Anste­ckende Geimpfte? Pfizer-Doku­mente und erschre­ckende Gesetzesänderungen!

In Proban­den­stu­dien der Impf­stoff-Hersteller war bereits ange­merkt worden, dass Ange­hö­rige oder Fami­li­en­mit­glieder Geimpfter das Spike-Protein eben­falls über­tragen bekommen können. Das klingt aller­dings so irre, dass man es nicht glauben möchte und sich dabei ertappen könnte, sich höchst selbst als Schwurbler zu brandmarken.

Das „Zeug“ ist also quasi anste­ckend. Diese mögliche scho­ckie­rende Erkenntnis tritt nun in einen fatalen Zusam­men­hang mit einer jüngst entdeckten Geset­zes­än­de­rung in Deutsch­land, auf die wir im unteren Teil des Arti­kels genauer eingehen werden.

Pfizer-Doku­ment über Impf­stoff-Probanden legen offen

Per Anfang April offen­ge­legte Doku­mente von Pfizer zeigen, dass sowohl das Einatmen als auch der Haut­kon­takt mit geimpften Personen den Impf­stoff auf Unge­impfte über­trägt, wie auch uncutnews.ch zu berichten weiß.

Hier ein kurzer Auszug aus dem Doku­ment und Video-Link:

Das beun­ru­hi­gende Doku­ment enthüllt unter anderem Folgendes:

Wenn beispiels­weise eine unge­impfter Mann eine geimpfte Frau berührt oder die Luft einatmet, die sie ausatmet, und dann mit seiner Frau Sex hat, könnte seine Frau eine Neben­wir­kung haben und musste mögli­cher Weise dann auf Kinder verzichten.

Wenn eine Frau, die noch nie geimpft wurde, mit einer geimpften Frau in Kontakt kommt, könnte sie:

A: eine Fehl­ge­burt erleiden,
B: unge­wollt spontan abtreiben,
C. ein Baby über ihre Mutter­milch vergiften,
D: Babys mit kogni­tiven Problemen (Gedächtnis- und Konzen­tra­ti­ons­stö­rungen) gebären.

Hier ein kurzer Abriss des Textes, den Anonymouswire.com dazu veröffentlichte:

„Eine soge­nannte beruf­liche Expo­si­tion liegt vor, wenn eine Person unge­planten direkten Kontakt mit einem Impf­ling hat, was zum Auftreten eines uner­wünschten Ereig­nisses führen kann oder auch nicht. Zu diesen Personen können Betreuer, Verwandte und andere dem Probanden nahe­ste­hende Personen gehören.

Wenn eine solche Expo­si­tion auftritt, muss der Prüfer dies inner­halb von 24 Stunden nach der Benach­rich­ti­gung an Pfizer saftey melden, unab­hängig davon, ob ein damit verbun­denes sekun­däres uner­wünschtes Ereignis auftritt oder nicht. Die Meldung muss unter Verwen­dung des Melde­for­mu­lars für sekun­däre uner­wünschte Wirkungen des Impf­stoffs erfolgen. DA SICH DIE INFORMATIONEN NICHT AUF EINEN TEILNEHMER DER STUDIE BEZIEHEN, WERDEN SIE GETRENNT VON DER STUDIE AUFBEWAHRT“.

Dabei wird also klar, dass man im Zuge der Studien zum Impf­stoff bereits wusste, dass die Teil­nehmer an Impf­stoff­stu­dien zu Super­ver­brei­tern von etwas werden, von dem sie bis dato nicht sagen oder „wissen“ was es ist.

Es kann aber sekun­däre uner­wünschte Ereig­nisse bei Menschen hervor­rufen, die den „Impf­stoff“ nie bekommen hatten, sobald sie mit Menschen in Kontakt kommen, die den „Impf­stoff“ erhalten hatten.

Studi­en­in­ter­ven­tion – Eine Impfstoffperson.
AE – Uner­wünschtes Ereignis bei einer Person, die den Impf­stoff erhalten hat.
SAE: Uner­wünschtes Ereignis bei einer Person, die mit einer Person, die den Impf­stoff erhalten hat, in Kontakt gekommen ist.
EDP: Expo­si­tion während der Schwangerschaft.

8.3.5. Eine Expo­si­tion gegen­über der unter­suchten Studi­en­in­ter­ven­tion während der Schwan­ger­schaft oder Still­zeit sowie eine beruf­liche Expo­si­tion muss Pfizer Safety inner­halb von 24 Stunden nach Kennt­nis­nahme durch den Prüf­arzt gemeldet werden.

8.3.5.1. Expo­si­tion während der Schwan­ger­schaft – EDP liegt vor, wenn:

* Bei einer weib­li­chen Teil­neh­merin wird eine Schwan­ger­schaft fest­ge­stellt, während sie eine Studi­en­in­ter­ven­tion erhält oder nachdem sie die Einnahme beendet hat.
* Ein männ­li­cher Teil­nehmer, der sich einer Studi­en­in­ter­ven­tion unter­zieht oder diese abge­setzt hat, ist vor oder um den Zeit­punkt der Empfängnis einer Part­nerin ausgesetzt.
* Bei einer Frau wird eine Schwan­ger­schaft fest­ge­stellt, während sie einer Forschungs­in­ter­ven­tion ausge­setzt ist oder aufgrund einer Umwelt­ex­po­si­tion ausge­setzt war. Im Folgenden sind Beispiele für eine Expo­si­tion gegen­über der Studi­en­um­ge­bung während der Schwan­ger­schaft aufgeführt:
* Eine weib­liche Verwandte oder Betreu­ungs­person meldet, dass sie schwanger ist, nachdem sie der Studi­en­in­ter­ven­tion durch Einatmen oder Haut­kon­takt ausge­setzt war.
* Ein männ­li­cher Verwandter oder Betreuer, der der Studi­en­in­ter­ven­tion durch Einatmen oder Haut­kon­takt ausge­setzt war, setzt seine Part­nerin vor oder um den Zeit­punkt der Empfängnis herum der Studie aus.

Die Frage, die sich aus dem kurzen Auszug ergibt ist also, sollte diese „Impfung“ nicht auf Andere (Unge­impfte) über­tragen werden können, wie bis dato bei keiner anderen Impfung bekannt geworden, warum sollte die dann ein nennens­wertes Ereignis darstellen?

Warum sollte sich dann ein Mann, der sich in der Nähe einer geimpften Frau aufge­halten hat, auch wenn er sie nicht berührt oder Sex mit ihr hatte, Sorgen machen, eine andere Frau zu schwängern?

Im Origi­nal­do­ku­ment finden sich weitere sehr umfang­reiche „Nennens­werte Ereig­nisse“ und der dazu von Pfizer empfoh­lene Umgang mit Selbigen, zum Nach­lesen aufge­führt. Dies wäre im Detail hier an zu führen wohl zu umfangreich.

Dies umfasst die Themen­be­reiche Schwan­ger­schaft, Geburt, Fehl­ge­burt, neona­tale Todes­fälle, Abortus und das Stillen.

Zu Letz­terem ein kurzer Auszug, „es wurde fest­ge­stellt, dass eine Frau stillt, während sie einer Forschungs­in­ter­ven­tion ausge­setzt ist oder war (d. h. Expo­si­tion gegen­über der Umwelt). Ein Beispiel für eine Umwelt­ex­po­si­tion während des Stil­lens ist eine weib­liche Verwandte oder Pfle­ge­person, die berichtet, dass sie stillt, nachdem sie der Studi­en­in­ter­ven­tion durch Einatmen oder Haut­kon­takt ausge­setzt war.

Der Prüf­arzt muss die Expo­si­tion während der Still­zeit inner­halb von 24 Stunden nach Bekannt­werden an Pfizer Safety melden, unab­hängig davon, ob ein SAE aufge­treten ist oder nicht. Die Infor­ma­tionen müssen unter Verwen­dung des Impf­stoff-SAE-Berichts­for­mu­lars gemeldet werden. Wenn die Expo­si­tion während des Stil­lens im Rahmen einer Umwelt­ex­po­si­tion auftritt, bezieht sich die Expo­si­ti­ons­in­for­ma­tion nicht auf die an der Studie teil­neh­mende Person und wird daher nicht auf einem CRF aufgezeichnet.

Weiter heißt es etwa zu den „betref­fenden Personen“, „wenn eine Person unge­plant direkt mit der Studi­en­in­ter­ven­tion in Kontakt kommt, was zum Auftreten einer SAR führen kann, aber nicht muss. Zu diesen Personen können Betreuer, Ange­hö­rige oder andere Personen gehören, die an der Pflege des Studi­en­teil­neh­mers betei­ligt sind. Der Prüfer muss berufs­be­dingte Expo­si­tionen inner­halb von 24 Stunden, nachdem er davon Kenntnis erlangt hat, an Pfizer Safety melden, unab­hängig davon, ob ein SAE auftritt. Eine beruf­liche Expo­si­tion liegt vor, wenn eine Person unge­planten direkten Kontakt mit einem Impf­ling hat, was zu einem uner­wünschten Ereignis führen kann oder auch nicht. Bei diesen Personen kann es sich um Pfle­ge­per­sonal, Fami­li­en­mit­glieder und andere Personen handeln, die dem Probanden nahe stehen.

DA SICH DIE INFORMATIONEN NICHT AUF EINEN AN DER STUDIE BETEILIGTEN TEILNEHMER BEZIEHEN, WERDEN DIE INFORMATIONEN GETRENNT VON DER STUDIE BEHANDELT.

Ände­rung des Infek­ti­ons­schutz­ge­setzes in Deutsch­land per 18.3.2022
Wie unserer Redak­tion zuge­spielt wurde, kam es, wie dieser Tage regie­rungs­seitig üblich, zu einer „heim­li­chen“ Geset­zes­än­de­rung des §21 IfSG (Infek­ti­ons­schutz­ge­setz) betref­fend Impfstoffen.

Darin heißt es nun wie folgt:

Gesetz zur Verhü­tung und Bekämp­fung von Infek­ti­ons­krank­heiten beim Menschen (Infek­ti­ons­schutz­ge­setz IfSG)

Stand: Zuletzt geän­dert durch Art. 4 G v. 18.3.2022 I 473

  • 21 IfSG Impfstoffe

Bei einer, auf Grund dieses Gesetzes ange­ord­neten oder einer, von der obersten Landes­ge­sund­heits­be­hörde öffent­lich empfoh­lenen Schutz­imp­fung oder einer Impfung nach § 17a Absatz 2 des Solda­ten­ge­setzes dürfen Impf­stoffe verwendet werden, die Mikro­or­ga­nismen enthalten, welche von den Geimpften ausge­schieden und von anderen Personen aufge­nommen werden können. Das Grund­recht der körper­li­chen Unver­sehrt­heit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 Grund­ge­setz) wird inso­weit eingeschränkt.

Als Erklä­rung hier noch der zitierte §17a Abs.2:

  • 17a Gesund­erhal­tungs­pflicht und Patientenrechte

Abs. 2: Der Soldat muss ärzt­liche Maßnahmen gegen seinen Willen nur dann dulden, wenn sie

  1. der Verhü­tung oder Bekämp­fung über­trag­barer Krank­heiten dienen oder
  2. der Fest­stel­lung seiner Dienst- oder Verwen­dungs­fä­hig­keit dienen.

Das Grund­recht auf körper­liche Unver­sehrt­heit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grund­ge­setzes) wird inso­weit eingeschränkt.

Abschlie­ßend darf sich der Leser nun mehr­fach Gedanken zu diesen Vorgängen, in jedem Falle aber auch über die nicht näher erläu­terte „Defi­ni­tion“ des Passus „von den Geimpften ausge­schieden“, machen. Bringt man dies nun in Zusam­men­hang mit den offen­ge­legten Probanden-Studien Pfizers, müsste dies wohl auch „Husten und Nießen“ umfassen.

Die Frage also wie damit um zu gehen sein wird stellt sich zu mindest für unsere Redak­tion, denn es gibt wohl kaum jemanden der nicht im Bekannten-und Fami­li­en­kreis, vor allem unter den älteren Personen, Kontakt mit Geimpften hat.


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14 Kommentare

  1. Seitdem meine Frau geimpft ist, ohne mir das mitzu­teilen, leide ich unter Symptomen, die ich nie zuvor hatte. Auch hatten wir beide eine Covid-19 Erkran­kung kurz nach ihrer Impfung.

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  2. Ich mein, dieses Shed­ding ist ja immer wieder disku­tiert worden. Neu ist das aller­dings mit den Mikro­or­ga­nismen, Was zum Teufel haben die getan ? Oder was habe sie noch vor ?

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    • Es sind im wahrsten Sinne de Wortes globale Labor­ratten-Expe­ri­mente. Nur die Genozid-Terro­risten selbst, wissen, anhand der Chargen-Nr, was sie den Versuchs­ka­nin­chen gespritzt gaben. Das kann bei jedem Menschen eine andere „Rezeptur aus der Hölle“ sein…

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  3. All diese „Herr­schaften“ werden früher oder später wohl auch mit Gespritzen in Kontakt sein.
    Zumin­dest ist klar worauf mein Bewußt-Sein nun auszu­richten ist
    (Zitat: „Wäre der Glaube auch nur so groß wie ein Senfkorn …“)

    „Inter­es­sant“ ist der Passus in diesem Infek­ti­ons­schutz­ge­setz. Im Grunde eine klarer Hinweis darauf, die Bevöl­ke­rung mit Befehls­emp­fän­gern gleichzusetzen.

    Das ganze ist ein Horror-Skript und wird für die Mensch­heit ein Horror-Trip ..
    WIR BRAUCHEN EIN WUNDER !
    Ganz freund­liche Grüße an alle .

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  4. Hat zwar nichts mit impfen zu tun oder doch. Mir ist heute egal wenn die Akti­visten am 1. MAI ihr wahres ich zeigen und die B Butter, hinter aussieht als habe ein ukrai­ni­sche Rakete einge­schlagen. Die kennen sich aus mit Wohn­ge­biete beschießen. Evtl ziehen sie bei der ukrai­ni­schen Botschaft vorbei und über­bringen soli­da­ri­sche Grüße. Da ist dann wieder die Verbin­dung zu Corona, denn die Vermu­tung liegt nahe, daß dort dieser Virus konstru­iert wurde. Der Chinese ist dann wahr­schein­lich in eine Falle getappt und hat nur die Dollars gesehen und Biden vertraut. Nun stehen sie da und schaden sich selber oder steckt was anderes dahinter.

  5. Als Unge­spritzer ist einem das Leben in D jetzt komplett VERSAUT, weil überall diese erbgut­ver­än­derten Lebenden Biowaffen (früher genannt „Menschen“) herum­laufen und das paten­tierte Biowaf­fen­gift namens Spike-Protein abson­dern, ausschnaufen, ausrotzen, ausschwitzen bzw. durch s.g. Shed­ding über­tragen (könn(t)en). Hallenbad, Konzert­hallen, Büros (8 Stunden Atem­luft von Gespritzen einatmen ‑toll) , Fernzüge(Lecker-Klimaanlage wälzt die Atem­gase schön um) – kannste alles jetzt komplett vergessen …
    Es sollten landes­weit künftig Kommunen, Schulen, Kran­ken­häuser, Hotels, und Frei­zeit­ein­rich­tungen errichtet werden, wo die Unge­spritzen unter sich sein dürfen, und sich nicht schon durch ATMEN in Gefahr bringen… idea­ler­weise auch ohne den Mikro­wel­len­terror namens 5G-Masten. Inklu­sive Smart­phone-Verbot in den Einrich­tungen. Also wieder ein Leben führen können wie in den 1980ern.

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  6. Völlig egal ob das oben Geschrie­bene stimmt, wir alle, zu 100%, sind immer wieder mit Geimpften in Kontakt. Ob wir wollen oder nicht.
    Also kann man hier nichts mehr ändern. Rück­wir­kend keinen Kontakt gehabt zu haben geht nicht.
    Wiederum voraus­ge­setzt das der obige Inhalt stimmt, wären Über­tra­gungen besten­falls im homöo­pa­thi­schen Bereich. Also gut für unser Immun­system zum Trainieren.
    Ich persön­lich glaube nicht an diese doch sehr sonder­li­chen Über­tra­gungen mit derart heftigen Auswir­kungen. Solche Aussagen wirken auf mich wie Aussagen eines Anti-Lauterbachs.

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    • Wie auch immer – gehen wir von davon aus, macht es jeden­falls jegli­chen Impf­zwang ‑direkter wie indi­rekter Art- für alle Berufe und Alters­klassen obsolet. 

      Ich schätze mal, dass auch hier­zu­land mind. 90 % geimpft sind und die dann inzwi­schen schon fast alle oder alle nicht Geimpften durch die beschrie­benen Kontakte indi­rekt auch geimpft haben. – Im Super­markt ist die Klima­an­lage, es laufen alle mögli­chen Menschen dort herum – etc. etc. etc.. 

      Demnach gibt es als null Grund mehr für diese angeb­li­chen Impfungen – alle obsolet dadurch.

      Das sehe ich von daher als durchaus positiv bzw. eine top Argu­men­ta­ti­ons­grund­lage, sämt­li­chen Impf­zwang in die Tonne zu kloppen für ALLE !

      Wer sich das Zeugs noch weiterhin geben will, soll es meinet­wegen tun dürfen, doch niemand sollte mehr direkt oder indi­rekt dazu gezwungen werden – weder in irgend­wel­chen Berufen noch in irgend­wel­chen Altersklassen.

      In Portugal sind 99 % durch­ge­impft sagte mein portu­gie­si­scher Nachbar – also das 1 rest­liche Prozent dürfte dann inzwi­schen demnach auch von denen indi­rekt geimpft worden sein durch diese Impfansteckung.

      Meines Erach­tens.

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      • Es geht um 3G, nicht um Gesund­heit. Was „3G“ in einer „Demo­kratie“ bedeutet erzählt uns der grüne KrätzKhmer:
        GEHORCHEN! GEHORCHEN! GEHORCHEN!

    • Seitdem meine Frau geimpft ist, ohne mir das mitzu­teilen, leide ich unter Symptomen, die ich nie zuvor hatte. Auch hatten wir beide eine Covid-19 Erkran­kung nach ihrer Impfung.

  7. “Sobald die Herde die vorge­schrie­benen Impf­stoffe akzep­tiert, ist das Spiel vorbei. Sie werden alles akzep­tieren – erzwun­gene Blut- oder Organ­spenden – “für das größere Wohl”. Wir können Kinder gene­tisch verän­dern und sie steri­li­sieren – “für das größere Wohl”. Kontrol­liere den Verstand der Schafe und du kontrol­lierst die Herde. Impf­stoff­her­steller können Milli­arden verdienen. Und viele von Ihnen in diesem Raum sind Inves­toren. Es ist eine große Win-Win-Situa­tion. Wir dünnen die Herde aus und die Herde bezahlt uns für die Ausrot­tung!” (Henry Kissinger am 25. Februar 2009 in der WHO)

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