Unfassbar: Wegen Zeigens des Grund­ge­setzes Fest­nahme angedroht

Screenshot des Originalvideos

Nur weil man das Grund­ge­setz in der Hand hält und sich zur Demo­kratie bekennt, läuft man Gefahr, verhaftet zu werden. Hinzu kommt, dass die Polizei ein Bekennen zum Grund­ge­setz nunmehr als  poli­ti­sche Meinung wertet, die verboten ist. – Auch hier liegt ein massiver Verstoß gegen die Menschen­rechte vor (Art. 19 (2) ICCPR), schreibt der Betreiber des YouTube-Kanals, wo dieses Video gebracht wird.

Nun könnte man meinen, dass wäre eine einma­lige Entglei­sung eines rechts­un­kun­digen Poli­zei­be­amten gewesen. Dem ist aber nicht so, denn der Vorfall beweist, dass man sich offen­sicht­lich mit der Unver­ein­bar­keit des Grund­ge­setzes mit der aktuell gängigen Praxis sowohl der Legis­la­tive, als auch der Exeku­tive, beschäf­tigt haben muss. Und entspre­chend reagiert: Man miss­achtet und verteu­felt eben die Verfas­sung und geht gegen gest­zestreue Bürger vor.

Dikta­to­ri­sche Zustände

Beängs­ti­gend dabei ist, dass jetzt der Fall einge­treten ist, vor dem der Schrift­steller Kurt Tucholsky warnte:
„Im Übrigen gilt ja hier derje­nige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefähr­li­cher als der, der den Schmutz macht.“
Kein Wunder, dass 1933 Tuchol­skys Bücher von den Nazis verbrannt wurden und ihm seine deut­sche Staats­an­ge­hö­rig­keit aberkannt wurde. Auch ein Zitat Alex­ander Solsche­ni­zyns gewinnt immer mehr an Aktua­lität, wenn er sagt:
„Ein marxis­ti­sches System erkennt man daran, dass es die Krimi­nellen verschont und den poli­ti­schen Gegner kriminalisiert.“

Polizei nur bei Bürgern zweiter Klasse stark

Abschlie­ßend sei noch die Bemer­kung erlaubt, dass dieses offen­sicht­liche Nicht­dulden von Geset­zes­grund­lagen bei Bürgern der 1. Klasse im Land, den isla­mi­schen Migranten, selbst­ver­ständ­lich nicht gilt. Da dürfen Hass­pre­diger weiter unge­hin­dert ihre grund­ge­setz­wid­rigen Rechts­vor­stel­lungen unge­stört und sogar öffent­lich zum Besten geben. Oder auch gegen Poli­zisten tat- oder schlag­kräftig zum Ausdruck bringen, ohne fest­ge­nommen zu werden. Vor solchen Leuten haben die Beamten nämlich die Hosen voll. Ob man sich deshalb, wie jetzt im Umfeld von Demos – bei Opas, Omas oder jungen Damen, wie hier im Video zu sehen – abre­agiert? Oder Kraft tankt?

Anm.:
Wie lasch Polizei und Gerichte hingen mit Straf­tä­tern mit „Migra­ti­ons­hin­ter­grund“ oder sogar mit ille­galen Einwan­de­rern umgehen, wird auf der Seite dokumetatiosarchiv.com chro­no­lo­gisch erfasst.

 

 

 

10 Kommentare

  1. Da sich die AfD auf das Grund­ge­setz beruft und auch im Parla­ment mal der Geschäfts­ord­nung zur Geltung verhilft, ist solches nun natür­lich als poli­ti­sche Straftat anzu­sehen. Der Merke­lismus kehrt die frei­heit­lich-recht­li­chen Werte ins Gegen­teil um. So, wie auch die DDR einen perver­tierten Demo­kra­tie­be­griff im Namen führte, so ist es nunmehr in der Bundesrepublik. 

    Das Erbe des Sozia­lismus brauner und roter Art, sowie des 68er-Geistes ist das der Gulags, der vermummten Stei­ne­werfer und der RAF: Destruktiv, verbre­che­risch, skrupellos.

  2. Mehr braucht es nicht um zu erkennen, was der wahre Hinter­grund ist!
    Dieses dumm­dreiste Pack will mit allen Mitteln verhin­dern, dass die Leute mit ihrer Dienst­an­wei­sung öffent­lich herum laufen. Würden sie nämlich das „Grund­ge­setz“ aner­kennen und nicht verleugnen, was sie eigent­lich müssten, den auf das Ding haben sie ihren Amtseid geleistet, müssten sie auf dem Absatz kehrt machen und 99% der Regie­rung in Verwah­rung bringen und bis zur Verhand­lung fest­setzen. Das ist kein Hirn­ge­spinst meiner­seits, sondern steht so im Grund­ge­setz in ganz klaren Worten! Viel­leicht sollte man mal alter­nativ die Bibel hoch­halten und sehen was dann passiert! Mögli­cher­weise werden dann die Trom­peten von Jericho geblasen und das ganze Karten­haus stürzt ein!
    Leider wurde bislang das „Deut­sche Volk“, ja auch von allen etablierten Parteien im Stich gelassen, also werft ALLE in den „Müll­eimer“ unserer Geschichte!
    Alles neu macht der Mai.

  3. Dieser Beamte sollte zu seinem unver­ständ­li­chen ansinnen einmal gehört werden.
    Wäre mir das passiert, hätte ich sofort Dienst­auf­sichts­be­schwerde verbunden mit einer Fach­auf­sichts­be­schwerde Peti­tion einreichen.
    Verbinden würde ich das noch mit einschalten eines Staatsrechtlers !
    Ob es was nützt, steht i.d. Sternen, denn es handelt sich ja schließ­lich um das links­grün mutierte Bundes­land Berlin.
    Links­grüne Politik ist leider verkommen zur Umstür­zung des demo­kra­ti­schen Systems !
    Die Unter­wan­de­rung schreitet in Legis­la­tive, Exeku­tive, Judi­ka­tive verbunden mit Auswech­se­lung von hohen Beamten in Schlüs­sel­be­hörden forciert voran.
    Da fragt man sich ob Poli­tiker und Beamte noch alle stramm haben?

  4. Eine genaue Beschrei­bung von dem Ablauf fehlt, Zeigen des GG, und worin dann der Ausloeser der Verhaf­tung bestand! 5.5.2020

  5. Wurden diese Schlä­ger­typen der Firma mit der Wort­marke „Polizei“ nicht einmal auf das Grund­ge­setz verei­digt? Nun das muß lange hersein? Vermut­lich werden sie seit Jahren auf den Bußgeld­ka­talog oder einem Bonus­punk­te­ka­talog für von ihnen zusammen geschla­gene Deut­sche vereidigt?
    Aber ist doch schön, wenn man weiß wo man mit dem Pack dran ist. Wende­hälse wird es diesmal nicht geben! Wir vergessen und vergeben nicht!

    • Auch unter den Poli­zisten gibt es Moslems,bitte nicht vergessen,die kennen viel­leicht nicht das deut­sche Grund­ge­setz aber bestimmt den Koran und Erdogan !!!

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