Bargeld­verbot kommt auf Samt­pfoten daher – es ist schon 5 vor 12 | Teil 1

Der 500 Euro-Schein ist schon weg und es geht flott weiter

Teil 1 – Bargeld­verbot bereits teil­weise Realität – ab 15.000 Euro in bar steht man schon unter Generalverdacht

Immer wieder hört man von den Poli­ti­kern, dass das Bargeld nicht ange­tastet werden soll! Leider ist das genaue Gegen­teil der Fall! Tatsache ist, dass der Bargeld­be­sitz über 15 000 Euro bereits sank­tio­niert wird. Basis dafür ist das deutsche

Gesetz zur Umset­zung der Vierten EU-Geld­wä­sche­richt­linie, zur Ausfüh­rung der EU-Geld­trans­fer­ver­ord­nung und zur Neuor­ga­ni­sa­tion der Zentral­stelle für Finanztransaktionsuntersuchungen“ 

und in Öster­reich das

 „Bundes­ge­setz für die Verhin­de­rung der Geld­wä­scherei und Terrorismusfinanzierung“. 

Zu dem Sach­ver­halt der Geld­wä­sche kann man nur sagen, dass diese durch die allseits beju­belte Globa­li­sie­rung natür­lich allge­gen­wärtig und nicht zu verhin­dern ist. Durch die Globa­li­sie­rung entsteht de facto ein rechts­freier Raum, der von den Eliten offen­sicht­lich so gewünscht wird und in dem der Krimi­na­lität Tür und Tor geöffnet wird.

Geld­wä­scher brau­chen gar kein Bargeld

Nehmen wir als Beispiel einen arabi­schen Investor, der bei uns Wohn­häuser mit einem Kredit einer arabi­schen Bank baut. Wer kann hier­zu­lande über­prüfen, mit welchen Sicher­heiten dieser Kredit gewährt wurde und aus welchen Quellen die Rück­zah­lung getä­tigt wird? Über die Länder­grenzen sind natür­lich belie­bige Schein­ge­schäfte in betrü­ge­ri­scher Absicht möglich, die von keiner Finanz­markt­auf­sicht recht­zeitig durch­schaut werden können. Ein Beispiel dafür war z.B. die Parmalat-Pleite. 

„Subprime-Betrug“ ohne Bargeld

Ein weiteres Beispiel war der Subprime-Betrug, bei dem in Amerika unein­bring­liche Hypo­the­kar­kre­dite von einem Volumen von 7 Billionen Dollar zu „Wert­pa­pieren“ verpackt wurden und diese wert­losen „Wert­pa­piere“ welt­weit verkauft wurde. Dieser Betrug war eine der Ursa­chen für die Welt­fi­nanz­krise von 2008. Das Gesetzt für die „Verhin­de­rung der Geld­wä­scherei und Terro­ris­mus­fi­nan­zie­rung“ kann natür­lich solche Machen­schaften nicht verhindern.

Ab 15.000 Euro in bar bereits unter Generalverdacht 

Hingegen eignet sich dieses Gesetz wunderbar zum Schi­ka­nieren und zur Diszi­pli­nie­rung ordent­li­cher Bürger, die ihre Einkünfte korrekt dekla­rieren und ihre Steuern bezahlen und somit gar nicht auf die Idee kommen, dass sie durch  das besagte Gesetz ins Faden­kreuz der Justiz kommen,  wenn sie mehr als 15 000 Euro in bar in irgend einem Rechts­ge­schäft einbringen wollen. Tatsäch­lich steht jede Person, die mehr als 15 000 Euro in bar besitzt und damit irgend eine Trans­ak­tion unter­nehmen will, unter dem Gene­ral­ver­dacht  der Geld­wä­scherei und Terrorismusfinanzierung!

Achtung: Damit wird das gängige Rechts­prinzip der Unschulds­ver­mu­tung, das eine Basis des Rechts­staates ist, außer Kraft gesetzt!

Natür­lich ist alles eine Frage der Größen­ord­nung und der Verhält­nis­mä­ßig­keit. Will irgendwer einen Betrag z.B. auf einer Bank einzahlen oder bei einem Rechts­ge­schäft verwenden, der weit über dem liegt, was diese Person z.B. inner­halb eines Jahres ersparen kann, so kann man von einem Verdacht eines unrecht­mä­ßigen Erwerbes ausgehen, wenn die betref­fende Person den Ursprung des Geldes nicht nach­weisen kann.

15 000 Euro ist jedoch der Kauf­preis eines Autos der unteren Mittel­klasse und somit ein Betrag, den sich die meisten Menschen in Öster­reich inner­halb eines über­schau­baren Zeit­raumes ersparen können. Bei einem Betrag dieser Größen­ord­nung a priori von einem krimi­nellen Ursprung auszu­ge­hend ist absurd und schikanös!

Bank kündigt will­kür­lich Konten

Versucht man beispiels­weise bei irgend einer mehr als 15 000 Euro in bar einzu­zahlen, so kann es sein, dass die Bank die vorge­brachten Beweise nicht aner­kennt. Es kommt vor, dass selbst der Nach­weis der Behe­bung von ganz dem glei­chen Konto auf dem der Betrag größer als 15 000 Euro einge­zahlt werden soll, nicht ausreicht!
Ein konkretes Beispiel dazu liegt unserer Redak­tion vor: Dem Betrof­fenen, ein nicht vorbe­strafter Akade­miker, wurden zwei Konten gekün­digt, nachdem er 40.000 Euro auf ein Konto einzahlte, obwohl er a) im Jahr ein Mehr­fa­ches davon verdient und versteuert und b) den Betrag vier Monate zuvor von derselben Bank abhob. Das war der Bank als „Nach­weis“ woher das Geld stammt zu wenig.

Schal­ter­be­amte oder Bank­zen­trale  über­nehmen Richterfunktion

Die Akzep­tanz der Beweise liegt ganz im Ermessen der Bank. Gelingt es trotzdem einen Betrag größer als 15 000 Euro einzu­zahlen, weil der Schal­ter­be­amte die vorge­brachten Nach­weise als ausrei­chend erachtet, kann dann das betrof­fene Konto  von der Zentrale einfach gesperrt werden, wenn diese im Gegen­satz zum Schal­ter­be­amten die Nach­weise als nicht ausrei­chend erachtet! Es reicht bereits, wenn zwischen der Behe­bung des betref­fenden Betrages und der Wieder­ein­zah­lung einige Monate verstri­chen sind, sodass der Nach­weis des recht­mä­ßigen Besitzes des Geldes ohne irgend­welche Beweise ange­zwei­felt wird.

Irgendwer in der Bank­zen­trale über­nimmt dann die Rolle des Rich­ters und Exeku­tors in einer Person, ohne dass der Betrof­fene Bank­kunde dagegen irgend­welche Rechts­mittel ergreifen kann.  Dieser Vorgang ist eine  dem Rechts­staat wieder­spre­chende Amts­an­ma­ßung! Offenbar ist jedoch diese verfas­sungs­wid­rige Vorgangs­weise durch das Gesetz zur „Verhin­de­rung der Geld­wä­scherei und Terro­ris­mus­fi­nan­zie­rung“ gedeckt! Da dieses Gesetz seine vorge­ge­benen Ziel­set­zungen niemals errei­chen kann, muss man annehmen, dass es sich ausschließ­lich gegen die einhei­mi­sche Bürger richtet und die Verwen­dung von Bargeld sank­tio­nieren soll!

Bargeld verhin­dert Geld­schöpfen aus dem Nichts

Weiters ist dazu zu bemerken, dass das Bunkern von Bargeld natür­lich für jede Bank ein Graus ist:
Das Bank­ge­schäft lebt von der multi­plen Geld­schöp­fung durch Kredit­ver­gabe. Ein einmal verge­bener Kredit, der ja als Bezah­lung für irgend­etwas verwendet wird, wird vom Empfänger des Geldes wieder in die Bank einge­legt und kann somit sofort wieder als Kredit vergeben werden. Beschränkt wird dieser Vorgang nur durch die Reser­ve­hal­tung, die aller­dings nur notwendig ist, solange von den Bank­kunden Bargeld verlangt wird. Gäbe es kein Bargeld mehr, wäre auch keine Reser­ve­hal­tung notwendig und ein bestimmter Betrag könnte theo­re­tisch unend­lich oft als Kredit neu vergeben werden. Da jeder Kredit auf der anderen Seite ein Guthaben darstellt, also Geld ist, geht es den Banken um das unbe­grenzte Schöpfen von Geld!

Man versteht daher, wieso die Banken für die Abschaf­fung des Bargeldes sind. Es geht um ihr urei­genstes Geschäft. Mit dem Gesetz zur „Verhin­de­rung der Geld­wä­scherei und Terro­ris­mus­fi­nan­zie­rung“ können also Banken die Verwen­dung von Bargeld beliebig sank­tio­nieren. Die Banken spielen dabei den Richter in eigner Sache! Der Rechts­staat wird zur Farce!

Bedenkt man dann noch, dass bei den oben ange­führten Beispielen für inter­na­tio­nale Betrü­ge­reien immer Banken eine zentrale Rolle gespielt haben, so wird bei das Exeku­tieren des Gesetzes zur „Verhin­de­rung der Geld­wä­scherei und Terro­ris­mus­fi­nan­zie­rung“ der Bock buch­stäb­lich zum Gärtner gemacht!

4 Kommentare

  1. gut beschrieben mit den Worten „Vom Bock zum Gärtner“ !

    … und wer nicht nur in der soge­nannten Geld­po­litik gräbt, sondern auch auf Urlaub in den schönsten Küsten­re­gionen unseres Planeten, wird erkennen, wieviele Luxus­yachten und ‑schiffe samt Heli­platt­form die Buchten verseu­chen. Der wahren Eigen­tümer solcher Ausge­burt kranken Kapi­ta­lismus´ wird man nur schwerst fündig, da sie unter „Fals­flag“ als Firmen­be­sitz in irgend einem Steu­er­pa­ra­dies unter einer Post­fach­adresse regis­triert sind …

    … und wer Jahre später die glei­chen Strand­ab­schnitte einmal wieder besucht, wird sie nicht mehr wieder erkennen; Hafen-und Hotel­beton, soweit das Auge reicht … 

    … und schon sind aus den vom ehemalig deut­schen Finanz­mi­nister unter Lächeln beteuerten
    Geld­wä­sche­ge­schäfte ala CUMCUM-Akti­en/­Kre­di­t/­An­lei­hen­ver­käufe dank staat­li­cher Steu­er­ver­luste wieder saubergewaschen …

    … und das Spiel kann von vorn beginnen … „back to buis­ness as useshall“ …
    Grea­tings from „Brave New World“ !

  2. Geld gehört einfach nicht auf die Bank. Warum sollte ich der Bank prak­tisch zu Null Prozent
    einen Kredit geben um es ihrer­seits zu guten Zins­sätzen weiter zu verleihen.

  3. Terro­ris­mus­fi­nan­zie­rung und Schwarz­geld braucht nicht einmal ein normales Bank­konto. Es gibt genü­gend Geld­sys­teme, die Geld von einem Land in ein anderes trans­fe­rieren kann. Das Hawala-Bank­system ist u. a. eines davon. Wir Bürger sollen bluten und diszi­pli­niert werden. Von uns will man genau wissen, wofür wir Geld ausgeben und bei Einfüh­rung eines Punk­te­sys­tems wie in China, kann uns auch der Geld­hahn zuge­dreht werden. Oder bei einer Krise können wir dann ganz schnell unser Geld bei der Bank verlieren.

  4. Die ganze Sache dient unter anderem dazu, den Bürger noch gläserner zu machen als ohnehin schon. Weiteres wird dem Bürger bei aufmüp­figem Verhalten das Konto gesperrt zum Zwecke der Diszi­pli­nie­rung. Und gerät die Bank wegen windiger Geschäfte in Schief­lage kann der Kunde nicht ins Bargeld flüchten. Er ist dazu verdammt, hilflos zusehen zu müssen, wie die Bank sich mit seinem Guthaben finan­ziert. Das ist keine Utopie. Das dazu nötige Gesetz ist verab­schiedet, genannt Sanie­rungs und Abwick­lungs­ge­setz – kurz SAG. Die einzig rich­tige Reak­tion darauf ist, nur soviel Geld auf dem Konto zu lassen, wie für die monat­li­chen Trans­ak­tionen benö­tigt wird. Was geht, sollte unbe­dingt in Bar abge­wi­ckelt werden.

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