Straf­an­zeigen gegen Münchner OB und Leiter der Münchner Phil­har­mo­niker sowie Bayri­schen Staatsoper

MdB Petr Bystron veran­lasst Straf­an­zeige gegen Staatsvertreter

 

Jüngsten Eska­la­tionen des Konflikts um die Ukraine haben nicht nur großes Leid über weite Teile der Zivil­be­völ­ke­rung vor Ort gebracht, sondern auch zu unge­recht­fer­tigten Über­griffen auf glei­cher­maßen unbe­tei­ligte Russen geführt, die z.B. in Deutsch­land leben und nur künst­le­risch tätig sind.

Nach der Entlas­sung von Valery Gergiev, dem Chef­di­ri­genten der Münchner Phil­har­mo­niker, sah sich der Abge­ord­nete des Deut­schen Bundes­tages, Petr Bystron veran­lasst, eine Straf­an­zeige wegen versuchter Nöti­gung in einem beson­ders schweren Fall gem. §§240 I‑III, III Nr. 3, 22ff StGB bei der Staats­an­walt­schaft in München einzu­rei­chen. Die Straf­an­zeige richtet sich gegen:

  1. Dieter Reiter, Ober­bür­ger­meister der Landes­haupt­stadt München
  2. Chris­tian Beuke, Manage­ment- Direktor der Münchner Philharmoniker
  3. Serge Dorny, Inten­dant der Baye­ri­schen Staats­oper München

Zur Vorge­schichte

Das Münchner Medium tz.de meldete am 25. Februar 2022:

Erst­mel­dung, 25. Februar, 12:10 Uhr: Es sind deut­liche Worte, die der Münchner Ober­bür­ger­meister Dieter Reiter (SPD) in einem Schreiben an den umstrit­tenen Chef-Diri­genten der Münchner Phil­har­mo­niker findet. „lch habe gegen­über Valery Gergiev meine Haltung klar­ge­macht und ihn aufge­for­dert, sich eben­falls eindeutig und unmiss­ver­ständ­lich von dem brutalen Angriffs­krieg zu distan­zieren, den Putin gegen die Ukraine und nun insbe­son­dere auch gegen unsere Part­ner­stadt Kiew führt“, sagte Reiter am Freitag. OB setzt dem Chef­di­ri­genten der Phil­har­mo­niker ein Ulti­matum bis Montag. Dafür räumt ihm der OB nur ein Wochen­ende Bedenk­zeit ein. „Sol|te sich Valery Gergiev hier bis Montag nicht klar posi­tio­niert haben, kann er nicht länger Chef­di­ri­gent unserer Phil­har­mo­niker bleiben“, stellte Reiter klar.

Der Baye­ri­sche Rund­funk – BR-Klassik meldete am 4. März 2022 zur selben Causa:

„Die Münchner Phil­har­mo­niker trennen sich von ihrem Chef­di­ri­genten Valery Gergiev. Seine posi­tive Haltung gegen­über Russ­land und Präsi­dent Putin habe er auf Anfrage der Stadt nicht über­dacht, sagte der Münchner Ober­bür­ger­meister Dieter Reiter am Diens­tag­vor­mittag. Die Baye­ri­sche Staats­oper und die Hamburger Elbphil­har­monie ziehen nach. Der Chef­di­ri­gent der Münchner Phil­har­mo­niker Valery Gergiev wird mit sofor­tiger Wirkung entlassen. Das beschliesst Ober­bür­ger­meister Dieter Reiter am 1. März 2022.

Reiter hatte dem Diri­genten aufgrund seiner Putin-Nähe ein Ulti­matum gesetzt: Bis Montag­abend, dem 28. Februar, sollte er sich „eindeutig und unmiss­ver­ständ­lich von dem brutalen Angriffs­krieg“ distan­zieren, den „Putin gegen die Ukraine und nun insbe­son­dere auch gegen unsere Part­ner­stadt Kiew führt“. Zu dieser Auffor­de­rung hatte sich Gergiev nicht geäuβert, sodass er nun keine Konzerte mehr an der lsar diri­gieren wird.

Auf Anfrage von BR-KLASSIK gibt es aus dem Orchester keine ergän­zenden Äuβe­rungen zur Entschei­dung von Ober­bür­ger­meister Dieter Reiter. Er spreche für die Stadt München und damit auch für das Orchester, so Chris­tian Beuke.“

Eine Analyse der Rechtslage

Die Straf­an­zeige wirft dem Ober­bür­ger­meister Reiter nach seinem eigenen öffent­li­chen Geständnis die Tatherr­schaft und ein Vergehen der versu­chen Nöti­gung zum Nach­teil von Valery Gergiiev vor. Die Ermitt­lungen werden erweisen, ob die durch Chris­tian Beuke exeku­tierte Anord­nung zur Mittä­ter­schaft oder Beihilfe qualifizieren.

lnten­dant Dorny räumt in seiner Erklä­rung ein, dass es von ihm gegen­über Anna Netrebko die Forde­rung nach einer öffent­li­chen Distan­zie­rung zu ihrem Heimat­land gab und Netrebko diesem Ansinnen nicht nach­ge­kommen sei.

Die Straf­an­zeige wirft die Frage auf, ob die von OB Reiter und Inten­dant Dorny verlangten Hand­lungen über­haupt berech­tigt sind:

Ein Diri­gen­ten­ver­trag räumt in einem Rechts­staat dem Dienst­herrn gegen­über dem Künstler keinen Anspruch ein, diesen zu öffent­li­chen Erklä­rungen mit poli­ti­schen Inhalten zu nötigen. Schon gar nicht Verlaut­ba­rungen, die vom Dienst­herrn vorge­geben würden und letzt­lich eine Unter­wer­fung unter dessen poli­ti­scher Linie darstellten. Schon dieses Ansinnen von OB Reiter gegen­über Gergiev ist krass rechtswidrig.

Dazu kommt, dass es auf den lnhalt nicht ankommt. Ein Anspruch besteht auch dann nicht, wenn der Künstler mit dem lnhalt einver­standen wäre. lst er es nicht, wird die Ange­le­gen­heit schlimmer und über­schreitet die Grenze zur Krimi­na­lität, nämlich dann, wenn, wie hier, ein Druck­mittel einge­setzt würde, das vom Gesetz als „empfind­li­ches Übel“ defi­niert wird.

Zwei­fellos ist die auβer­or­dent­liche Kündi­gung eines Zeit­ver­trags als Chef­di­ri­gent eines Orches­ters von Weltruf ein „empfind­li­ches Übel“ i.S. von § 240 I StGB.

Die Zweck-Mittel-Rela­tion nach § 240 Abs. ll StGB

Wenn schon das von OB Reiter arti­ku­lierte Begehren als solches rechts­widrig ist, dann erst recht, wenn es mit einem Ulti­matum und einer Kündi­gungs­an­dro­hung unter­legt ist. Hier ist der Angriff auf die Willens­frei­heit des Betrof­fenen – dem Rechtsgut der Straf­vor­schrift – mehr als offensichtlich.

Selbst die öster­rei­chi­sche Staats­bür­ge­riin Anna Netrebko bleibt nicht verschont. | Foto: commons.wikimedia.org/wiki/User:Tsui / (CC BY-SA

Die beiden Geschä­digten, Gergiev und Netrebko, haben sich von den ulti­ma­tiven Kündi­gungs­dro­hungen nicht einschüch­tern lassen und sich gewei­gert, dem Verlangen nach der Abgabe öffent­li­cher Unter­wer­fungs­er­klä­rungen nach­zu­geben. Damit blieben die Taten im Versuchs­sta­dium stecken. Nachdem die Kündi­gungen nunmehr ausge­spro­chen wurden, ist der Versuch fehl­ge­schlagen und ein straf­be­frei­ender Rück­tritt nach § 24 StGB nicht mehr möglich. Sowohl OB Reiter als auch lnten­dant Dorny handelten in ihrer Eigen­schaft als lnhaber eines Amtes, welches sie allein in die Lage versetzte, sowohl die Nöti­gungs­hand­lung zu begehen als auch das Nöti­gungs­mittel kraft eigener Entschei­dung umzusetzen.

Erschwe­rende Tatbestände

Übli­cher­weise ist in Verträgen mit Künst­lern die Klausel enthalten, dass sie – was für Kultur­schaf­fende in einem Vertrags­ver­hältnis ohnehin selbst­ver­ständ­lich sein müsste – öffent­lich poli­ti­sche Aussagen jegli­cher Art zu unter­lassen hätten. Ein auβer­or­dent­li­cher Kündi­gungs­grund läge dann vor, wenn sie sich dennoch poli­tisch äuβerten. Sie könnten dann zu Recht entlassen werden, weil sie ja indi­rekt ihren Arbeit­geber bzw. Dienst­herrn kompro­mit­tieren. Dieses Prinzip aus dem Arbeits‑, Dienst- und Künst­ler­recht wird lm vorlie­genden Fall in sein para­doxes Gegen­teil verkehrt: Plötz­lich soll – nach der Sicht­weise der Beschul­digten, ein Dienst­herr seinen zur Zurück­hal­tung verpflich­teten Vertrags­part­nern die Abgabe poli­ti­scher Erklä­rungen abnö­tigen können. Genau zum Schutz gegen solche Über­griffe und Anschläge auf die Hand­lungs- und Willens­frei­heit wurde die Straf­vor­schrift des § 240 StGB geschaffen.

Anlass zu gröβter Sorge gibt die Fest­stel­lung, dass die Medien und nicht zuletzt die öffent­lich-recht­li­chen, offenbar gar nicht reali­siert haben, dass hier die Grenze zur Krimi­na­lität über­schritten wurde, nur um ihre ideo­lo­gi­sche Suppe zu kochen.


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21 Kommentare

  1. Unser Estab­lish­ment ist auf seine Art eine Diktatur von Mehr­heiten , wo die Justiz dazu­ge­hört. Seit 50 Jahren jagt die Stadt Ulm meine Familie um fürs Estab­lish­ment Bauplätze zu Bruch­teilen des Markt­wertes zu erhalten, kürz­lich hat hier eine Familie inner­halb 4 Jahren wohl ca 700.000€ bei steu­er­freiem Haus­ver­kauf im Privat­ver­mögen durch mora­lisch verwerf­liche Politik reali­siert. Mehrere Straf­an­zeigen meiner­seits mit vergleich­baren Fakten wie die gegen den Münchner OB hatte die Justiz arro­gant verworfen. Ich wurde von poli­ti­schen Persön­lich­keiten nach § 164 StGB falsch verdäch­tigt und die Justiz ließ die Schergen laufen. Justiz­per­sonal bediente sich auch an billigen Bauplätzen.

  2. Danke Herr Bytron!
    Auch wenn es in Bunt­land kein Gericht gibt, das unab­hängig und nach geltendem Recht entspre­chend urteilt.

  3. Alles Blödsinn,die Parteien haben doch mitt­ler­weile das ganze Land gekapert.Die lutschen es ab wie einen alten Knochen.

  4. Ziem­lich naiver Witz. Ich kann mir nicht vorstellen, daß Herr Bystron ernst­haft glaubt, hier würden noch irgend­welche Gesetze oder Grund­rechte gelten.

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  5. In Bayern wird niemals ein AfD-Poli­tiker ein Verfahren für sich entscheiden.
    Die Staats­an­walt­schaft und Richter werden nicht gegen das Justiz­mi­nis­te­rium aufmüpfig,
    hundertprozentig.

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  6. Wenn in Berlin wie Gestern am Bran­den­burger Tor Frie­dens­künstler rumjo­deln ist das aber in Ordnung!
    Auch wenn tausende demons­trieren (ohne Maske und Anstand) ist dass Rechtens!

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    • VL 21. 03. 2022 At 18:20

      „1933 ist zurück, und die Deut­schen haben wieder nichts aus der Vergan­gen­heit gelernt.“

      Wie sollten die Deut­schen denn aus der Nazi-Vergan­gen­heit lernen, da sie doch immer noch Nazis SIND!?!

      Erst die Juden, jetzt die Russen – die deut­sche Unter­tanen-Menta­lität (grade noch hat uns der Schwachmat Habeck eine film­reife Kotz­probe davon gegeben…) war immer schon äußerst gründ­lich und gnadenlos: Nun wird alles Russi­sche „elimi­niert“. Die Paral­lelen sind mehr als offen­sicht­lich: Kauft nicht bei Juden, kauft nicht bei Unge­impften, kauft nicht bei Russen. 

  7. Straf­an­zeige?
    Richtig so! Dieser Staat hat sich zu einem Unrechts­staat gewandelt.
    Wenn Vertreter öffent­li­cher Ämter und Kultur agieren dürfen wie im III-Reich, dann sind wir wieder dort angelangt

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    • wir haben es nie verlassen.….… bzw. aufgearbeitet.
      Ist bloß vielen nicht aufgefallen 😉
      Zuviel Brot und Spiele und andere Ablenkungen.

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    • Und es ist unbe­streitbar der Wider­stands­fall nach GG einge­treten. Auch wenn es keiner kapieren und entspre­chend agieren will. Ein dummer Haufen lässt sich eben besser „regieren“, kotz.

  8. Jede Wette dass der „Ober­staats­an­walt“ gegen niemanden ein Ermitt­lungs­ver­fahren einleiten wird. Ganz im Gegen­teil, wird es der Anwalt von Herrn Bystron der die Klage einge­reicht hat fortan bei sämt­li­chen seiner Gerichts­ter­mine zu spüren bekommen, dass er im Auftrag eines „AfD Nazis“ zwei russi­sche Sympa­thi­santen eines „Massen­mör­ders Putin“ verteidigt.
    Das links­fa­schis­ti­sche System der brd/ddr.2 hat seine Vasallen bis in höchste Ämter der deut­schen Justiz und Verfas­sungs­be­hörden installiert.
    Wobei sich mir die Frage stellt ob wir Uns nicht von einer fried­li­chen Abschaf­fung des tota­li­tären nato Vasal­len­tums verab­schieden und zur härteren Gangart über­gehen sollten.

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    • So ist es, die härtere Gangart ist nötig. Komplettes Abmelden auf allen Insti­tu­tionen dieser Krimi­nellen Verräter, Nebel­kerzen zünden, Steu­er­zah­lungen einstellen, die Schwab­krea­turen fest­nehmen, abur­teilen und hinrichten.
      Ob wir das aber mit unserer Habeck- Menta­lität jemals geba­cken bekommen? Und die Frosch­votze Roth den Hyänen zum Fraß vorwerfen. Die sollen ja jeden Abschaum „konsu­mieren“!

  9. Bei der Gesin­nung von Herrn R. hilft auch keine Strafanzeige.
    Der würde das immer wieder so machen.
    Das ist so, mit den Liedern und dem Brot.
    Na ja, schaden tut es mit Sicher­heit nicht, wenn er ein klein
    wenig Gegen­wind bekommt.
    Aber das Brot schmeckt einfach zu gut.
    Valery Gergiev kann froh sein diesem Publikum den Rücken zu kehren.

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    • Ein System das unrettbar marode ist kann man nicht mehr repa­rieren, wohl aber bis zur endgül­tigen Unfä­hig­keit sabotieren:
      Lieber gar keine Funk­tion als die derzei­tige Fehlfunktion.

      Wie heißt es so schön: Wo man singt da laß dich nieder, böse Menschen kennen keine Lieder.
      Heute kann man ergänzen: Arien wohl erst recht nicht.

      Zur Schwere der Erpres­sung kommt hinzu daß igno­riert wurde welche Konse­quenzen die gefor­derte Stel­lung­nahme (nur neutal gegen Krieg zu sein reicht den heutigen Bessermensch*Innen also nicht mehr) für deren Ange­hö­rige im ehema­ligen Zaren­reich verur­sa­chen könnte.

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