Prozess – Todes­strafe für auslän­di­sche Söldner in Donezk

Über ukrainische Söldner-Abenteurer wurde Todesurteil verhängt Bild: screenshot

Der offi­zi­elle Vertreter der Volks­re­pu­blik Donezk, Denis Puschilin, hatte am 8. Juni bekannt gegeben, dass der Gerichts­pro­zess gegen vorerst einmal drei, in Mariupol gefangen genom­mene auslän­di­sche Söldner, begonnen hat. Zuvor hatten Vertreter der Donezker Volks­re­pu­blik bekannt gegeben, dass ukrai­ni­sche Mili­tär­an­ge­hö­rige, denen Kriegs­ver­bre­chen vorge­worfen werden, vor ein Tribunal gestellt werden sollen.
Unter den, auf der Ankla­ge­bank befind­li­chen ist auch der unseren Lesern aus früheren Berichten bekannte Brite Aiden Aslin.

Mili­tär­tri­bunal kann auch Todes­strafe verhängen

Besagter Aiden Aslin, von seinem Twitter-Account auch als „Coss­ac­gundi“ bekannt, dürfte als Söldner, seit 2018 in der Ukraine „tätig“, ein offen­sicht­lich erheb­lich feuda­leres Leben geführt haben, als nun seit seiner Gefan­gen­schaft Mitte April. Obgleich man den Gefan­genen sogar erlaubt, ihre social-media-Kanäle weiter zu „pflegen“, dürfte die Haft, bei dem bereits als Söldner in Syrien tätig Gewe­senen, dennoch Spuren hinter­lassen haben.

Aslin ist, wie in den Aufnahmen vom Prozess­be­ginn zu erkennen ist, um gut zehn Kilo­gramm „leichter geworden“. Neben Aslin sitzen noch ein weiterer Brite sowie ein arabisch-stäm­miger Fran­zose, auf der Anklagebank.

Puschilin erklärte dazu, dass es sich beim Prozess gegen die auslän­di­schen Söldner noch nicht um das ange­kün­digte Tribunal handle.

Gegen­über dem Nach­rich­ten­portal Rossija 24 erklärte er, „sofern wir über den heutigen Tag spre­chen, ist dies noch kein Tribunal, es ist ein Gerichts­ver­fahren gegen auslän­di­sche Söldner. Sie haben eine ganze Reihe ernst­hafter Verbre­chen begangen. Und während der ersten Sitzung heute wurde die Anklage erhoben. Das, was ihnen vorge­worfen wird, schließt eine Anwen­dung der Todes­strafe nicht aus.“

Keine „Unschulds­lämmer“ auf der Anklagebank

Möge es im Video auch so erscheinen, wie die sauber, adrett geklei­deten Drei, artig aufstehen und die ihnen gestellten und über­setzten Fragen beant­worten, diese Männer sind bei weitem nicht, was sie hier zu sein scheinen.

Bei den „beinahe-Unschulds­läm­mern“ handelt es sich eben um Aidan Aslin, ehema­ligen Syrien-Söldner, Sean Pinner, ehema­liger briti­scher Mili­tär­an­ge­hö­riger und eben­falls seit 2018 als Söldner in der Ukraine.

Der dritte Ange­klagte Ibrahim Saadoun behauptet als Marok­kaner in der Ukraine zu studieren, was aller­dings von dem, von ihm genannten Institut bestritten wird. Er soll einen (vorlie­genden) Vertrag als auslän­di­scher Söldner in der Ukraine unter­schrieben haben.

Neben gravie­renden Menschen­rechts­ver­let­zungen und Kriegs­ver­bre­chen in Mariupol, wird den Dreien auch der soge­nannte und in vielen Ländern ange­wandte „Söldner-Para­graph“ zur Last gelegt, „auf dem Terri­to­rium eines souve­ränen Staates zu versu­chen, Macht auf dieses Terri­to­rium erlangen zu wollen“. Hierbei bezieht man sich auf das Terri­to­rium der Repu­blik Donezk.

Die Vorwürfe gegen die drei ange­klagten Söldner werden auch (per Twitter) von Alex­ander Alimow, Vertreter des russi­schen Büros bei der UN in Genf, bestätigt.

Das Gericht in Donezk veröf­fent­lichte ein Video, in dem die drei Gefan­genen hinter Gittern zu sehen sind. Zuvor hatte die Staats­an­walt­schaft bereits erklärt, dass gegen die Ange­klagten die Todes­strafe verhängt werden könnte.

Mittels Über­setzer wurden die drei Ange­klagten gefragt, ob sie mit der Anklage bekannt gemacht worden seien. Alle drei bejahten diese Frage. Sie hatten keine Einwände gegen den Prozess und gaben ihr Einver­ständnis zum Beginn der Verhandlungen.

Neue Stra­tegie – „wir sind ukrai­ni­sche Staatsbürger“

Gleich zu Beginn der ersten „Verhand­lungs­runde“ hatten nun die Ange­klagten behauptet ukrai­ni­sche Staats­bürger zu sein. Anzu­nehmen ist daher, dass diese, nicht zuletzt auf Grund ihrer „erlaubten“ und immer noch aktiv betrie­benen social-media accounts, „Tipps“ dahin­ge­hend erhalten zu haben, durch derar­tige Schutz­be­haup­tungen nicht als Söldner gelten zu können und daher einer mögli­chen Todes­strafe entgehen zu können.

Die Außen­mi­nis­terin der Repu­blik Donezk, Nata­lija Niko­no­rowa, erklärte am Samstag gegen­über dem Fern­seh­sender Solo­vyov Live, „die Ange­klagten versu­chen ihre Hand­lungen irgendwie zu „beschö­nigen“, indem sie behaupten, dass sie die ukrai­ni­sche Staats­bür­ger­schaft besaßen“.

Die Minis­terin stellte dabei klar, dass diese Söldner während der Ermitt­lungen, Verhöre und Gerichts­ver­fahren nicht ein einziges Mal erwähnt hatten, dass sie ukrai­ni­sche Staats­bürger seien.

RT berichtet nun, dass die Todes­strafen bereits verhängt wurde, die Urteile aller­dings noch nicht rechts­kräftig sein sollen.



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20 Kommentare

  1. zuerst den coolen raus­hängen und dann
    wimmern wie nasse babys…

    300 jahre stei­ne­klopfen in sibieren wäre die
    bessere lösung für diesen sapienabfall

  2. Todes­strafe wird dort angeb­lich durch Erschie­ßung vollzogen…
    Darauf kann man sich selbst seelisch-mora­lisch durchaus ange­messen vorbereiten.

    Ich habe durchaus gene­rell Zweifel, daß der (schnelle) Tod eine ange­mes­sene Bestra­fung sein kann.
    Weitaus „schlimmer“ wäre wohl eine Exis­tenz in einer sicher nie endenden Gefangenschaft…
    Für einen Söldner selbst macht es wohl eher wenig Unter­schied, ob er in der selbst­ge­wählten Schlacht(ung) erschossen wird oder eben nach einem „offi­zi­ellen Urteil“.

    Welche „Maßnahmen“ für Leute wie Boris Johnson und all die anderen „Köpfe“ im Moment drin­gend erfor­der­lich wären, halte ich für viel wesentlicher.
    Ich habe da leider keine sinn­volle Idee anzu­bieten. Die Söldner sind für mich eher wie nach­wach­sende Krallen eines viel­köp­fige Drachens…

  3. Briten, die sich viel Kohle für ihre „Dienste“ erwarten und ein Marok­kaner, der einfach in die EU will, ja, wie bemit­lei­dens­wert diese Figuren des Mordes und der Folter doch sein wollen.
    Wer gegen Geld in einen fremden Krieg zieht hat – schon seit alters her, denkt an die Lands­knechte – jedwedes Persön­lich­keits­recht verloren. Über­lebt er und ist auf Seite der Sieger, sei ihm sein Schand­lohn gegönnt. Verliert er, hat er nicht einmal die grund­le­genden Menschen­rechte. Mörder darf man morden

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  4. Ich bin 72 und nach dem Tod meines Katers kaum ansprechbar. Keine Ahnung was auswär­tige Söldner bewegt irgendwo zu kämpfen. Mein Herz schlägt seit 2014 für den Donbass. Seit Jahren ertragen diese Menschen dort das Unrecht das auch die EU in ihrer Gier nach Macht und Gewinn ange­richtet haben. Ich persön­lich hätte auch in jungen Jahren mit solchen Gege­ben­heiten nicht leben können. Ich wünsche diesen Menschen die seit Jahren für ihre Meinung kämpfen nur das Beste. Mögen all ihre Wünsche in Erfül­lung gehen denn sie haben 8 Jahre all die Angriffe ertragen. Möge Gott, wenn es einen gibt, bei euch sein

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  5. Dazu kommen vermut­lich auch diese jetzt von der Tats als die armen Ukrainer in den Lagern der Polen angeb­lich wie Tiere Behan­delte aus Asien und Afrika. – Also ich schätze mal, dass das in Wahr­heit keine echten Ukrai­nier sind, sondern eben­falls geflüch­tete vor allem is-lahmi­sche Söldner. – Ich schätze auch, dass es keine nicht­müs­li­mi­schen Asiaten sind, sonderen eher auch is lahm-ische Dschöh­ödisten oder zumin­dest solche, die über diesen Weg sich auch wieder nach Europa und insbe­son­dere den Honig­topf Dtld. einschlei­chen wollen. 

    Vermut­lich haben die alle brutal abgeschlöchtet, was ihnen nur über den Weg lief und Frauen verge­wöl­tigt und/oder ermör­dert – jeden­falls werden die schon massen­haft Blüt an ihren Händen haben – Gewissen haben diese vermut­lich wirk­lich wie Tiere sich benommen Habenden ja vermut­lich nicht.

    Meiner Vermu­tung nach, meines Erachtens.

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  6. Ich habe meine Vorbe­halte bezüg­lich der Todes­strafe, vor allem wegen der Möglich­keit eines Justiz­irr­tums und daneben aufgrund meines chro­ni­schen Katho­li­zismus (jeder soll eine Chance zur Umkehr bekommen usw.) – aber bei Berufs­ver­bre­chern, wozu ich auch Söldner rechne, fällt mir nur eines ein:
    HÄNGT SIE HÖHER!

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    • Richtig! Wer sein Vater­land mit der Waffe vertei­digt, hat meine Hoch­ach­tung – wer aber in einem fremden Land als Söldner dient ( sei es aus Profit­gier oder „Abenteuer„lust), hat keine Gnade verdient. Es wäre nur folge­richtig, an diesen bezahlten Mördern ein Exempel zu statuieren.

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  7. Was denkt ihr, wie viel Kopf­geld müsste man auf so einen MSM-Mitar­beiter von ARD oder WDR oder Arte aussetzen? Reichen 20 EUR?

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  8. Alle 3 Insassen mit dem glei­chen Frisör? Wie einst in den Arbeits­la­gern, nur wurde das in der „offi­zi­ellen“ Geschichts­schrei­bung als menschen­ver­ach­tend beschrieben …von den glei­chen Gestalten die jetzt Russ­land angreifen wollen mit Gender­armee etc. 

    Anmer­kung: Gefan­gene werden meist kahl­ra­siert, nur in den deut­schen Arbeits­la­gern war das damals ganz schlimm…Lügen über Lügen …heute ticken die Lügner die Russ­land mit der Gender­armee angreifen wollen doch auch sofort aus wenn man ihnen sach­lich-argu­men­tativ gegenübertritt…fehlen nur noch Mossad-Agenten die dort von Russen als Söldner eben­falls hinge­richtet werden, alles gedeckt durch die Haager Landkriegsordnung…

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    • Die Drehtuernazis,heute Redakteur,morgen Söldner und ueber­morgen Unschuldslamm.Wie ein Fänchen im Wind. Was ist mit unseren versteckten „U‑Booten“ im ganzen Land ?

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      • Man sollte sich in seinem Umfeld umschauen, wer da so wohnt?
        Bei einem Black Out könnte man dann bei Poli­ti­kern, Richter, etc. mal einen Haus­be­such machen . Um sich natür­lich für dieses Miss­ge­schick zu bedanken!

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    • Das verspro­chene Tribunal gegen alle gefan­genen Ausländer steht ja noch aus.
      Mal sehen ob Macrön­chen und Naftali Bennet bereits Ange­bote zum Frei­kauf ihrer Agenten vorge­bracht haben?

  9. Das ist nach Haager Land­kriegs­ord­nung auf jeden Fall in Ordnung, Söldner mit dem Tod zu bestrafen. 

    Die ukrai­ni­schen Nazis mit ihren jüdi­schen Führern begehen massiv Kriegs­ver­bre­chen, exakt wie damals die Sowjets…

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    • In Deutsch­land ist ihr tun, selbst ohne Krieg nicht strafbar. Sie dürfen hier verge­wal­tigen, Kopf abschneiden und vieles mehr. Sogar wenn sie illegal kommen, dann ist ihnen hier Tür und Tor geöffnet, um die Sozi­al­sys­teme aus zu nehmen!

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