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Pfarrer Karl Burgstaller, Fotomontage (Foto: Eweht - Wikimedia CC-BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=43649798)

Der Innviertler Pfarrer Karl Burgstaller ist als Schleuser* in Deutschland rechtskräftig verurteilt worden, weil er Flüchtlinge im Auto mitgenommen hat. Er fasste laut Medienberichten eine Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung aus.

Der 71-Jährige war in der Nacht von 16. auf den 17. September vergangenen Jahres mit dem Auto von Kopfing (Bezirk Schärding) nach Engelhartszell unterwegs als ihm drei Männer und eine Frau aus Syrien entgegenkamen. Er drehte um und nahm sie in seinem Wagen bis zur Grenze mit. Weil dort keine Kontrolle war, fuhr er nach Passau weiter. Er ließ sie auf einer Brücke aussteigen und wurde von der Polizei festgenommen.

Quellen: http://ooe.orf.at/news/stories/2796997/, http://www.nachrichten.at/oberoesterreich/innviertel/Fluechtlinge-ueber-Grenze-gefahren-Pfarrer-in-Gewahrsam;art70,1988242, http://www.pnp.de/nachrichten/bayern/2220776_Pfarrer-von-Kopfing-erhaelt-Bewaehrungsstrafe-wegen-Schleusens.html

*) Unter dem Begriff des “Einschleusens” versteht man das bewusste Fördern der unerlaubten Einreise eines Ausländers in die Bundesrepublik. Der Helfer wird hier als “Schleuser” bezeichnet. Strafbar ist das Schleusen aber nach § 96 Abs. 1 des deutschen Aufenthaltsgesetzes dann, wenn sich der Täter die Schleusung entweder gegen ein Entgelt vornimmt, oder wiederholt bzw. zugunsten mehrerer Ausländer handelt.

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