Bundes­weite „Spezial-Maßnahmen“ der Polizei gegen Hass-Postings

Im "Auftrag Faesers" fleissig - Aktionstag gegen Hass im Netz

Die Polizei ist, nach Angaben des BKA am 29. November, bundes­weit gegen Verfasser von straf­baren Hass­bot­schaften im Internet vorgegangen.

Im Rahmen eines „Akti­ons­tages“ zur Bekämp­fung soge­nannter Hass-Postings führten Poli­zei­be­hörden seit den Morgen­stunden in 14 Bundes­län­dern 91 poli­zei­liche Maßnahmen durch.

Wohnungs­durch­su­chungen und Beschlagnahmen

Wie das Bundes­kri­mi­nalamt (BKA) weiter mitteilte, kam es im Zuge der Poli­zei­maß­nahmen zu zahl­rei­chen Wohnungs­durch­su­chungen und Verneh­mungen, bei denen, frei­lich poli­tisch korrekt gegen­dert , „gegen die Verfas­senden straf­barer Posts im Internet“ vorge­gangen worden sei.

Nach Angaben des Bundes­in­nen­mi­nis­te­riums werden den Beschul­digten Auffor­de­rungen zu Straf­taten, Bedro­hungen, Nöti­gungen oder Volks­ver­het­zungen im Netz vorgeworfen.

Solche Auffor­de­rungen sind Straf­taten, die mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden können.

Bundes­in­nen­mi­nis­terin Nancy Faeser (SPD) erklärte dazu im bereits hinläng­lich bekanntem O‑Ton, „Hass und Hetze im Internet gefährden unsere Demo­kratie und bereiten den Nähr­boden für extre­mis­ti­sche Gewalt.“

„Man müsse hier klare Grenzen aufzeigen und Täter aus ihrer vermeint­li­chen Anony­mität holen“, so Faeser weiter.

Faesers „Jagd­tross“ greift durch trotz rück­läu­figer Fallzahlen

Die poli­zei­lich erfassten Fall­zahlen von Hass-Postings seien aller­dings zurück­ge­gangen, so das BKA. Im Jahr 2021 seien demnach 2.411 Fälle aufge­nommen worden, was immerhin ein Minus von 7,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr darstelle.

Doch dies sei kein Grund zur Entwar­nung, hieß es weiter. Viele straf­recht­lich rele­vante Posts werden nicht ange­zeigt, sondern nur den Netz­werk­be­trei­bern gemeldet. Andere werden in geschlos­senen Foren und Diskus­si­ons­gruppen geäu­ßert, sodass Straf­ver­fol­gungs­be­hörden davon keine Kenntnis erlangen, „inso­fern ist von einem großen Dunkel­feld auszu­gehen, erläu­tert das BKA.

Das BKA rief gleich­zeitig dazu auf, bei der Polizei Anzeige zu erstatten, sollte man im Netz auf Hass-Postings stoßen oder selbst Opfer sein. In einigen Bundes­län­dern gebe es Inter­net­por­tale (soge­nannte Online­wa­chen), über die man derar­tige Straf­taten auch anonym anzeigen könne. Faesers „Nach­bar­schafts­be­spit­ze­lungs­pro­gramm“ nimmt also offenbar Gestalt an.

Hass-Postings sollten zudem bei Anbie­tern von sozialen Netz­werken gemeldet werden.

Die Poli­zei­maß­nahmen, die vom BKA koor­di­niert wurden, fanden bereits zum achten Mal in Form eines „Akti­ons­tages“ statt. Zu den proble­ma­ti­schen Aspekten, etwa inwie­weit der Begriff „Hass-Posting“ recht­lich hinrei­chend bestimmt ist, oder ob der Aufruf zu anonymen Online­an­zeigen bei der Polizei eine Ermun­te­rung zur Denun­zia­tion darstellen könnte, äußerte sich das BKA in seiner Pres­se­mit­tei­lung klarer Weise nicht.

Wie berichtet wurde, seien beispiels­weise in Berlin seit 6 Uhr morgens insge­samt neun Wohnungen durch­sucht worden, und zwar in Spandau, Moabit, Gesund­brunnen, Prenz­lauer Berg, Mari­en­dorf, Köpe­nick und Hellers­dorf. Mehr als 60 Poli­zisten sollen im Einsatz gewesen sein.

Verant­wortet wurden die Maßnahmen vom Staats­schutz im Landes­kri­mi­nalamt (LKA), der für die Bereiche „poli­ti­scher Extre­mismus“ und „poli­tisch moti­vierte Krimi­na­lität“ zuständig ist. Die erschre­ckenden Paral­lelen zur „dunklen Vergan­gen­heit“ dieses Landes mögen da so Manchem kalte Schauer über den Rücken jagen.


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15 Kommentare

  1. Die Ampel hasst. Die Ampel hasst die Chinesen, Russen, Katarer, Ungarn und am meisten die Deut­schen. Der Hass der globa­lis­ti­schen Ober­bü­ro­kraten gegen die Völker hat die Macht ergriffen.

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  2. Die Faeser „Spezi­al­ope­ra­tion“ diente haupt­säch­lich des Leis­tungs­ver­glei­ches und Demons­tra­tion der Leistungs-&Einsatzfähigkeit der Sturmstaffeln.
    Bewer­tungs­kri­te­rium: Wer schon vor der Wohnungstür am lautesten schreit und das Geländer mit der Mpi zerschlägt, unbe­tei­ligte Haus­be­wohner laut bedroht und atta­ckiert und die größte Bahn­schwelle als Ramm­bock tragen kann. Wenn aber die Wohnung zu klein ist, kann es sein, dass die 10…15 stür­menden Träger der geklauten Uniform sich im Flur verkeilen.

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  3. Mit Schuß­waffen im Anschlag, Blend­gra­naten und Gebrüll werden fried­liche Bürger im Schlaf ange­griffen, Türen und Fenster zertrüm­mert, weil sie gerade gegen diese tota­li­täre Willkür ihre Stimme erhoben hatten.
    Eine Schande für jeden recht­schaf­fenen, demo­kra­tie­af­finen Bürger Europas.
    Wer sich fragt wie Adolfs Diktatur mitten in Europa damals errichtet werden konnte: genauso wie heute der rotgrüne Faschismus.
    Gesell­schaft durch Angst, Panikm und Lügen spalten (Covid als Übung), Feind­bilder fest­legen („Unge­impfte sind Mörder“) und freie Meinungs­äu­ße­rung als Straftat verurteilen…

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    • Die Ampel/­Faser- Bullen­büttel von heute sind die 1:1- Kopien der SS+SA- Sturm­trupps von 1938–45 und erneut spätes­tens ab 2020…
      Darauf können die „…wollt ihr den totalen Krieg?-JAAAAAAAAAHHHHHH!!“ – Brüll­affen in schwarzer Constel­lisAG- Uniform, sowie dieje­nigen in den Rich­ter­roben verklei­dete Täter­krea­turen und die im korrupten Bunzeltag sitzende Täter- und Verrä­ter­sipp­schaft­wirk­lich stolz sein. Nie wieder Krieg? Schnee von gestern!
      Dem Deut­schen Volke? Ironie und Lüge pur!
      Warum wehren wir uns nicht und beenden das? Warum? Warum? Warum?
      Man geht hier kaputt ange­sichts unserer Boden­krie­cherei, wie elen­dige Würmer am Boden krie­chend lassen wir Urdeut­sche uns von verkifften, verkifften, strohd­offen Schul­ab­bre­chern tyran­ni­sieren. Unglaublich.

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      • Antifa Brüll­affen.
        Haupt­sache man kann es den Nadsis anhängen.
        Bloß nicht Stasi, NKWD und Tscheka erwähnen.
        Es ist euer Wunsch­kom­mu­nismus den ihr jetzt am eigenen Leibe spüren müsst.
        Gelie­fert wie bestellt!

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  4. Das wurde aber auch Zeit, daß gegen die links­grünen Haß und Hetz­poster vorge­gangen wird! Von Rechten haben ich ganz ganz selten etwas ähnli­ches in meiner Time­line z.B. bei Twitter. Dazu muß der Verfas­sungs­schutz endlich die Kommu­ni­ka­tion in geschlos­senen Gruppen wie bei WA knacken! Jeder Bürger soll wissen, egal wo er sich im Net bewegt, er wird über­wacht! Dazu gehören die Behörden, die dazu dienen, daß man melden kann von wem man sich ange­griffen fühlt deut­lich ausge­baut werden müssen. Auch hier muß gelten was in der DDR Norma­lität war und der Büger sehr genau wußte: Stehen drei Leute beiein­ander ist einer von der Stasi! Also jeder User muß wissen, daß der große Bruder hinter ihm steht und ihn kontrol­liert. Nur so können wir Frei­heit, Demo­kratie und Diver­sität verteidigen!
    Wer Satire findet darf sie behalten!

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  5. Das Bundes­kri­mi­nalamt (BKA) verkün­dete feier­lich, dass am 30. November deutsch­land­weit hunderte Poli­zisten zur straf­recht­li­chen Verfol­gung von Menschen ausrückten, die sich in den Augen des Staates eines (Hass-)Verbrechens im Internet schuldig gemacht haben. Darunter fallen laut BKA vor allem Dinge wie Bedro­hungen oder Volks­ver­het­zung, aber auch Belei­di­gungen werden geahndet. Wenn man also bspw. auf Face­book in einem öffent­lich einseh­baren Kommentar Poli­tiker XY ein Schimpf­wort an den Kopf geworfen hat (ohne, dass dieser es wohl jemals selber las), konnte es nun also sein, dass vor wenigen Tagen die Wohnungstür von bewaff­neten Spezi­al­ein­heiten der Polizei einge­treten und man selbst verhaftet wurde.

    Es ist durchaus inter­es­sant zu beob­achten, wie die Prio­ri­täten der Straf­ver­fol­gungs­be­hörden bzw. der poli­ti­schen Kaste gela­gert zu sein scheinen, wenn man sich einmal vor Augen hält — und darauf kann nicht oft genug hinge­wiesen werden — dass die Thürin­gi­sche rot-rot-grüne Lande­se­gie­rung es als richtig und wichtig erachtet, Besitz und Verbrei­tung von Kinder­por­no­grafie, also Mate­ria­lien, die durch entsetz­li­chen Miss­brauch der Kleinsten und Wehr­lo­sesten unserer Gesell­schaft entstehen, künftig WENIGER hart bestrafen zu wollen — weil es „mitunter die Falschen“ treffe. Ob es bei dem jüngsten „Akti­onstag gegen Hass­pos­tings“ (was verharm­lo­send nach Spiel und Spaß klingt) wohl nur „die Rich­tigen“ traf?

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  6. BRD verschärft Kampf gegen Meinungsfreiheit

    Die Äuße­rung der freien Meinung ist in der bunten Repu­blik bereits seit Jahren mehr und mehr zu einer Mutprobe geworden. Im Kampf gegen unlieb­same Meinungen wird insbe­son­dere der Gummi­pa­ra­graf 130 StGB (Volks­ver­het­zung) einge­setzt, um insbe­son­dere oppo­si­tio­nelle Bürger zu krimi­na­li­sieren. Dieser Gummi­pa­ra­graf wurde nun im Rahmen eines soge­nannten Omni­bus­ver­fah­rens noch­mals ergänzt und ausge­weitet. Demnach soll nun die öffent­liche, gröb­liche Verharm­lo­sung von Völker­mord oder Kriegs­ver­bre­chen strafbar sein.

    Es zeichnet sich jedoch bereits ab, dass diese Rege­lung nicht objektiv in alle Rich­tungen glei­cher­maßen einge­setzt wird, sondern diese als weiterer Pfeil im Köcher zur poli­ti­schen Krimi­na­li­sie­rung dienen soll.

    Ursprüng­lich allge­meines Gesetz wird zum poli­ti­schen Gummiparagrafen

    Die Rege­lung stammt aus dem 19 Jahr­hun­dert. Ursprüng­lich umfasste dieser Para­graf ledig­lich einen knappen Absatz und lautete:

    „Wer in einer den öffent­li­chen Frieden gefähr­denden Weise verschie­dene Klassen der Bevöl­ke­rung zu Gewalt­tä­tig­keiten gegen einander öffent­lich anreizt, wird mit Geld­strafe bis zu zwei­hun­dert Thalern oder mit Gefängnis bis zu zwei Jahren bestraft.“

    Im Kampf gegen die Meinungs­frei­heit wurde dieser ab den 1960er Jahren sukzes­sive ausge­baut, um einseitig gegen unlieb­same Meinungen vorgehen zu können. So wurde das ursprüng­lich allge­mein gehal­tene Gesetz im Laufe der Zeit immer stärker zu einem Sonder­ge­setz gegen „Rechts“ ausgebaut.
    Nach der neuesten Erwei­te­rung umfasst diese nur noch schwer über­schau­bare Gummi­re­ge­lung nun mitt­ler­weile 8 Absätze. Die Erwei­te­rung geschieht vor dem Hinter­grund, dass die völker­feind­liche EU der Bundes­re­pu­blik vorwirft, den „Rahmen­be­schluss 2008 / 913 / JI des Rates vom 28. November 2008 zur straf­recht­li­chen Bekämp­fung bestimmter Formen und Ausdrucks­weisen von Rassismus und Frem­den­feind­lich­keit“ nicht hinrei­chend umge­setzt zu haben.

    Schon dies zeigt deut­lich, dass es sich nicht um eine allge­mein­gül­tige Rege­lung handelt. Viel­mehr soll diese Straf­re­ge­lung zur Krimi­na­li­sie­rung gegen eine bestimmte poli­ti­sche Rich­tung dienen, der man regel­mäßig pauschal die heut­zu­tage wegen ihrer infla­tio­nären und teils sinn­ent­stel­lenden Verwen­dung kaum noch klar defi­nier­baren Attri­bute „Rassismus und Frem­den­feind­lich­keit“ zuschreibt. Mit der nun erfolgten Ausdeh­nung geht die BRD über die Vorgaben aus diesem Beschluss hinaus.

    Versuch, die Erwei­te­rung zu verheimlichen

    Um eine breite Debatte über den sich verschär­fenden Kampf gegen die Meinungs­frei­heit möglichst zu vermeiden, wurde diese Straf­er­wei­te­rung im soge­nannten „Omni­bus­ver­fahren“ durch den Bundestag gebracht.

    Bei einem solchen „Omni­bus­ver­fahren“ wird eine Geset­zes­än­de­rung an den Beschluss über eine Geset­zes­än­de­rung, welche sich mit einer gänz­lich anderen Sache befasst, hinten ange­hängt. Vorlie­gend wurde im Rechts­aus­schuss die Straf­er­wei­te­rung in einen Beschluss zur Ände­rung des Bundes­zen­tral­re­gis­ter­ge­setzes geschoben.

    Zwar ist es den selbst­er­nannten Demo­kraten nicht gelungen, die weitere Einschrän­kung der Meinungs­frei­heit völlig unbe­merkt durch­zu­winken. Eine zumin­dest kleine Debatte wurde jedoch mit den übli­chen Beschwich­ti­gungen abgespeist.

    Angeb­lich keine Straf­er­wei­te­rung – Äuße­rung lässt aufhorchen

    So behaupten die verant­wort­li­chen Parla­men­ta­rier, es handele sich ledig­lich um eine Klar­stel­lung, weil sämt­liche denk­bare Straf­taten bereits zuvor von der alten Rege­lung des poli­ti­sierten § 130 StGB erfasst gewesen seien.

    Diese Aussage sollte aufmerksam machen. Denn in der bishe­rigen Fassung rich­tete sich der „Volks­ver­het­zungs­pa­ra­graf“ im Hinblick auf „Kriegs­ver­bre­chen“ und „Verbre­chen gegen die Mensch­lich­keit“ ausschließ­lich gegen solche, welche in der Zeit des histo­ri­schen Natio­nal­so­zia­lismus tatsäch­lich oder teils auch vermeint­lich begangen wurden.

    Einsatz als Instru­ment gegen Oppo­si­tio­nelle dürfte sich verschärfen

    Es bleibt abzu­warten, ob die nun vorge­nom­mene Straf­aus­wei­tung nun tatsäch­lich objektiv in alle Rich­tungen glei­cher­maßen ange­wandt wird. Eher wahr­schein­lich dürfte sein, dass die Vorschrift nach wie vor als Instru­ment zur Krimi­na­li­sie­rung von Oppo­si­tio­nellen einge­setzt wird.

    Dass diese Vorschrift bisher sehr selektiv einge­setzt wird, zeigt beispiels­weise der folgende Umstand anschau­lich. So hatte ein in Deutsch­land wohnender Ausländer abwer­tend geäu­ßert, dass wir Deut­schen eine „Köter­rasse“ wären.

    Dieser verbale Angriff blieb straf­frei, weil wir Deut­schen von der Vorschrift des § 130 StGB nach der herr­schenden Auffas­sung in der Justiz nicht geschützt wären. Würde sich spie­gel­ver­kehrt ein Deut­scher glei­cher­maßen über einen Ausländer äußern, müsste er mit einer empfind­li­chen Geld- oder Haft­strafe rechnen.

    Im Hinblick auf diese Erfah­rungen und die voran­schrei­tende Poli­ti­sie­rung der Justiz dürfte es daher naiv sein zu glauben, künftig könnte etwa das Billigen und Verharm­losen der gezielten Tötung deut­scher Zivi­listen im 2. Welt­krieg oder davor, etwa durch Kampf­ver­bände, Parti­sa­nen­ver­bände oder die Alli­ierte Luft­waffe verfolgt werden.

    Viel­mehr dürfte zu Erwarten sein, dass die poli­ti­sche Justiz auch zukünftig nicht gegen Äuße­rungen wie „Bomber Harris do it again“ vorgehen wird, solange aus deren Sicht durch derar­tige Schmä­hung „die falschen Opfer“ ange­griffen werden.

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    • Das Weib, das diesen Spruch losge­lassen hat, ist m.W. mitt­ler­weile in der Stif­tung von Stasi-Annetta untergekommen.

  7. Haßsprache – besser bekannt unter der engli­schen Bezeich­nung „Hate Speech“ – auch als Haßrede oder Haßkommentar(e) bezeichnet, ist ein poli­tisch-medialer Kampf­be­griff, der sich gegen system­kri­ti­sche Kommen­tare insbe­son­dere im Welt­netz richtet.

    Zwei Kenn­zeich­nungen sind für die begriff­liche Verein­nah­mung interessant:

    1. Die in Politik, Medien und Wissen­schaft einsei­tige Auffas­sung und öffent­liche Einord­nung von Haßsprache als von poli­tisch „rechter“ Seite kommend
    Diese offen­sicht­liche Subjek­ti­vität und Irrea­lität führt dazu, daß Haß von Links, anti-weißer Rassismus, Deut­schenhaß etc. nicht Teil veröf­fent­lichter Debatten sind, sondern ausschließ­lich die im links-geprägten Sinne gebrauchten Kampf­be­griffe „Rassismus“, „Anti­se­mi­tismus“ oder „Isla­mo­phobie“. Erst in jüngster Zeit wurde Haß von Links im Welt­netz erst­mals beschrieben.

    2. wird mit Haßsprache im system­me­dialen Zusam­men­hang der Eindruck erweckt, als handele es sich dabei immer um Geset­zes­brüche, die scheinbar nicht verfolgt würden. Dabei ist jeder Kommentar im Welt­netz in der BRÖ oder der BRD den geltenden Gesetzen unter­worfen, wie es auch für andere Meinungs­äu­ße­rungen gilt. Viele soge­nannte Haßkom­men­tare stellen sich als kriti­sche Ausein­an­der­set­zungen mit den herr­schenden mora­lisch-dogma­ti­schen Denk­weisen heraus, die aber nicht juris­tisch rele­vant sind. Nicht zuletzt die Debatte um die Zensur­ver­suche rund um Face­book zeigte dies deut­lich, wo von seiten des Estab­lish­ments der Versuch unter­nommen wird, gegen die soge­nannte Haßsprache (in Wahr­heit aber gegen mißli­e­bige Meinungen) vorzugehen. 

    „Nur die Lüge braucht die Stütze der Staats­ge­walt, die Wahr­heit steht von alleine aufrecht.“
    (Thomas Jefferson)

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  8. Es ist immer dasselbe. Man sucht sich eine alte Oma, fällt dann zu Zehnt über sie her und spielt anschlie­ßend den großen Helden.
    Wird Zeit, dass die Ostfront näher rückt und sie dann gegen rich­tige Soldaten kämpfen dürfen. Ich gebe ihnen ne Woche, maximal.

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  9. da kann man ja nur hoffen das das BKA
    auch diesen laden bald schliesst))

    alles was in drecks london seinen geschäftssitz
    hat ist schlecht für westeuropa…nenn es EU

    raus mit den anglo drecksbesatzern!!

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