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Phantombild der Polizei Leipzig

Und wieder ein schrecklicher Fall einer Vergewaltigung durch einen “Flüchtling”, wie täglich hundertfach in Deutschland. Der Täter wählte das Kind aus wie Beute, lauerte an der Straßenecke, riss es vom Fahrrad und schleifte es in ein Gebüsch, um es dort zu vergewaltigen.

Die Polizei Leipzig lässt bei Bekanntgabe der Täterbeschreibung und eines Phantombildes (s. Beitragsbild) folgendes wissen:

„Diese Bitte um Veröffentlichung bezieht sich ausschließlich auf Printerzeugnisse im Großraum Leipzig. Eine Veröffentlichung im Internet einschließlich sozialer Netzwerke (z. B. Facebook) ist von dem richterlichen Beschluss zur Öffentlichkeitsfahndung nicht gedeckt und daher nicht zulässig.“

Polizei und Richter untersagen also ausdrücklich das Teilen dieses Phantombildes und der Täterbeschreibung auf Facebook, nur die Lokalpresse soll über die Tat berichten dürfen…

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