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Bild: Pixapay

Ergänzend zum Interview mit Professor Dr. iur. et phil. Alfred de Zayas zum vorläufigen Bericht der UN Sonderberichtserstatterin Professor Dr. Alena Douhan in unserem Artikel „Sanktionen gegen Venezuela: Der Krieg gegen die Ärmsten der Armen“ vom 25. Februar 2021 wollen wir heute auf den Völkerrechtsbruch der „Wertegemeinschaft“ im Umgang mit Venezuela hinweisen und hier insbesondere auf die Rolle Deutschlands. Einmal mehr wird auf internationale Vereinbarung analog zu den diversen Rechtsbrüchen rund um die illegale Migration oder Stabilitätsmechanismen Haftungsgemeinschaft) im Finanzsektor gepfiffen.

Das gegenwärtige deutsche Regierung sieht keinerlei Problem mit ihrer umstrittenen Politik einmal mehr gegen das Völkerrecht zu verstoßen, wie das Beispiel seiner „regelbasierten“ Politik gegenüber Venezuela deutlich macht. Ein Sprecher des Außenministeriums der BRD konnte schon am 25. September 2020 dem Redakteur Florian Warweg von RT nicht glaubhaft machen, wie die Bundesregierung angeblich die Stärkung der sogenannten „regelbasierten internationalen Ordnung“ vertrete, während man in Bezug auf Venezuela genau das Gegenteil praktiziere, nämlich einen Schattenpräsidenten unterstütze, der von der regelbasierten UN nicht anerkannt werde.

Der protokollarische Auszug der Pressekonferenz des Auswärtigen Amtes (AA) vom 25.9.2020 gibt dazu wieder:

Frage RT: Frau Adebahr, Sie hatten vorher betont, wie wichtig der Bundesregierung eine Stärkung der regelbasierten internationalen Ordnung ist. In diesem Zusammenhang würde mich etwas interessieren. Am 23. September hat ja der von der UNO anerkannte Präsident Nicolás Maduro eine Rede vor der UN-Vollversammlung gehalten. Wie bewertet die Bundesregierung, dass sie mit Herrn Guaidó einen nicht gewählten Präsidenten unterstützt, der nicht von der UNO anerkannt ist und damit sozusagen auch nicht der regelbasierten Ordnung entspricht?

AA: Ich glaube, wie sich Deutschland und im Übrigen auch die Europäische Union dazu eingelassen haben, können Sie nachlesen. Aus unserer Sicht ist es so, und das haben wir als EU am 28. Mai 2018 nach den Präsidentschaftswahlen einstimmig erklärt, dass das Ergebnis dieser Wahlen nicht anzuerkennen gewesen ist. Für uns ist Juan Guaidó als Parlamentspräsident, und zwar im Einklang mit der venezolanischen Verfassung, der Übergangspräsident Venezuelas. Es geht ja nach wie vor darum, faire und freie Präsidentschaftswahlen zu organisieren, und die Haltung, die wir dazu haben, hat sich nicht geändert. Die Begründung können Sie nachlesen, und ich habe sie gerade auch noch einmal gegeben.

Zusatzfrage RT: Aber meine Frage zielte ja auf eine regelbasierte Ordnung ab, und Sie erkennen einen selbsternannten Interimspräsidenten an, der aber nicht von den Vereinten Nationen anerkannt wird. Von den Vereinten Nationen wird Nicolás Maduro anerkannt. Da wollte ich nur wissen, wie die Bundesregierung beziehungsweise das Auswärtige Amt diesen Widerspruch auflöst, der darin besteht, auf einer regelbasierten Ordnung zu insistieren und dann genau einen Präsidenten anzuerkennen, der just nicht von der UNO anerkannt wird.

AA: Grundsätzlich kann ich vielleicht noch einmal dazu sagen, dass wir uns für eine regelbasierte Ordnung einsetzen, die auf den Grundprinzipien der VN-Charta (Vereinte Nationen) beruht, nämlich Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Das sind die Grundprinzipien, die für uns auch regelbasiert gelten und die auch das Völkerrecht ausmachen. Das ist die allgemeine, große Grundlage, auf der wir uns politisch auch in dieser Allianz zusammenschließen.
Quelle: de.rt.com

Das Auswärtige Amt scheint die irrige Annahme zu vertreten, dass die EU und ihre Handlungen über dem Völkerrecht stünden. Doch es kommt noch schlimmer: Der jüngste Bericht der UN-Sonderberichterstatterin  Alena Douhan folgert, dass die einseitigen Zwangsmaßnahmen bzw. Sanktionen gegen Venezuela, die insbesondere von der USA samt EU und BRD aktiv vorangetrieben werden, ein Verbrechen gegen die Menschheit gemäß Art. 7 des Rom Statuts darstellen.

Auch dazu gab es anlässlich einer Pressekonferenz am 25. Februar 2020 zwischen dem Redakteur von RT und dem Auswärtigen Amt einen verbalen Schlagabtausch:

FRAGE RT: UN-Sonderberichterstatterin Alena Douhan hat in einem vorläufigen Bericht auf die gravierenden humanitären Folgen der EU- und US-Sanktionen für Venezuela hingewiesen und auch zur Aufhebung der Sanktionen aufgerufen.

Aus welchen Motiven hat sich maßgeblich Deutschland im Rahmen der EU gegen diesen Bericht und die Aufforderung der UN-Sonderberichterstatterin gewandt und just nach der Veröffentlichung die Sanktionen gegen Venezuela nochmals verschärft?

AA: Vielleicht gibt mir das Gelegenheit, kurz noch einmal auch zu den anderen aktuellen Entwicklungen beim Thema Venezuelas etwas zu sagen.

Wir verurteilen nachdrücklich die Ausweisung der EU-Botschafterin aus Venezuela. Aus unserer Sicht verschließt das Maduro-Regime damit weitere wichtige Gesprächskanäle, um den Weg aus der Krise in Venezuela zu finden. Wir fordern das Maduro-Regime auf, diese Entscheidung zurückzunehmen.

Die Bundesregierung hat gestern in Brüssel mit allen EU-Mitgliedsstaaten beraten. Insofern wurde gestern in der EU beschlossen, auch die venezolanische Botschafterin bei der EU zur Persona non grata zu erklären, sie auszuweisen und zur Heimreise aufzufordern.

Was die Sanktionen betrifft, hat die EU am 22. Februar auf dem letzten Rat der Außenminister zusätzliche Sanktionen gegen 19 Angehörige des Maduro-Regimes verhängt. Warum hat sie das getan? ‑ Weil diese Personen aus unserer Sicht entweder demokratische Strukturen des Landes untergraben haben oder Menschenrechtsverletzungen begangen haben. Diese Sanktionen sind gegen Einzelpersonen gerichtet und so ausgelegt ‑ das beantwortet auch Ihre Frage nach dem Bericht ‑, dass sie keine negativen wirtschaftlichen Auswirkungen auf die venezolanische Bevölkerung haben sollen. Das heißt: Wir verhängen in diesem Falle Sanktionen gegen Einzelpersonen, die spezifische Verletzungen begangen haben, und nicht Wirtschaftssanktionen, die sich in die Breite richten würden. Die Sanktionen sind eben eine konkrete Reaktion auf Menschenrechtsverletzungen und die Untergrabung demokratischer Strukturen im Land.

Nachfrage RT: Die UN-Sonderberichterstatterin hat auch darauf verwiesen, dass ihrer Ansicht nach die Sanktionen der EU und der USA völkerrechtswidrig seien. Da ich mir nicht vorstellen kann, dass sich die Bundesrepublik an völkerrechtswidrigen Sanktionen beteiligt, interessiert mich, auf welcher völkerrechtlichen Legitimation die neuen Sanktionsverstärkungen gegen Venezuela, aber auch gegen Russland erfolgten.

AA: Das ist die gleiche Legitimation der EU-Sanktionen im gleichen Regime wie vorher. Ich kann Ihnen gern die konkrete Berichtsnummer oder das, was da genau steht, noch nachreichen, wenn Sie sie nicht öffentlich finden.

Nachfrage: Meine Frage war, auf welcher konkreten völkerrechtlichen Grundlinie diese Sanktionen beruhen. Denn Sanktionen sind ‑ verbessern Sie mich, wenn ich falsch liege ‑ völkerrechtlich nur dann legitim, wenn sie von den UN ausgesprochen werden.

AA: Die Europäische Union hat Sanktionsregime zu ganz verschiedenen Themen. Sie hat auch ein eigenes Menschenrechtssanktionsregime, das jetzt geschaffen wurde. Insofern bewegt sich die EU in ihren eigenen Sanktionsregimen, die sie macht und die aus unserer Sicht natürlich nicht völkerrechtswidrig sind.

Diese Sanktionen ‑ da haben Sie einen Punkt ‑ überschneiden sich sehr oft mit denen der VN (Vereinten Nationen). Denn die Interessen und die Ansichten sind sehr oft die gleichen. Aber trotzdem sind das zwei unterschiedliche Sanktionsmechanismen und ‑regime, jenes der EU und jenes der Vereinten Nationen.

Quelle: de.rt.com

RT zeigt sich von den Antworten des AA erschüttert. Am 13. Februar 2020 hat Venezuela eine Eingabe nach Artikel 14 des Römischen Statuts gegen die Sanktionen besagter Staaten am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag abgegeben.


Von Redaktion

Ein Gedanke zu „Deutscher Völkerrechtsbruch am Beispiel im Umgang mit Venezuela“
  1. Es ist – immer wieder – bestürzend, mit ansehen zu müssen, wie “Schland” – als Vasall der USA – sich auf “internationalem Parkett” verhält.

    Ganz im Gegensatz zum Corona-Betrug, ist es allerdings verständlich, wenn die meisten normalen Bürger – die Unnormalen erst recht – diesen Sachverhalt nicht oder nur schlecht erfassen können.

    Trotz aller juristischen Kenntnisse, sollte aber auch die Intuition – das Gefühl – eine Rolle spielen und hier merkt man dann, was für eine unmoralische Rolle “Schland” dabei spielt.

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