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Bild: Wikipedia

Nach einer erfolgten Reform durften Tatverdächtige in Strafverfahren nach Änderung der Beweislage bisher erneut angeklagt werden.
 

Dies verstößt allerdings gegen das Grundgesetz, urteilten die Richter in Karlsruhedazu am 31. Oktober.

Keine erneute Anklage trotz neuer Beweise möglich

Einmal freigesprochene Verdächtige dürfen somit für dieselbe Tat nicht erneut angeklagt werden.

Dieses Urteil fällte das Bundesverfassungsgericht am 31. Oktober, wodurch auch die entsprechende Reform der Strafprozessordnung für verfassungswidrig erklärt wurde.

In der Begründung dazu hieß es, das in Artikel 103 Absatz 3 des Grundgesetzes statuierte Mehrfachverfolgungsverbot verbiete dem Gesetzgeber die Regelung der Wiederaufnahme eines Strafverfahrens „zum Nachteil des Freigesprochenen aufgrund neuer Tatsachen oder Beweismittel”.

Außerdem verletze die Anwendung der Neuregelung auf Freisprüche, die bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens rechtskräftig waren, das Rückwirkungsverbot.

Besagte Neuregelung, die im Dezember 2021 in Kraft getreten war, sah vor, dass Tatverdächtige in Strafverfahren erneut angeklagt werden dürften, wenn sich etwa die Beweislage geändert hatte. Bis dahin war es nur in Ausnahmefällen möglich, zum Beispiel bei einem Geständnis.

Bereits bei dessen Verabschiedung war die Gesetzesänderung höchst umstritten, da sie sowohl gegen das Grundgesetz als auch gegen EU-Recht verstoßen hatte.


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Von ELA

6 Gedanken zu „Bundesverfassungsgericht – keine Strafverfahrenswiederaufnahme „trotz neuer Beweise““
  1. Völlig überflüssiges Gericht, so wie die ganze Justiz, da sie sich von unfähigen Studienabbrechern und Fälscher sagen lassen, was sie zu tun haben!
    Ein korrupter Apparat, welcher sich seit 100 Jahren nicht geändert hat!

  2. “Keine erneute Anklage trotz neuer Beweise möglich
    Einmal freigesprochene Verdächtige dürfen somit für dieselbe Tat nicht erneut angeklagt werden”.

    Ein Freibrief für Verbrecher, man muss nur das Verfahren beschleunigen, Beweise unterdrücken, Zeugen drohen und schon ist man für alle Zeiten frei, auch wenn sich die Beweislast später als eindeutig ergibt.
    Deutschland hat fertig, aber sowas von.

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  3. Egal, was die Altparteien jetzt wegen der bevorstehenden Wahlen in den nächsten Jahren von sich geben hinsichtlich Abschiebungsmakulatur (und anderem) – man kann ihnen kein Wort mehr glauben, sie lügen, wenn sie den Mund aufmachen – jedenfalls was die schon immer hier Lebenden (f. n. M.) betrifft. Nur ihre eingeschleusten Lieblinge, die sie hiermit endgültig als m.rderische W.ffen in Menschengestalt auf die schon immer hier Lebenden loslassen, belügen sie nicht – die bekommen alles, was ihnen versprochen wurde und wird und nun auch noch den Freifahrtschein zum T.ten, Vergew.ltigen, Räuben, M.f.a-Kr.minalität jeglicher Art.

    Meiner Ansicht nach.

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  4. Das ist ein Freifahrtschein für alle Kr.minellen und Schwerstkr.minellen. – Wir sehen ja jetzt schon, dass die eingeschloisten Lieblinge dieser m. A. n. Dämonkratur in Teutscheland für ihre Schwerverbr.chen, Gew.ltverbrechen, garnicht oder nur mit lachhaften Strafen und die noch meistens auf Bewährung davonkommen. Danach könnten sie nach dieser neuen Regelung hier töten und vergewaltigen nach Lust und Laune ohne je nochmal eine Anklage geschweige denn Verurteilung erwarten zu müssen.
    Die schon immer hier Lebenden wären damit zum Abschüss freigegeben – das entspricht der is-lämischen Fatwa – früher nannte man es allgemein für “vogelfrei” erklärt und zum Abschüss freigegeben.

    Meiner Ansicht nach.

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