Vorbe­rei­tungen laufen: Quaran­täne-Verwei­gerer sollen in Psych­ia­trien kommen 

Derzeit werden schon die ersten Stimmen laut, dass die Anord­nungen, Maßnahme und Über­wa­chungs­ak­ti­vi­täten im Zuge der Corona-Krise recht­lich gar nicht gedeckt sein könnten. Es wird auch befürchtet, dass die jetzigen „erprobten“ Sicher­heits­vor­keh­rungen später einmal eins zu eins wieder­be­lebt werden könnten, um mögliche Unruhen in der Bevöl­ke­rung niederzuschlagen.

Und was pflegten dikta­to­ri­sche Staats­formen mit Regime­geg­nern oft zu machen? Man steckt sie Psych­ia­trien. Und erschre­ckend ist, dass genau derar­tige Bestre­bungen hier und jetzt bereits in der Umset­zungs­phase stecken.

Zimmer in Psych­ia­trien für „Corona-Unbe­lehr­bare“ freigeräumt

Das Bundes­land Sachsen hat jetzt knapp zwei Dutzend Zimmer in psych­ia­tri­schen Kliniken frei­ge­räumt, in denen Unbe­lehr­bare von der Polizei bewacht werden sollen, berichtet die WELT. Sach­sens Sozi­al­mi­nis­terin Petra Köpping (SPD) erklärte in einem State­ment, im Einzel­fall sei Zwang nötig, um Anord­nungen durch­zu­setzen. Und MDR berichtet, dass Quaran­tän­ever­wei­gerer bereits seit Donnerstag in einer psych­ia­tri­schen Klinik fest­ge­setzt werden könnten. Der Sender beruft sich dabei auf eine Anfrage beim Sozi­al­mi­nis­te­rium des Landes.

Warum Psych­ia­trien statt Gefängnisse?

Es stellet sich die Frage, warum bei offen­sicht­li­chem Geset­zes­bruch nicht die übli­chen Rechts­mittel ausge­schöpft werden? Und warum werden Leute, die nicht nur auf die Schutz­be­stim­mungen pfeifen, sondern auch andere Personen sogar bewusst in Gefahr bringen nicht inhaf­tiert (Stich­wort: Schutz­su­chende in und vor Asyl­un­ter­künften – Kampf­beter vor Moscheen). Die Antwort liegt auf der Hand: Soviel Haft­plätze gibt es gar nicht und die Zimmer in den Psych­ia­trien würden da wohl auch nicht reichen. Ausrei­chen könnten diese Räum­lich­keiten aller­dings für unbe­queme Zeit­ge­nossen, die die Sinn­haf­tig­keit teil­weise über­zo­gener Maßnahmen oder Grund­ge­setz-Konfor­mität in Frage stellen, oder gar zum Protest und zivilen Wider­stand aufrufen. Und solche „Aufwiegler“ gibt es bereits.

„Coro­noia 2020“

So hat eine Heidel­berger Anwältin auf ihrer Home­page am Dienstag eine 19-seitiges Doku­ment veröf­fent­licht, in dem sie sämt­liche Corona-Beschrän­kungen für verfas­sungs­widrig und unwirksam erklärte. Niemand müsse sie befolgen, sofern er nicht infi­ziert sei. Jeder dürfe sein Geschäft öffnen und reisen, Verstöße dürften nicht bestraft werden. Dabei führte die Frau unter anderem auch das soge­nannte Wider­stands­recht in Artikel 20 des Grund­ge­setzes als Begrün­dung an. Ferner rief sie „alle 83 Millionen Mitbür­ge­rinnen und Mitbürger“ in Deutsch­land auf, am Samstag Demons­tra­tionen zu orga­ni­sieren. Diese sollten unter dem Motto „Coro­noia 2020 – Nie wieder mit uns. Wir stehen heute auf!“ stehen, berichten swp.de und eine Reihe weiterer Medien.

Mitt­ler­weile ermit­teln Polizei und Staats­an­walt­schaft gegen die Rechts­an­wältin. Sollten derar­tige Ermitt­lungen jedoch keinen Straf­tat­be­stand ergeben, könnte man Leute wie diese Dame dann für verrückt erklären lassen – und einweisen.

Anm. der Red.:
Inwie­weit die Corona-Maßnahmen und die Vorgangs­weise der Anwältin recht­lich gedeckt sind, entzieht sich unserer Beurteilung.

2 Kommentare

  1. Ja ‚gelernt ist gelernt.Unbequeme Zeit­ge­nossen wurden und werden in allen Dikta­turen in die Klapse gesteckt.In der Klapse verliert jeder alle Menschenrechte.Man kann ihn zwangs­be­han­deln nach Lust und Laune der „Irren­ärzte“ mit belie­bigen Mitteln.Erstaunlicherweise haben unsere Volks­zer­treter sogar noch eine Verschär­fung der Bedin­gungen für Einge­wie­sene erst vor nicht allzu langer Zeit beschlossen.Wieviel Zeit­ge­nossen zwang­weise in den Anstalten fest­ge­halten werden und welchen gesund­heit­li­chen Schaden sie dort durch die Zwangs­be­hand­lung erleiden darüber schweigt der Mainstream.Und wo bleibt die AfD?
    Der Fall Mollath hat für einen Augen­blick den Schleier kurz gehoben.

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