siehe hierzu auch die „Empfeh­lungen der BAuA und des ad-Hoc AK „Covid-19“ des ABAS zum Einsatz von Schutz­masken im Zusam­men­hang mit SARS-CoV‑2“.

„Beim bestim­mungs­ge­mäßen Einsatz von FFP2-Masken muss eine arbeits­me­di­zi­ni­sche Vorsor­ge­un­ter­su­chung im Voraus ange­boten werden, um durch den erhöhten Atem­wi­der­stad entste­hende Risiken für den indi­vi­du­ellen Anwender medi­zi­nisch zu bewerten. Der Schutz­ef­fekt der FFP2-Maske ist nur dann umfas­send gewähr­leistet, wenn sie durch­ge­hend und dicht sitzend (passend zur Gesichts­phy­sio­gnomie und abschlie­ßend auf der Haut, Nach­weis durch FIT-Test) getragen wird. Bei der Anwen­dung durch Laien ist ein Eigen­schutz über den Effekt eines korrekt getra­genen MNS hinaus daher nicht zwangs­läufig gegeben. In den „Empfeh­lungen der BAuA und des ad-Hoc AK „Covid-19“ des ABAS zum Einsatz von Schutz­masken im Zusam­men­hang mit SARS-CoV‑2“ werden FFP2-Masken nicht zur privaten Nutzung empfohlen.

Gemäß Vorgaben des Arbeits­schutzes ist die durch­ge­hende Trage­dauer von FFP2-Masken bei gesunden Menschen begrenzt (siehe Herstel­ler­infor­ma­tionen, 75 Minuten mit folgender 30-minü­tiger Pause), um die Belas­tung des Arbeit­neh­mers durch den erhöhten Atem­wi­der­stand zu mini­mieren. Bedingt durch den zweck­be­stimmten, ziel­ge­rich­teten Einsatz sind keine Unter­su­chungen zu den gesund­heit­li­chen, ggf. auch lang­fris­tigen Auswir­kungen der Anwen­dung von FFP2-Masken außer­halb des Gesund­heits­we­sens z.B. bei vulner­ablen Perso­nen­gruppen oder Kindern verfügbar. Bei Gesund­heits­per­sonal sind Neben­wir­kungen wie z.B. Atem­be­schwerden oder Gesichts­der­ma­titis infolge des abschlie­ßenden Dicht­sitzes beschrieben. Beim Einsatz bei Personen mit z.B. einge­schränkter Lungen­funk­tion oder älteren Personen sind gesund­heit­liche Auswir­kungen nicht auszuschließen.

Die Anwen­dung durch Laien, insbe­son­dere durch Personen, die einer vulner­ablen Perso­nen­gruppe ange­hören (z.B. Immun­sup­p­ri­mierte) sollte grund­sätz­lich nur nach sorg­fäl­tiger Abwä­gung von poten­ti­ellem Nutzen und uner­wünschten Wirkungen erfolgen. Sie sollte möglichst ärzt­lich begleitet werden, um über die Hand­ha­bung und Risiken aufzu­klären, einen korrekten Dicht­sitz zu gewähr­leisten, die für den Träger vertret­bare Trage­dauer unter Berück­sich­ti­gung der Herstel­ler­an­gaben indi­vi­duell fest­zu­legen und gesund­heit­liche Risiken/Folgen zu mini­mieren. Weiterhin sollten FFP2-Masken grund­sätz­lich nicht mehr­fach verwendet werden, da es sich i.d.R. um Einmal­pro­dukte handelt.

Es ist darauf hinzu­weisen, dass im Kontext der allge­meinen Infek­ti­ons­schutz­maß­nahmen das Tragen einer Alltags­maske eine wich­tige Maßnahme darstellt, die aller­dings einzeln ange­wendet nicht so effektiv sein kann wie die Kombi­na­tion von mehreren Maßnahmen im Sinne eines Maßnah­men­bün­dels. Deshalb sollte der Einsatz von Masken nicht dazu führen, dass andere Kompo­nenten der ‑Regeln vernach­läs­sigt werden oder sogar Risiken bewusst in Kauf genommen werden (z.B. durch Erhö­hung der Perso­nen­dichte in geschlos­senen Räumen mit schlechter Belüf­tung, oder Erhö­hung der Zahl der nicht zwin­gend erfor­der­li­chen Kontakte).

Abschlie­ßend ist darauf hinzu­weisen, dass bei fort­schrei­tendem Infek­ti­ons­ge­schehen es zudem nicht auszu­schließen ist, dass es wie zu Beginn der Pandemie zu Engpässen in der Versor­gung mit FFP-Masken im Gesund­heits­wesen, kommen könnte. Siehe auch die Stel­lung­nahme der Deut­schen Gesell­schaft für Hygiene und Mikrobiologie.

In der Allge­mein­be­völ­ke­rung ist die Mund-Nasen-Bede­ckung eine akzep­tierte, verfüg­bare und einfach zu hand­ha­bende Maßnahme (siehe auch die Frage Was ist beim Tragen einer Mund-Nasen-Bede­ckung in der Öffent­lich­keit zu beachten?).

Dem ist eigent­lich nichts hinzu­zu­fügen, außer, dass Coro­nator Söder per Diktat zum Tragen der FFP-2-Masken die Gesund­heit der Bevöl­ke­rung in Gefahr bringt. Ob das vorsätz­lich oder grob fahr­lässig geschieht, lasse ich dahin­ge­stellt. Ich bin der Meinung, dass er sich damit strafbar gemacht hat und sofort von seinem Amt zurück­treten muss. Aller­dings stelle ich noch die Frage in den Raum, wie die 75-Minu­ten­grenze zum Beispiel in einem Fernzug einge­halten werden soll.

Zum Autor: Peter Haisenko ist Schrift­steller, Inhaber des Ander­welt-Verlages und Heraus­geber von AnderweltOnline.com


8 Kommentare

  1. Nur mal so eine SCHNAPSIDEE …

    Wenn z.B. alle Hartz-4-Empfänger einen Antrag auf Mehr­be­darf stellen, weil sie ja – ganz gemäß den offi­zi­ellen Regeln des RKI – eine arbeits­me­di­zi­ni­sche Unter­su­chung, eine Einwei­sung und einen nicht uner­heb­li­chen Vorrat an Einmal-(!)Masken brauchen …?!
    Dieser Mehr­be­darf ist durch den Regel­satz von 400+X € ja nicht abgedeckt.

    Was würde dann unser Coro­nator dazu sagen?
    Vermut­lich wieder gar nix. Außer dass wieder soundso viele Flug­zeug abstürzen!

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  2. Hinzu­kommt, dass es in der allge­meinen Bevöl­ke­rung gar nicht so bekannt ist, wie lange man so eine Maske tragen kann, wann man sie wech­seln und entsorgen muss. Der Coro­nator Söder macht sich wohl erst dann strafbar, wenn nach­weis­lich einem Masken­träger ein gesund­heit­li­cher Schaden entsteht. Das ist wahr­schein­lich schwer nachzuweisen!

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  3. Ich verfüge über mehr­jäh­rige Erfah­rung im Bereich Arbeits­schutz durch Atem­schutz als Träger von ffp2 und ffp3 Masken, um das Einatmen von Fein­stäuben metal­li­scher Art wie auch textiler Art zu vermin­dern. ich greife dabei auf einen Altbe­stand an Masken zurück. Mir ist aufge­fallen, dass bei neu Bestel­lungen die Qualität der Ware sowohl ffp3 als auch ffp2 nicht und zwar gar nicht und zwar keines­falls die Qualität meiner lager­ware erreicht. Die Masken sind dünn, riechen chemisch, passen sich der Gesichts­form nicht so gut an und beim Bear­beiten von Metallen schleifen etc. ist bei den neueren ffp2 Masken ein zügiger durch­schlag von Stäuben im Inneren der Maske zu sehen. Diese Erfah­rung wollte ich nur teilen. Ich glaube dass das Tragen dieser Masken gesund­heits­schäd­lich ist. mögli­cher­weise sogar gesund­heits­schäd­li­cher, als die Substanzen, vor denen sie eigent­lich schützen sollen!

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  4. Das der Söder das Fahr­lässig macht, glaube ich nicht, der macht das ganz bewusst.
    Seine Frau verdient die dicke Kohle mit Masken und nicht umsonst will er dieses Gift­zeug zur Pflicht machen. Genau wie Spahn nicht fahr­lässig handelt, wenn es um die Impfung geht, er nimmt es bewusst in Kauf, das Menschen daran sterben, Haupt­sache seine Villa wird von Big Pharma bezahlt. Das sind keine Poli­tiker für das Volk, das sind Psycho­pa­then, die dioe Rolle eines Poli­ti­kers über­nommen haben, um ihre kranken Ideen auszu­leben und sich bereichern.
    Ich hoffe solche Gestalten bekomme ihre Strafe.

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