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Witold Waszczykowski, MdEP (PiS) · Foto: Zwez / MSC / Wikimedia CC 3.0

In Bezug auf das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom Dienstag erklärte Witold Waszczykowski, der ehemalige Chef der polnischen Diplomatie (Außenminister 2015-2018) und nunmehrige Europarlamentarier der Partei für Recht und Gerechtigkeit (PiS) lakonisch: “Das ist kein Urteil, sondern politischer Journalismus, der vorgibt, Juristensprache zu sein”.

Witold Waszczykowski erklärte im polnischen Radio 24, dass der EuGH kein Recht habe, sich mit internen polnischen Fragen des Rechtssystems und der Organisation der Justiz zu befassen. – “Das sind Angelegenheiten, die nicht durch europäisches Recht abgedeckt sind”, erklärte er und betonte, dass sie in keinem der EU-Verträge enthalten sind.

“Der EuGH will Polen stigmatisieren”

Der Europaabgeordnete wörtlich:

“Das ist kein Urteil, sondern politischer Journalismus, der vorgibt, Juristensprache zu sein. Gegen welches europäische Gesetz soll hier verstoßen worden sein?”

Auf den Zweck eines solches Vorgehens des EU-Gerichts angesprochen, verwies Waszczykowski auf politische Gründe:

“Es geht darum, Polen mit anderen Mitteln zu stigmatisieren, da es unmöglich ist, die polnische Regierung rechtlich anzugreifen. Es geht darum, Verwirrung zu stiften, die letztendlich das wirtschaftliche, finanzielle, investitionsbezogene Umfeld erreichen soll, um die Möglichkeiten der polnischen Wirtschaft zu beeinträchtigen, indem eine feindliche, unangenehme Atmosphäre geschaffen wird. Auf diese Weise will man vielleicht in Zukunft diese Regierung zu Fall bringen.”

Justizministerin Zbigniew Ziobro äußerte sich am Dienstag in einem ähnlichen Ton zum EuGH-Urteil. Er betonte auf einer Pressekonferenz, dass kein polnischer Politiker jemals mit einem solchen Urteil einverstanden sein kann.

EuGH-Urteil zu Änderungen des Gesetzes über den Nationalen Justizrat

Nach dem Gesetz vom 26. April 2019 haben abberufene Richter kein Berufungsrecht und laufende Berufungsverfahren wurden eingestellt. Die Frage des Obersten Verwaltungsgerichts Polens an den EuGH war, ob die Behinderung von Richtern, gegen einen Beschluss des neuen Nationalen Justizrats (Krajowa Rada Sądownictwa) Berufung einzulegen, mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar ist.

Die Entscheidung des EuGH am Dienstag lautete: “Die sukzessiven Änderungen des Gesetzes über den Nationalen Justizrat, die eine wirksame Überprüfung der Empfehlung von Richterkandidaten für den Obersten Gerichtshof durch den Nationalen Justizrat an den Präsidenten verhinderten, können gegen EU-Recht verstoßen. Wird dieser Verstoß bestätigt, gebietet es der Grundsatz des Vorrangs des EU-Rechts, dass das nationale Gericht von solchen Änderungen absieht.”

Quelle: Do Rzeczy


 

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