Unfassbar: Laut Verwal­tungs­ge­richt entscheidet Antifa, wer demons­trieren darf und wer nicht

Der Poli­tiker und Rechts­an­walt Marc Bern­hard, Mitglied des Deut­schen Bundes­tages und Landes­grup­pen­spre­cher der AfD-Landes­gruppe Baden-Würt­tem­berg, nimmt in einem Video zu den aktu­elle Kund­ge­bungen in Deutsch­land Stel­lung. Bern­hard zeigt die verfas­sungs­wid­rige Ungleich­be­hand­lung der Demons­tranten seitens der Polizei und der Behörden auf.

Beson­ders skan­dalös: Eine Demons­tra­tion der AfD in Stutt­gart wurde nicht geneh­migt, da die Antifa zu gewalt­tätig wäre und dass ja mit deren Erscheinen diesmal zu rechenden ist. Dass die AfD fried­lich demons­trieren würde, wisse man natür­lich auch, fügte man quasi entschul­di­gend noch hinzu.

Polizei und Behörden misst Demons­tranten mit zwei­erlei Maß 

Einem Einspruch der AfD wurde dann doch vor dem VGH in Mann­heim statt­ge­geben, aller­dings mit der Auflage, dass nur 100 Personen teil­nehmen dürfen und Sicher­heits­ab­stände von 1,5 Metern einzu­halten wären. Darüber werde die Polizei wachen. Das alles galt natür­lich nicht für die zig tausenden Demons­tranten, die kurz darauf wegen eines in den USA umge­brachten Schwarzen deutsch­land­weit auf die Straße gingen. Offen­sicht­lich geht man davon aus, dass das Corona-Virus, ebenso wie die Poli­tiker, zwischen Perso­nen­gruppen diffe­ren­ziert, oder man pfeift bewusst auf die selbst erlas­senen Schutz­maß­nahmen, da die Demos ja „einer guten Sache“ dienen – und gutmensch­liche Tugend ist über allfäl­lige Infek­ti­ons­ri­siken zu stellen.
Hier das Video dazu:

 

3 Kommentare

  1. Diese Voll­idioten bekommen von mir einen Liter Benzin in die Fresse und hinterher ein Sturm­feu­er­zeug! Da können sie ihr Maul mal aufmachen!

  2. Bei der BRD handelt es sich weder um einen Rechts­staat, noch um eine Demo­kratie. Beide Eigen­schaften wurden mitt­ler­weile liqui­diert, genauso wie die DDR demo­kra­tisch war. Das Grund­ge­setz erfüllt mitt­ler­weile die gleiche Funk­tion wie ein aufge­spannter Regen­schirm bei Sonnen­schein in einer Wohnung.

  3. Versamm­lungs­ge­setz wird ausgehebelt
    Ein weiterer Skandal samt Rechts­bruch besteht darin, zu igno­rieren, dass der Gesetz­geber die Demons­tra­ti­ons­frei­heit auch dadurch gewähr­leisten wollte, indem Zustände wie jetzt zu unter­binden sind:

    § 21 des Gesetzes über Versamm­lungen und Aufzüge (Versamm­lungs­ge­setz) lautet:
    Wer in der Absicht, nicht verbo­tene Versamm­lungen oder Aufzüge zu verhin­dern oder zu sprengen oder sonst ihre Durch­füh­rung zu verei­teln, Gewalt­tä­tig­keiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verur­sacht, wird mit Frei­heits­strafe bis zu drei Jahren oder mit Geld­strafe bestraft.

    Dulder und Förderer derar­tiger „Gegen­de­mons­tra­tionen“ gehören somit nach Wieder­ein­füh­rung des Rechts­staats gleich­zeitig mit Verhin­dern (in diesem Fall Bediens­tete von Behörden und linke Gewalt­täter) vor Gericht gestellt.

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