Frank­reich – Anwalts­kammer klagt gegen Russland-Sanktionen

Die fran­zö­si­sche Anwalts­kammer ACE-Avocats hat beim Euro­päi­schen Gerichtshof eine Klage gegen konkrete EU-Sank­tion eingereicht.

Demnach wird der Sach­ver­halt einge­klagt, wonach euro­päi­sche Anwälte nicht mehr für russi­sche Unter­nehmen tätig sein dürfen. Das Verbot verstoße gegen euro­päi­sche Richt­li­nien, hieß es von Seiten ACE-Advocats.

Klage gegen „Bestand­teile“ des 8. Sanktionspaketes

Seit Oktober des vergan­genen Jahres dürfen euro­päi­sche Anwälte aufgrund des achten Sank­ti­ons­pa­kets nicht mehr für russi­sche Unter­nehmen tätig werden.

Wie TASS am 28. Februar auf Tele­gram berich­tete, hätten fran­zö­si­sche Anwälte das EU-Verbot der Erbrin­gung von Rechts­dienst­leis­tungen für Unter­nehmen aus Russ­land nun angefochten.

Der Meldung zu Folge hat der Euro­päi­sche Gerichtshof eine offi­zi­elle Klage­schrift veröf­fent­licht, die von der fran­zö­si­schen Anwalts­kammer ACE-Avocats gegen die EU einge­reicht wurde.

Mit der Klage planten die fran­zö­si­schen Anwälte zu über­prüfen, ob das Verbot der Erbrin­gung von Rechts­dienst­leis­tungen für russi­sche Unter­nehmen rechts­widrig sei. Im Oktober war das Verbot von Rechts­dienst­leis­tungen für russi­sche Unter­nehmen als Teil des achten Sank­ti­ons­pa­kets verhängt worden.

In der Klage heißt es, dass das Verbot „gegen eine Reihe von Urteilen des Euro­päi­schen Gerichts­hofs, sowie gegen euro­päi­sche Richt­li­nien verstoßen würde, die das Recht von Rechts­an­wälten aner­kennen würde, Rechts­dienst­leis­tungen ohne spezi­fi­sche Einschrän­kungen erbringen zu dürfen“.

„Die fran­zö­si­schen Anwälte vertreten zudem die Auffas­sung, dass diese Beschlüsse des Euro­päi­schen Rates „gegen Artikel 47 der Charta der Grund­rechte der Euro­päi­schen Union und Artikel 6 der Euro­päi­schen Konven­tion zum Schutze der Menschen­rechte und Grund­frei­heiten verstoßen würde.“


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5 Kommentare

  1. Ich finde , dass die Unter­sa­gunng des Rechts­bei­stand nicht mit den euro­päi­schen Werten zu verein­baren sind. Sieht man gut dass Brüssel zur tota­li­tärer Macht strebt. Der Michel schläft.

  2. Erst wird das Eigentum gestohlen, nun auch noch der recht­liche Beistand verwehrt: Willkür wie sie in schlimmsten Dikta­turen wütet.
    Und wer meint daß das ange­messen sei weil es die rich­tigen trifft sollte bedenken: Wurde die Büchse der Pandora erst einmal geöffnet gelten auch sonst keine roten Linien mehr – es ist dann nur noch eine Frage der Zeit wann es einen, direkt oder indi­rekt, selbst betrifft.
    Wehret den Anfängen!

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    • So haben es die Amis schon im Ersten Welt­krieg gemacht: Die US-Tochter des deut­schen Arznei­un­ter­neh­mens Merck wurde 1917 enteignet und bis heute nicht zurück­ge­geben. Später gelang der Mond­flug nur durch Verpflan­zung deut­scher Inge­nieure wie Wernher von Braun. Tausende Patente wurden nach 1945 aus Deutsch­land gestohlen. Die USA sind eine Räuberbande. 

      Hoffent­lich werden wir Euro­päer bald aus der US-Knecht­schaft mit Hilfe der Russi­schen Föde­ra­tion befreit. Frei­lich müssen sich die Euro­päer auch selber befreien. Gegen Ami-Drecks­ge­dudel im Super­markt oder im Gast­haus kann man sich viel­leicht durch Protest bei der Leitung am ehesten verwehren.

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