Nächster Knie­fall: Corona-Maßnahmen pünkt­lich für Feste zum Ramadan-Ende aufgehoben

Ab dem Sonnen­un­ter­gang des letzten Fasten­tages des isla­mi­schen Fasten­mo­nats Ramadan findet das „Fest des Fasten­bre­chens“ (Id al-fitr), auch „Rama­d­an­fest“, „kleines Fest“ oder bei den Türken „Zucker­fest“ (seker bayram) genannt, statt. Da wird dann bis zu drei Tage lang  gefeiert und wie bei Festen üblich, richtig gegessen. Auch in Corona-Zeiten. Warum auch nicht? Und warum auch nicht wie jetzt Gläu­bigen gestattet, ohne „mecha­ni­scher Schutz­vor­rich­tung“ und ohne den sonst gebo­tenen Sicher­heits­ab­stand. Denn dass da anschei­nend keine Gefahr für Fest­gäste ausgeht, bestä­tigen einmal mehr rasche Geset­zes­än­de­rungen, die noch recht­zeitig vor dem Ramadan-Ende in Öster­reich vom grünen Sozi­al­mi­nister Rudolf Anschober durch­ge­boxt wurden. Entweder werden wir weiter für blöd verkauft, oder er handelt grob fahr­lässig – eine dritte Vari­ante gibt es nicht.

Locke­rungen recht­zeitig zum Ramadan-Ende

Perfektes Timing für die Locke­rungen: Nicht unmit­telbar davor, das wäre wohl zu auffällig, aber jetzt am 13. Mai, zehn Tage vor Beginn der Feier­lich­keiten, wurden die Verord­nung „Ände­rung der COVID-19-Locke­rungs­ver­ord­nung“ erlassen. Dazwi­schen liegt gerade mal ein Sonntag, wo demnach auch in christ­li­chen Kirchen Messen in gewohnter Manier statt­finden dürfen. Schön für Alibi-Fotos in den Zeitungen, die garan­tiert am Montag mit entspre­chender Begleit­rhe­torik („Gottes­dienste wieder wie gewohnt möglich“) gezeigt werden, schlecht für die Gesund­heit von Gottes­dienst- und Rama­d­an­fest-Besu­chern. Zumin­dest wenn man der Regie­rung Glauben schenken darf, die ja ansonsten an den Maßnahmen festhält.

Virus offenbar Atheist und Blasmusikliebhaber

Aber das glauben die Herr­schaften wohl selber mitt­ler­weile nicht mehr, oder nehmen die an, dass die Viren einen großen Bogen um  „Vornahmen reli­giöser Hand­lungen von aner­kannten Kirchen“ machen werden? Um sich dann etwa auf Blas­mu­si­kanten zu stürzen, die selbst während des Musi­zie­rens bei diversen Festen oder Feier­lich­keiten jetzt nur mehr mit Mund- und Nasen­schutz auftreten dürfen? Und dieser Schwach­sinn wurde vom selben grünen Minister Anschober beinahe gleich­zeitig beschlossen! Unser Mittel­eu­ropa berich­tete über diese grüne Kasper­liade mir ÖVP-Duldung.

Hier die ganze Verord­nung und hier der entspre­chende Auszug aus dem Bundesgesetzblatt:

  1. In § 11 wird nach Abs. 2 folgender Abs. 2a eingefügt:
    „(2a) Die Pflicht zum Tragen einer den Mund- und Nasen­be­reich abde­ckenden mecha­ni­schen Schutz­vor­rich­tung und die Pflicht der Einhal­tung eines Abstands gelten nicht, wenn dies die Vornahme reli­giöser Hand­lungen von aner­kannten Kirchen und Reli­gi­ons­ge­sell­schaften und reli­giösen Bekennt­nis­ge­mein­schaften erfordert.“

Gut möglich, dass nach Ende des Rama­dans verschie­dene Locke­rungen wieder herun­ter­ge­fahren werden. Es werden dann eben die Zahlen der Infi­zierten wieder „über­ra­schend“ steigen, weil man „zu früh“ alles gelo­ckert hat. (Viel­leicht wegen der „undis­zi­pli­nierten Rechten“ die „verant­wor­tungslos“ demons­trierten.) So etwas ist leicht aus dem Hut zu zaubern: Man braucht ledig­lich mehr Leute als jetzt auf Corona testen und flugs hat man dann die gewünschten Mehr­in­fi­zierten. Und das Affen­theater geht wieder von vorne los.

3 Kommentare

  1. Für die Rasta­faris: „(2a) Das Verbot von Besitz und Konsum von Mari­huana sowie des Lenkens eines Kraft­f­ar­zeugs im Mari­huana-Rausch nicht, wenn dies die Vornahme reli­giöser Hand­lungen von aner­kannten Kirchen und Reli­gi­ons­ge­sell­schaften und reli­giösen Bekennt­nis­ge­mein­schaften erfordert.“

    Ach so, die Rastas sind ja gar nicht „aner­kannt“. Na, stellt sich da nicht die Frage nach Frei­heit und Gleich­be­hand­lung der Spiri­tua­lität oder ist es normal, dass die einen aner­kannt werden und die anderen nicht? Nach welchen Krite­rien wird das entschieden? Muß man ein von Petrus beglau­bigtes Schreiben vom lieben Gott vorlegen?

  2. Unsere lieben Mitbürger sollten bei Wahlen lieber Nach­denken bevor sie ihre Stimme abgeben. Diese so genannten Gutbürger verdienen e nichts anderes, aber wir anderen leiden leider mit. Die gesamte Regie­rung gehört in einen Sack und danach gehört mit einem Brügel drauf gehauen, es erwischt sicher keinen Unschul­digen. Schitt Regie­rung inkl. BP 

  3. Die Strip­pen­zieher lavieren am Rande dessen, was sie durch­setzen können: ein Schritt zurück und zwei Schritte vor. Seit dem 24. Januar schreibe ich zum Thema und stol­pere förm­lich über Wider­sprüche und „plötz­liche“ Erkennt­nisse, die eine Wende um 180 Grad bedeuten. 

    Wessen Erin­ne­rungs­ver­mögen nur drei Tage anhält, ist arm dran. Es ist gefähr­lich, die System­narren zu provo­zieren. Auf beiden Seiten liegen inzwi­schen die Nerven blank. Ob die zweite Coro­na­welle, die gerade ausge­rufen wird, „die perfekte Welle“ sein wird?

    Juli – Perfekte Welle (Offi­cial Video)
    www.youtube.com/watch?v=ad8ukI7Z-b8

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