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Quelle: MTI

Zivilorganisationen (NGOs) in der Flüchtlingshilfe werden künftig zum Besteuerungsobjekt in Ungarn. Die Regierung des konservativen Ministerpräsidenten Viktor Orban will Spenden, die aus dem Ausland an ungarische Flüchtlings-NGOs gehen, mit einer Kapitalsteuer in der Höhe von 25 Prozent belegen. Umgesetzt soll das NGO-Besteuerungselement durch Orbans Innenminister Sandor Pinter werden. Darüber hinaus sollen Flüchtlingsorganisationen, die sich um illegale Migranten kümmern, künftig bei den Gerichtsbehörden registriert werden. Mitarbeiter dieser NGOs, die keine ungarische Staatsbürgerschaft haben, sollen zukünftig jederzeit des Landes verwiesen werden können, wie etwa der Kurier berichtet

Nach einem Gesetzesbegutachtungsverfahren soll das NGO-Gesetz durch das ungarische Parlament beschlossen werden. Bereits seit 2017 ist ein Gesetz in Kraft, das Flüchtlingsorganisationen dazu verpflichtet, bei Auslandsspenden von mehr als 24.000 Euro eine obligatorische Registrierung vorzunehmen. Im medialen Auftritt müssen diese einschlägigen NGOs die Bezeichnung „auslandsgeförderte Organisation“ verpflichtend führen.

Weiterlesen: https://www.unzensuriert.at/content/0026020-Ungarn-Kapitalsteuer-auf-Spenden-soll-Einfluss-der-Fluechtlings-NGOs-bremsen

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