Öster­reichs Anti-AKW-Lobby schei­tert mit Klage gegen unga­ri­sches AKW

Von den west­li­chen Main­stream­m­e­dien wird diese juris­ti­sche Nieder­lage Öster­reichs vor dem EU-Gerichtshof bisher verheim­licht oder in Unter­ru­biken versteckt (ORF): Der Euro­päi­sche Gerichtshof hat Öster­reichs Klage wegen der Erwei­te­rung des unga­ri­schen AKW-Paks abgewiesen.
 

Freie Wahl des Energie-Mixes

Dem Gerichts­be­schluss zufolge steht es demnach den Mitglied­staaten frei, die Zusam­men­set­zung ihres Ener­gie­mixes selbst zu bestimmen. Weiters kann die Kommis­sion  nicht verlangen, dass öffent­liche Mittel für alter­na­tive Ener­gie­quellen bereit­ge­stellt werden.

Öster­reichs Antrag zurückgewiesen

Der EU-Gerichtshof hat also folgenden Antrag Öster­reichs abge­wiesen: Nämlich die Entschei­dung der EU-Kommis­sion zur Geneh­mi­gung des unga­ri­schen AKW-Ausbaus in Paks aufzu­heben – wie die in Luxem­burg ansäs­sige Behörde am Mitt­woch mitteilte.

Öster­reich hatte den Ausschuss 2018 verklagt, nachdem das EU-Gremium den Plan Ungarns geneh­migt hatte, 2017 mit Hilfe des Atom­kon­zerns „Rosatom“ zwei neue Reak­toren in Paks, südlich von Buda­pest, zu bauen. Bereits im Jahr 2015 hatte das EU-Gremium eine Unter­su­chung einge­leitet, um zu klären, ob die Finan­zie­rung des Ausbaus des unga­ri­schen AKWs den EU-Vorschriften entspricht.

Brüssel stellte nun folgendes fest:

Die unga­ri­sche Finanz­hilfe für den Bau der beiden neuen Kern­re­ak­toren umfasst staat­liche Beihilfen.

Der Ausschuss hatte die Beihilfe schließ­lich per Anfang März 2017 nach den EU-Beihil­fe­vor­schriften geneh­migt, da er der Auffas­sung war, dass der Beihil­fe­be­trag in einem ange­mes­senen Verhältnis zu den verfolgten Zielen stehe und nicht über das für deren Errei­chung erfor­der­liche Maß hinausgeht.

Diese Geneh­mi­gung hatte Öster­reich schließ­lich vor dem EU-Gerichtshof mit der Argu­men­ta­tion ange­fochten: Dass Kern­energie weder eine nach­hal­tige Ener­gie­quelle sei noch die rich­tige Antwort auf den Klima­wandel biete. Die Wiener Regie­rung, unter Feder­füh­rung der Grünen Umwelt­mi­nis­terin Gewessler, beklagte unter anderem:

Dass die Entschei­dung der EU-Kommis­sion gegen die Vorschriften für die Vergabe öffent­li­cher Aufträge verstößt, deren Einhal­tung untrennbar mit dem Ziel der Beihilfe verbunden ist.

Und dass es deshalb zu unver­hält­nis­mä­ßigen Wett­be­werbs­ver­zer­rungen auf dem Ener­gie­markt komme, sowie dass die Geneh­mi­gung von Beihilfen nicht im öffent­li­chen Inter­esse liegt.

Der Euro­päi­sche Gerichtshof wider­sprach nun eindeutig der öster­rei­chi­schen Posi­tion. Öster­reich kann gegen die Entschei­dung des EU-Gerichts­hofs inner­halb von zwei Monaten und zehn Tagen nach Bekannt­gabe Beru­fung einlegen.

Wien hatte bereits im Juli eben­falls beim EU-Gerichtshof geklagt: Dass das EU-Parla­ment auf Vorschlag der EU-Kommis­sion Atom- und Erdga­s­energie als „grüne und nach­hal­tige“ Über­gangs­en­er­gie­quelle einge­stuft hatte. (Mandiner)

Aussichts­lose öster­rei­chi­sche Anti-AKW-Position

Es ist nicht das erste Mal, dass Öster­reich wegen eines Atom­kraft­werks geklagt hat, zum Beispiel verklagte es 2015 das Verei­nigte König­reich und 2011 die Tsche­chi­sche Repu­blik. Laut Euractiv gewinnt in Fällen wie diesem in der Regel die Euro­päi­sche Kommission.


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3 Kommentare

    • Die ist doch eben­falls Young Global Leade bei Schwabs WEF. Sie trägt doch sogar deren Farben­kreis am Revers im Parla­ment. Norma­ler­weise muss die aus der Regie­rung geschmissen werden, weil sie anderen Herren dient als den Wählern Österreichs.

  1. Ist es so in den EU Verträgen , dass die Mitglied­staaten in Brüssel eine Geneh­mi­gung brauchen?
    Mit Parks wird Ungarn unab­hängig, und das ist gut so.

    20

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